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HGV-Fachtagungen. Die Steuerberatung im HGV. Oberkalmsteiner Klaus HGV-Bozen Schlachthofstr. 59/I – 39100 BOZEN Tel. 0471 317 900 Fax 0471 317 901. Die Steuerberatung im HGV. Allgemeine Informationen. Die Steuerberatung im HGV. Buchhaltung und MwSt-Erklärungen
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HGV-Fachtagungen Die Steuerberatung im HGV Oberkalmsteiner Klaus HGV-BozenSchlachthofstr. 59/I – 39100 BOZENTel. 0471 317 900Fax 0471 317 901
Die Steuerberatung im HGV • Allgemeine Informationen
Die Steuerberatung im HGV • Buchhaltung und MwSt-Erklärungen • Landesweit für 1.200 Mitgliedsbetriebe: - 450 OB-Betriebe (ordentliche/doppelter Buchhaltung) - 850 VB-Betriebe (vereinfachte Buchhaltung).
Die Steuerberatung im HGV • OB-Betriebe • Wahl bei der Buchhaltungserfassung zwischen 3 verschiedenen Möglichkeiten: • Erfassung im HGV-Büro • Buchhaltung im Hause: ein HGV-Mitarbeiter kommt einmal pro Monat in den Betrieb und erfasst dort mit Laptop die Buchhaltung • Online Buchhaltung: das Mitglied bucht selbst vom eigenen Betrieb aus.
Die Steuerberatung im HGV • BILANZ-ONLINE • Bilanzdaten im 3-Jahresvergleich vom eigenen Computer aus; • Bilanzdaten steuerlich und betriebswirtschaftlich aufbereitet • Kennzahlen und Ampeln • Kosten und Entwicklung Reingewinn kann selbst gesteuert werden. • Bilanzerstellung für alle OB-Betriebe und Bilanzbegleitbericht für alle Kapitalgesellschaften.
Die Steuerberatung im HGV • Steuererklärungen und Branchenstudien • Landesweit 2.500 Steuererklärungen: - 2.150 Steuererklärungen für Einzelpersonen - 350 Steuererklärungen für Gesellschaften
Die Steuerberatung im HGV • Beratung • Steuerliche Check’s unterm Jahr • Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten • Beratung bei Gründung von Familienbetrieben und Gesellschaften • Analyse Ergebnis Branchenstudie
Die Steuerberatung im HGV • Mitarbeiter • ca. 55 Mitarbeiter in der Steuerberatung (davon ca. 10 Teilzeiter bzw. freie Mitarbeiter) • Betreuung erfolgt durch ein 2er -Team bzw. 3er -Team
Die Steuerberatung im HGV • Steuerrechtliche Informationen
Steuerliche Neuerungen • Kunden- und Lieferantenliste (telematischer Versand) • Kontrolle, ob alle Rechnungen sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer verbucht werden • Querkontrolle zwischen Verkäufer (ausgestellte Rechnungen) und Käufer (verbuchte Eingangsrechnungen) mittels Computer
Steuerliche Neuerungen • Für 2006 im Gastgewerbe nur Lieferantenliste • Für 2007 auch Kundenliste (bei Ausgangs- rechnungen Steuernummer verlangen) • Weitergabe von Firmenkarten (z.B. Metrokarte) unbedingt vermeiden • Telematischer Versand, dadurch schnelle Verfügbarkeit der Daten • Termin: 30. April des darauf folgenden Jahres (für 2006 auf Herbst 2007, bzw. Frühjahr 2008 aufgeschoben)
Steuerliche Neuerungen • Betriebsgebäude • Keine Abschreibung mehr für das Grundstück, auf welchem das Gebäude steht • Bewertung des Grundstückes • Weniger Abschreibungen • Höherer Reingewinn
Steuerliche Neuerungen • Kraftfahrzeuge • Urteil EU-Gerichtshof 14.9.2006: MwSt.-Abzug für Kauf, Leasing und Spesen auf alle Fahrzeuge zulässig (jedoch nur für den betrieblich genutzten Anteil):
Steuerliche Neuerungen • Antrag auf MwSt-Rückvergütung: • Betreffend den Zeitraum 1.1.2003 – 13.9.2007 (Datum Urteil) • Rückvergütungsbetrag: 30 % bzw. 25 % der bezahlten MwSt. bei Kauf und Leasing, • 40% der bezahlten MwSt. auf alle Fahrzeugspesen • Aufwendige Berechnung: vom MwSt.-Guthaben müssen die eingesparten Steuern abgezogen werden • Einreichtermin: ursprünglich 20. April 2007 nun aufgeschoben auf 20. September 2007
Steuerliche Neuerungen • Einkommensteuer und IRAP: kein Kostenabzug und keine Abschreibung mehr möglich • Höherer Reingewinn • Zukünftige steuerliche Entwicklung bezüglich MwSt. und Kostenabzug • Als LKW verkappten Luxusautos gelten nun als PKW, auch wenn sie als Lieferwagen zugelassen sind: • im Kraftfahrzeugsschein (J) = N1 und (J.2) = F0. • Verhältnis Motorleistung zum Ladegewicht größer als 180 • Weiterhin als LKW, falls weniger als 4 Sitzplätze
Steuerliche Neuerungen • Telefonspesen • Gleichstellung des Festnetzes und der Handys bezüglich Einkommenssteuer • Einschränkung des Abzuges der Telefonausgaben: nur mehr 80% abzugsfähig. • Bezüglich Mehrwertsteuer Bestimmungen unverändert: • die MwSt. bei Festnetz voll abziehbar • die MwSt. bei Handy nur zu 50 % abziehbar
Steuerliche Neuerungen • Branchenstudien (Studi di settore) • Verstärkte Kontrollen bezüglich Falsch- angaben • Drastische Erhöhung der Strafen bei Falschangaben • Regel „2 von 3 Jahren Mindestumsatz erreicht“ bei OB-Betrieben gilt nicht mehr • Neue „supercongruità“: falls dieser Mindestumsatz erreicht wird, erhält man eine Freigrenze bei eventuellen Steuerermittlungen.
Steuerliche Neuerungen • Mitteilung der Tageseinnahmen • ab Dezember 2007: Telematische Meldung der Tageseinnahmen: • entweder über einen Intermediär • oder mittels neuer Registrierkassen (mit Direktverbindung zur Agentur der Einahmen)
Steuerliche Neuerungen • monatlich für Betriebe mit monatlicher MwSt.-Abrechnung • vierteljährlich für Betriebe mit trimestraler MwSt.-Abrechnung
Steuerliche Neuerungen • Steuerguthaben auf Energiespar- maßnahmen • Steuerabsetzbetrag von 55% der Ausgaben • Je nach Art der Maßnahme ist ein Höchstbetrag von 30.000,00 (z.B. Austausch der Heizungsanlage) bis zu 100.000,00 (Sanierung des gesamten Gebäudes im Bezug auf Wärmeverlust) vorgesehen • Aufteilung des Steuerguthabens auf 3 Jahre
Steuerliche Neuerungen • Gilt bis zum 31.12.2007 • Gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer • Erhebliche Auflagen: • Meldung der Arbeiten an das staatliche Amt (ENEA) • Gutachten von einem Techniker • Zahlung innerhalb 2007, wobei bei Privatpersonen alles mit Banküberweisung erfolgen muss.