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10-Punkte-Programm für NÖ Energie-Spar-Gemeinden. Mag. Christa Greinöcker (Geschäftsstelle für Energiewirtschaft) Ing. Franz Patzl (Geschäftsstelle für Energiewirtschaft) Reinhard Brein (Abteilung Gemeinden). Agenda. Förderungen Umwelt-Gemeinde-Service Energieberatung Niederösterreich.
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10-Punkte-Programm für NÖ Energie-Spar-Gemeinden Mag. Christa Greinöcker (Geschäftsstelle für Energiewirtschaft) Ing. Franz Patzl (Geschäftsstelle für Energiewirtschaft) Reinhard Brein (Abteilung Gemeinden)
Agenda • Förderungen • Umwelt-Gemeinde-Service • Energieberatung Niederösterreich
Gemeinsames Angebot von LH-Stv. Mag. Wolfgang Sobotka und LR Dr. Stephan Pernkopf • 10-Punkte-Programm zum Thema Energie
NÖ Energie-Spar-Gemeinde10-Punkte-Programm • Umstellung Straßenbeleuchtung • Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden • Solaranlagen auf öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen • Anschlusskosten an Nah-Fernwärmeanlagen von öffentlichen Gebäuden • Thermische Sanierung von öffentlichen Gebäuden • E-Mobilität in NÖ Gemeinden • NÖ E-Tankstellen-Förderung • Bildungsscheck • Umwelt-Gemeinde-Service • Energiebuchhaltung
- Umstellung Straßenbeleuchtung - Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden - Solaranlagen auf öff. Sport- und Freizeitanlagen - Anschlusskosten an Nahwärme von öff. Gebäuden - E-Mobilität • Unterstützung über die Bedarfszuweisungen (BZ) • Projektförderung (Beilage zum BZ Ansuchen für 2012):z.B. Amtshaus, Bauhof, FF-Haus, etc. lt. BZ Richtlinien • Ausgenommen: Maßnahmen, die NÖ Schul- und Kindergartenfonds bzw. NÖ Wasserwirtschaftsfonds fördert
- Umstellung Straßenbeleuchtung - Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden - Solaranlagen auf öff. Sport- und Freizeitanlagen - Anschlusskosten an Nahwärme von öff. Gebäuden - E-Mobilität • Die Förderung besteht aus einer nicht rückzahlbaren Beihilfe • Antragstellung • für das BZ Ansuchen wie bisher (bis 31.12.) • für die zusätzlichen Energie-Spar-Gemeinde BZ (bis Ende September) – im Vorhabensrahmen des BZ Ansuchens • Abteilung Gemeinden (IVW3) • Weitere Abwicklung • Beratung hinsichtlich Ansuchen durch Abt. Gemeinden • Kosten müssen bis September 2012 nachgewiesen werden eigene zusätzliche BZ Anweisung
BZ-Ansuchen • BZ Ansuchen • Zusätzlich eine Beilage für NÖ Energie-Spar-Gemeinden • BZ Ansuchen für Energie-Spar-Gemeinden • BZ Richtlinien
Die Kriterien im Detail…. • Straßenbeleuchtung • € 100,- pro Lichtpunkt • Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden • 30%, max. € 5.000,- je Gebäude • Solaranlagen auf öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen • 30%, max. € 5.000,-- je Gebäude • Anschlusskosten von öffentlichen Gebäuden an Nahwärmeanlagen • 30%, max. € 5.000,-- je Gebäude • E-Mobilität in NÖ Gemeinden • Kommunalfahrzeuge mit Elektroantrieb (Ersatzanschaffung) • 30%, max. € 5.000,- je Fahrzeug
Thermische Sanierung von Gemeindegebäuden • Gefördert überLandes-Finanzsonderaktion „ thermische Sanierung“ • Zwischenfinanzierungs-Aktion 3 bis 5 Jahre Laufzeit max. 5 % p.a. • bis zu 100 % der Investitionskosten förderbar • Richtlinien ab 1.1.2012 • Ausgenommen: Maßnahmen, die NÖ Schul- und Kindergartenfonds bzw. NÖ Wasserwirtschaftsfonds fördert • Förderabwicklung: Abteilung Finanzen
NÖ PV-Stromtankstellenförderung • Gegenstand: Elektrotankstelle (Ladestation) in Kombination mit einer Photovoltaikanlage • Zielgruppen - Schulen - Gemeinden und - gemeinnützige Vereine • Mindest-Leistung der PV-Anlage mindestens 1 kWp • Einmaliger Zuschuss von 75% der Investitionskosten - max. € 7.500,-- ( plus Bonus von € 2.000,--) • Förderabwicklung: Geschäftsstelle für Energiewirtschaft (WST6-E; www.noel.gv.at/energie)
Bildungsscheck • Für Bürgermeister, Gemeinderäte, Beauftragte in Gemeinden • 75% der Ausbildungskosten, max. € 500,-- • Bestätigung der Erfordernis durch Gemeinde (va. bei Beauftragten) • Gefördert werden Angebote von „die umweltberatung“, Klimabündnis zum Thema Energie und Umwelt
Umwelt-Gemeinde-Service • Verlinkung über www.noe-energiespargemeinde.at(www.umweltgemeinde.at) • Alle Angebote für Gemeinden sind zusammen gefasst • Umwelt-Gemeinde-Telefon (02742/22 14 44) steht für tel. Auskünfte zur Verfügung und leitet an zust. Abteilungen weiter
Energieberatung Niederösterreich • Zielgruppen • Hauptzielgruppe private Haushalte • Gemeinden • Schulen • Beratungsthemen • Neubau, Althausmodernisierung • Baustoffe, Dämmung, Fensterqualität, …. • Heizsysteme und Haustechnik • Strom sparen • Energiebuchhaltung • NÖ Förderungen …..
Angebote für Gemeinden • Energieberatung für Gemeindegebäude • Je nach Gemeindegröße bis zu 4 Tage Beratungsdauer • Für alle Gemeindegebäude • Amtshäuser, Veranstaltungszentren, Kindergärten, Schulen, Feuerwehrhäuser,… • Inhalte • Neubau und Sanierung • Dämmstoffe, Fensterwahl,… • Haustechnik und Heizsysteme • Energiebuchhaltung • Förderungen • Kostenlos
Angebote für Gemeinden • Schwerpunkt „Straßenbeleuchtung“ • Erstberatung (bis 4 h) • Inhalte • Grobe Bestandsaufnahme • Anleitung Energiebuchhaltung • Anleitung für die Erstellung der Lichtpunkterhebung • Hinweis auf Normen und Gesetze • Welche Lampen werden lt. ErP-RL vom Markt genommen • Welche Alternativen sind am Markt erhältlich • Kriterien für Ausschreibung und Vergabe • Welche Kriterien müssen erfüllt sein - grober Angebotsvergleich • Förderungen • Kostenlos
Energiebuchhaltung • Excel-Tool steht dzt. zur Verfügung…. • Empfehlung in jeder Beratung • Hintergrund: NÖ Energieeffizienzgesetz • Energiebeauftragte in Gemeinden verpflichtend • Energiebuchhaltung in Gemeinden
NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 Mag. (FH) Christa Greinöcker Ing. Franz Patzl Amt der NÖ Landesregierung Geschäftsstelle für Energiewirtschaft
NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 • Beschlussfassung am 17.11.2011 • Inkrafttretenvoraussichtlich Frühjahr 2012 • Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen • Nationaler Energieeinsparrichtwert > NÖ hat entsprechenden Beitrag zu leisten (15a-Vereinbarung) • NÖ Energieeffizienz-Aktionsplan bis 01.03.2014
Ziele des Gesetzes • Kostenwirksame Steigerung der Effizienz in der Energienutzung • Festlegung von Rahmenbedingungen um eine effiziente Energienutzung zu ermöglichen (z.B.: verpflichtende Energiebuchhaltung, Energiebeauftragte) • Forcierung von Dienstleistungen, Energieberatung zur Steigerung der Effizienz
Zielgruppen • 1. AnbieterInnen von Energieeffizienzmaßnahmen, • 2. Energieverteiler, • 3. Verteilernetzbetreiber, • 4. Energiehandelsunternehmen und • 5. EndverbraucherInnen, Gemeinden
Auswirkungen auf Gemeinden • Vorbildfunktion – Öffentlichkeit ist über Maßnahmen zu informieren • Festlegung von Effizienzkriterien in Beschaffung und Vergabe • Ankauf und Nachrüstung • Energiedienstleistungsverträge • Energieeffizienz und Energieeinsparung als Zuschlagskriterien • Sanierung der Gemeindegebäude bis 31.12.2020 gemäß EU-Gebäuderichtlinie
Auswirkungen auf Gemeinden • Energiebeauftragte/r in der Gemeinde ab 2013 • 40-Stündige Ausbildung verpflichtend, laufende Weiterbildung • Unterstützung durch die Gemeinde • Aufgaben • Energiemanagement (Energiebuchhaltung, laufende Überwachung) • Beratung der Gemeinde, Meldung über Mängel • Jährliche Berichterstellung • Bezeichnung • Energiebeauftragte/r • Energiegemeinderat, • Energie- und Umweltgemeinderat
Auswirkungen auf Energieversorger • Jährliche Bereitstellung von aggregierten Daten zum Energieverbrauch • Unterstützung von Effizienzmaßnahmen • Bereitstellung von individuellen Zählern bei KundInnen • Kundeninformation • Klar verständliche Aufbereitung von Rechnungen (Energiepreis, Energieverbrauch) • Vergleichsmöglichkeit (hoher Verbrauch – niedriger Verbrauch) • Wirksamkeit von Effizienzmaßnahmen • Kontakte zu Energieagenturen, Energieberatung, angebotene Effizienzmaßnahmen
Unterstützung Land NÖ • Geförderte Energieberatung für Private, Gemeinden, Betriebe • Online Datenbank für die Energiebuchhaltung in Gemeinden • Einrichtung eines Energiefonds • Landesgelder und Strafbeträge • Finanzierung der Energieberatung • Förderung von Effizienzmaßnahmen • Aus- und Weiterbildungsangebote über die NÖ Energie- und Umweltagentur
Strafbestimmungen • Geldstrafe bis € 10.000,-- • Freiheitsstrafe von bis zu 6 Wochen bei Uneinbringlichkeit