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Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Januar 2009 . Weitere Veröffentlichungssprachen Zusätzliche internationale Recherchen (SIS – Supplementary International Search). Weitere Veröffentlichungssprachen. Neue Veröffentlichungssprachen: Koreanisch und Portugiesisch
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Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Januar 2009 Weitere Veröffentlichungssprachen Zusätzliche internationale Recherchen (SIS – Supplementary International Search)
Weitere Veröffentlichungssprachen • Neue Veröffentlichungssprachen: Koreanisch und Portugiesisch • In Koreanisch und Portugiesisch veröffentlichte internationale Anmeldungen enthalten immer auch die Erfindungsbezeichnung, die Zusammenfassung und den internationalen Recherchenbericht in Englisch • Anwendbar auf internationale Anmeldungen mit einem internationalen Anmeldedatum an oder nach dem 1. Januar 2009
Zusätzliche internationale Recherche (Grundsatz) • Möglichkeit, eine oder mehrere zusätzliche Recherchen durch eine weitere, am SIS teilnehmende Recherchenbehörde (SSA = Supplementary Searching Authority) zu beantragen • Ziel: • Verringerung der Wahrscheinlichkeit, daß neue für den Stand der Technik einschlägige Dokumente in der nationalen Phase gefunden werden • Berücksichtigung der wachsenden Sprachenvielfalt beim Stand der Technik • Verfügbar im Rahmen des durch die teilnehmenden Behörden bestimmten Umfangs und eventueller Beschränkungen
Zusätzliche internationale Recherche(Anwendbarkeit) • Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2009 • Anwendbar auf: internationale Anmeldungen, unabhängig vom Anmeldedatum, für die die Frist von 19 Monaten zur Stellung eines Antrags auf eine zusätzliche internationale Recherche an oder nach dem 1. Januar 2009 abläuft
Zusätzliche internationale Recherche (teilnehmende Behörden) • Behörden, die SIS voraussichtlich ab dem 1. Januar 2009 anbieten: • Nordisches Patentinstitut • Föderaler Dienst für geistiges Eigentum, Patente und Marken (Russland) • Schwedisches Patent- und Registrieramt • Behörden, die SIS voraussichtlich im Laufe von 2009 anbieten: • Österreichisches Patentamt • Behörden, die SIS voraussichtlich ab dem 1. Januar 2010 anbieten: • Europäisches Patentamt • Nationales Patent und Registrieramt (Finnland)
Zusätzliche internationale Recherche (teilnehmende Behörden) • Teilnahme liegt noch nicht fest: • Australisches Patentamt • Koreanisches Patentamt • Nationales Institut für gewerbliches Eigentum (Brasilien) • Nationales Amt für geistiges Eigentum der Volksrepublik China • Teilnahme nicht beabsichtigt: • Japanisches Patentamt • Kanadisches Amt für geistiges Eigentum • Spanisches Patent- und Markenamt • US Patent- und Markenamt
Zusätzliche internationale Recherche (Erfordernisse) • Antrag und Gebühren sind an das IB zu zahlen • Fällige Gebühren (innerhalb eines Monats ab Antragstellung): • zusätzliche Recherchengebühr • zusätzliche Bearbeitungsgebühr • Frist zur Stellung des Antrags: • vor Ablauf von 19 Monaten ab Prioritätsdatum • Die Recherchenbehörde (ISA), die die Hauptrecherche durchgeführt hat, kann nicht als zusätzliche internationale Recherchenbehörde (SSA) gewählt werden • Durch Erklärung gegenüber der SSA oder dem IB kann der Antrag jederzeit bis zum Tag, an dem der zusätzliche Recherchenbericht übermittelt wird, zurückgenommen werden
Zusätzliche internationale Recherche (Verfahren) • Grundlage für die Recherche ist die ursprünglich eingereichte Anmeldung: Änderungen nach Artikel 19 und/oder 34 werden nicht berücksichtigt • Bei Feststellung fehlender Einheitlichkeit der Erfindung durch die ISA, kann eine zusätzliche internationale (Teil-)Recherche für eine andere als die Haupterfindung beantragt werden • Beginn der zusätzlichen Recherche: spätestens nach Ablauf von 22 Monaten ab Prioritätsdatum • Zusätzlicher Recherchenbericht (SSR = Supplementary International Search Report) muss innerhalb von 28 Monaten ab Prioritätsdatum erstellt werden • SSR wird dem Anmelder und dem IB übermittelt