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Die kleine Aktiengesellschaft. Gliederung. - Eigentümer- und Geschäftsführerunternehmung - Die reguläre Aktiengesellschaft - Die Satzung - Die kleine Aktiengesellschaft - Gründungsvoraussetzungen für die kleine AG - Unterschiede zur regulären AG - Fazit.
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Die kleine Aktiengesellschaft Gliederung - Eigentümer- und Geschäftsführerunternehmung - Die reguläre Aktiengesellschaft - Die Satzung - Die kleine Aktiengesellschaft - Gründungsvoraussetzungen für die kleine AG - Unterschiede zur regulären AG - Fazit
Entscheidung über die Art der Unternehmensstruktur Eigentümerunternehmung Geschäftsführerunternehmung - Eigentümer ist Geschäftsführer - Eigentümer trägt Kapitalrisiko - Er leitet das Unternehmen - Alleinige Verantwortung für Aufstellung eines Wirtschaftsplans - gesamte Verantwortung für wirtschftl. Entwicklung des Unternehmens - Anteilseigner übernehmen nur Kapitalrisiko - Führungsentscheidungen trifft der Geschäftsführer (Manager) - Geschäftsführer hat keine Beteiligung am Unternehmen
Die reguläre Aktiengesellschaft - mindestens 5 Gründungsmitglieder - Grundkapital 50.000 EURO - Leitung der Gesellschaft durch Vorstand - Aufsichtsrat wählt Vorstand für maximal 5 Jahre - Hauptversammlung mindestens 1 mal pro Jahr - Haftung der AG auf Grundkapital beschränkt - gesetzliche Rücklagen sind zu leisten (50% des Jahresüberschusses)
Die reguläre AG im Großen und Ganzen - Gründungskosten und Aufwand sind hoch - Rasche Erhöhung des Risikokapitals möglich - Vorteilhaft für Gesellschaften mit hohem Kapitalbedarf
Die Satzung - in der regulären AG - beschreibt die wichtigsten Grundsätze zur Gründung einer AG - muß notariell beurkundet werden - wird beschrieben durch § 23 AktG
Die kleine Aktiengesellschaft - 10. August 1994 Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts - Gesetzesänderung orientiert sich an GmbH-Recht - Annäherung der AG an die GmbH bietet echte Alternative zur GmbH
Gründung einer kleinen AG - Nur ein Gründer notwendig - Grundkapital 50.000 EURO - Einzelne Aktie mindestens 1 EURO - Bareinlage mindestens 1/4 des Grundkapitals - Sacheinlagen sind in voller Höhe zu erbringen - Gründer der AG sind alle Aktionäre, die die Satzung feststellen - Gutachtliche Stellungnahme der IHK
Unterschiede zwischen kleiner AG und regulärer AG - Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung - Freiere Gewinnverwendung - Arbeitnehmermitbestimmung - Übergangsregelung DM zu EURO
Fazit - Reform nutzt besonders: - nicht börsennotierten AGs - AGs mit kleinem Aktionärskreis - Alternative für kleine Mittelstandsunternehmen zur GmbH - „Ein-Mann-Gründung“ und weitgehende Befreiung von Mitbestimmung soll den Gang zur Börse für kleine Gesellschaften erleichtern
Kontakt Thema: Die kleine Aktiengesellschaft Böckmann, Ingmar - boeckman@fh-brandenburg.de Koppe, Björn - koppe@fh-brandenburg.de Grawert, Uwe - grawert@fh-brandenburg.de Script zum Thema: http://bscw.gmd.de unter WI98/WI98 offener Arbeitsbereich/BWL-Referate 1. Semester