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Sicherheitsmanagement in der Bewährungshilfe

Sicherheitsmanagement in der Bewährungshilfe. Mehr Sicherheit durch Hilfe und Kontrolle Das Sicherheitsmanagement in der Bewährungshilfe Hessen Andreas Nixdorff Fachbereichsleiter Sicherheitsmanagement Bewährungshelfer beim Landgericht Darmstadt Steubenplatz 9-11 64293 Darmstadt

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Sicherheitsmanagement in der Bewährungshilfe

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Presentation Transcript


  1. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe • Mehr Sicherheit durch • Hilfe und Kontrolle • Das Sicherheitsmanagement in der • Bewährungshilfe Hessen • Andreas Nixdorff • Fachbereichsleiter Sicherheitsmanagement • Bewährungshelfer beim Landgericht Darmstadt • Steubenplatz 9-11 • 64293 Darmstadt • Tel. 0615136840-20 • andreas.nixdorff@lg-darmstadt.justiz.hessen.de

  2. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe • Hilfe und Kontrolle – das doppelte Mandat • Risikoorientierte Bewährungshilfe • Struktur und inhaltliche Arbeit des Sicherheitsmanagement (SIMA) der BWH Hessen • Vernetzung des Sicherheitsmanagement • rechtliche Schnittstellen/Probleme • Allgemeine Informationen zum SIMA

  3. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Definition: • Soziale Arbeit ist staatsvermittelnde Profession • Der Staat bzw. seine Instanzen erhalten die Kontrolle über die Zwecke der sozialen Arbeit (gesetzlicher Rahmen) • Die Profession bzw. die Fachkräfte sind in ihrer Wahl der Arbeitsmittel ‚technisch autonom’ (von Spiegel, methodisches Handeln in der Sozialarbeit, UTB, 2008) Hilfe und Kontrolle - das „Doppelte Mandat“ in der Bewährungshilfe

  4. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe fünfziger Jahre: • Allgemeine Kontrolle des Verhaltens eines Probanden • Proband soll eine positive Einstellung zur staatlichen Autorität und den Ordnungsgesichtspunkten der staatlichen Gemeinschaft finden sechziger Jahre • Nicht nur Verbindungsmann, sondern Vertrauensmann zwischen Gericht und Verurteiltem siebziger Jahre • Nicht die Verantwortlichkeit des Täters für sein Handeln, sondern dessen Hilfsbedürftigkeit bestimmt das eigentliche Handeln des Bewährungshelfers • Der Bewährungshelfer muss gegenüber dem Straffälligen eine normkritische, emanzipative, ihn akzeptierende, ermutigende und auf Kooperation anbietende Haltung einnehmen Geschichtliche Entwicklung des „Doppelten Mandats“ innerhalb der Bewährungshilfe

  5. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe achtziger und neunziger Jahre: • Anhörungen des Bewährungshelfers und Berichte sollten nur mit Zustimmung des Probanden erfolgen • Der Bewährungshelfer dürfe nicht als „Helfer des Gerichts“ fungieren • Bewährungshelfer empfinden die Kontrollaufgaben als unangenehm • Der Kontrollauftrag innerhalb der Bewährungshilfe wird weitgehend negiert bzw. als notwendiges Übel erachtet Geschichtliche Entwicklung des „Doppelten Mandats“ innerhalb der Bewährungshilfe

  6. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe aktuelle Diskussion: • Beim Auflösen des doppelten Mandats wird der Bewährungshelfer entweder Teil des Klientensystems oder Handlanger der Institution • Kein Dilemma sondern ein Wechselspiel • Möglichkeit zwischen den Polen des doppelten Mandates zu vermitteln • Bewährungshilfe ist vom Willen geleitet, ihre Probanden zum Überdenken ihres Handelns zu motivieren und sie zu befähigen sich als eigenverantwortliche Handelnde zu verstehen Hilfe und Kontrolle - das „Doppelte Mandat“ in der Bewährungshilfe

  7. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe risikoorientierte Bewährungshilfe • Stellt die Minderung des Rückfallrisikos der Probanden in den Vordergrund der Arbeit • Richtet den Blick auf Verhinderung von Rückfällen und die Veränderungen, die dazu nötig sind • Fokussiert die Arbeit auf die Einstellungen, Verhaltensweisen und Lebensumstände, die das Rückfallrisiko erhöhen • Es ist nicht bedeutsam, ob das Handeln des Bewährungshelfers aus dem Bereich der freiwilligen Hilfe oder der erzwungenen Kontrolle kommt, sondern ob es der Minimierung des Rückfallrisikos dient. (vergl. Mayer,Schlatter,Zobrist; Das Konzept der risikoorientierten Bewährungshilfe,BewHi 1/2007)

  8. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Arbeit im Sicherheitsmanagement zuständig für: • Alle Sexualstraftäter • Gewalttäter mit sexuellem Hintergrund • Aus der Sicherungsverwahrung entlassene Straftäter • Probanden, bei denen die Elektronische Aufenthalts- überwachung durchgeführt wird

  9. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Proband ist noch inhaftiert: • mind. 6 Monate vor Entlassung wird das Sima informiert • Es erfolgt eine persönliche Kontaktaufnahme mit demGefangenen und dem Mitarbeiter des Sozialdienstes. • Evt. erfolgen während der Resthaftzeit weitere Besuche Kontaktaufnahme

  10. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird: • Gericht, Staatsanwaltschaft oder Jugendgerichtshilfe informieren das Sicherheitsmanagement. Die Bewährungshilfe nimmt Kontakt mit Verurteilten auf. • Der Verurteilte meldet sich selbständig bei der Bewährungshilfe. Kontaktaufnahme

  11. Risikoeinschätzung Übertragung der Gesamtpunkte auf die jeweilige Risikokategorie: 0 – 1niedriges Rückfallrisiko 2 – 3 niedrig bis durchschnittliches Rückfallrisiko 4 – 5 durchschnittlich bis hohes Rückfallrisiko 5 – 6 durchschnittlich bis hohes Rückfallrisiko 6+ hohes Rückfallrisiko Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe

  12. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Einstufung der Betreuungsintensität nach risikoorientierten Gesichtspunkten Dies bedeutet: Erste Eingruppierung nach Static99(Version 2003) • Fünf und mehr Score = wöchentlicher Kontakt • Weniger als fünf Score = zweiwöchiger Kontakt Wenn Static nicht angewandt werden kann: • mit Endstrafe Entlassene = wöchentlicher Kontakt • vorzeitige Entlassung oder Bew.-strafen = zweiwöchiger Kontakt 4 Prioritätsstufen - Priorität I wöchentlicher Kontakt (i.d.R. monatl. Hausbesuch) - Priorität II zweiwöchentlicher Kontakt (i.d.R. zweimonatl. Hausbesuch) - Priorität II monatlicher Kontakt (i.d.R. dreimonatl. Hausbesuch) - Priorität IV zweimonatlicher Kontakt (i.d.R. viermonatl. Hausbesuch) Arbeit im Sicherheitsmanagement

  13. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Arbeit im Sicherheitsmanagement Wöchentliche Fallkonferenz Bei jedem Fall erfolgt : • Eine erste Vorstellung innerhalb von 3 Monaten nach Übernahme • Eine Vorstellung des Probanden alle 4 Monate • Vorstellung bei besonderen Vorkommnissen

  14. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Regelmäßige Bestandteile der Fallkonferenz: • Ausgangssituation des Probanden bei Übernahme oder letzter Vorstellung • Ziele der Betreuungsarbeit einschließlich deren Erreichung und Fortschreibung • Acute2007 – Merkmale sind zu berücksichtigen • Entscheidungen über Ab- und Aufstufungen (zu Beginn ist frühestens nach 7 Monaten eine Abstufung möglich) Arbeit im Sicherheitsmanagement

  15. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Die Acute2007 Merkmale: • der Zugang zu Opfern • Emotionaler Zusammenbruch • Zusammenbruch der sozialen Unterstützung • Feindseligkeit • Substanzmissbrauch • Vereinnahmung von sexuellen Bedürfnissen • Verweigerung professioneller Unterstützung hinzugenommen vom Sicherheitsmanagement: • allgemeine Faktoren, wie beispielsweise Wohnungslosigkeit und Verweigerung notwendige psychiatrische Medikation.

  16. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Arbeit im Sicherheitsmanagement Fallkonferenz • Für jeden Fall muss ein Protokoll erstellt werden • In diesem Protokoll sind evtl. Empfehlungen der Fallkonferenz für die weitere Betreuung zu notieren • Monatlich findet eine Fallkonferenz mit einer/m Richter/in der Führungsaufsichtstelle statt

  17. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Arbeit im Sicherheitsmanagement Inhaltliche Gestaltung der Betreuungsarbeit • Motivation des Probanden zu einem straffreien Leben • Beobachtung der Lebensführung, insbesondere im Hinblick auf Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken

  18. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Arbeit im Sicherheitsmanagement Inhaltliche Gestaltung der Betreuungsarbeit • Motivation des Probanden zu einem straffreien Leben • Beobachtung der Lebensführung, insbesondere im Hinblick auf Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken • Motivation zur Aufnahme therapeutischer Behandlung, bzw. Überwachung einer entsprechenden gerichtlichen Weisung

  19. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Arbeit im Sicherheitsmanagement Inhaltliche Gestaltung der Betreuungsarbeit • Motivation des Probanden zu einem straffreien Leben • Beobachtung der Lebensführung, insbesondere im Hinblick auf Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken • Motivation zur Aufnahme therapeutischer Behandlung, bzw. Überwachung einer entsprechenden gerichtlichen Weisung • Förderung der Auseinandersetzung mit der Tat und den Tatfolgena. Erarbeitung des Deliktmusters

  20. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Deliktmuster Ist eine Abfolge von: • Situationen • Ereignissen • Verhaltensweisen • Gefühlen • Gedanken • Phantasien

  21. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Arbeit im Sicherheitsmanagement Inhaltliche Gestaltung der Betreuungsarbeit • Motivation des Probanden zu einem straffreien Leben • Beobachtung der Lebensführung, insbesondere im Hinblick auf Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken • Motivation zur Aufnahme therapeutischer Behandlung, bzw. Überwachung einer entsprechenden gerichtlichen Weisung • Förderung der Auseinandersetzung mit der Tat und den Tatfolgen a. Erarbeitung des Deliktmustersb. Bearbeitung der „Denkfehler“, „verzerrte Gedanken“

  22. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Denkfehler - verzerrte Gedanken • sind unangemessene und schädliche Interpretationen von Ereignissen • Der Täter benutzt sie um seine Tat zu rechtfertigen Oft vorkommende Denkfehler sind: • Es ist einfach so passiert • Er/Sie sagt zwar nein, meint es aber nicht so • Ich war betrunken • Ich habe nicht gewusst, was ich getan habe • Ich hätte es nie getan, wenn sie es nicht gewollt hätte • Ich brauche Liebe und Aufmerksamkeit • Sie/Er hat sich nicht gewehrt

  23. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Arbeit im Sicherheitsmanagement Inhaltliche Gestaltung der Betreuungsarbeit • Motivation des Probanden zu einem straffreien Leben • Beobachtung der Lebensführung, insbesondere im Hinblick auf Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken • Motivation zur Aufnahme therapeutischer Behandlung, bzw. Überwachung einer entsprechenden gerichtlichen Weisung • Förderung der Auseinandersetzung mit der Tat und den Tatfolgen a. Erarbeitung des Deliktmusters b. Bearbeitung der „Denkfehler“, „verzerrte Gedanken“c. Wie kann ein Rückfall vermieden werden

  24. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Rückfallvermeidung Erarbeitung von Möglichkeiten, wie er sich in Zukunft vor einem Rückfall schützt • Darstellung des typischen Rückfallprozesses • Individuelle Warnzeichen erkennen • Entscheidungstafel (Weg der roten Ampeln)

  25. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Rückfallvermeidung Kommunikation mit der Therapeutin bzw. dem Therapeuten • Schweigepflichtentbindung des Probanden bezügl. der regelmäßigen Teilnahme bzw. Abbruch der Therapie • zur Verfügung stellen von Urteil, Gutachten etc. • Information des Sicherheitsmanagements an den Therapeuten, wenn Besonderheiten und Gefahrenpunkte erkannt werden

  26. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Rückfallvermeidung Kommunikation mit der Polizei bei Probanden mit Führungsaufsicht • Fallbesprechungen mit der Zentralstelle für rückfallgefährdete Sexualstraftäter (ZÜRS) • Absprachen und Koordinationsgespräche mit Polizei vor Ort. • Information des Sicherheitsmanagements an die Polizei wenn unmittelbare Gefahr gesehen wird • „Runde Tische“ mit Polizei, FA-Stelle, STA und andere im Fall involvierte Institutionen

  27. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Rückfallvermeidung Kommunikation mit Jugendamt, Angehörigen, etc. bei Probanden mit Führungs- und Bewährungsaufsicht • Kindesmissbraucher ist/geht in Beziehung zu Frau mit minderjährigen Kindern • Inzesttäter sucht den Kontakt zu Opfer und/oder deren Geschwister • Kindesmissbraucher beginnt z.B. in der kirchlichen Jugendarbeit • Vergewaltiger geht wieder Beziehung ein

  28. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe rechtliche Schnittstellen/Probleme • StGB § 203 Strafbarkeit bei Verletzung von Privatgeheimnissen • StGB § 34 Rechtfertigender Notstand • StGB § 68a Aufsichtsstelle, Bewährungshilfe, forensische Ambulanz

  29. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe Statistische und sonstige Informationen • 727 verurteilte Täter (Stand 01.01.2012) davon wegen : sexueller Missbrauch Kindern, Jugendlichen 33% sexuelle Gewalt 46% Verbreitung Kinder-, Gewalt-, Jugend-, Tierpornografischer Schriften 9% Hands-off-Delikte 7% sonstige 5% • 27,5 Bew.-Helferstellen in 9 Landgerichten • Intensive Schulung der Bewährungshelfer • Alle Bewährungshelfer sind in der Anwendung des Rückfallprognoseinstrument Static, Stable, Acute geschult • Übernahme der Therapiekosten durch das Land Hessen

  30. Sicherheitsmanagementin der Bewährungshilfe • Vielen Dank • für Ihre • Aufmerksamkeit • Andreas Nixdorff • Bewährungshelfer im Sicherheitsmanagement • bei dem Landgericht Darmstadt • Fachbereichsleiter • Steubenplatz 9-11, 64293 Darmstadt • Tel. 06151/36840-20; Mail:andreas.nixdorff@lg-darmstadt.justiz.hessen.de

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