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Projektgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie 61169 Friedberg. Beifuß-Ambrosie, Japan-Knöterich, Stinktierkohl und Co. – Auswirkungen der Ausbreitung gebietsfremder Pflanzenarten in Deutschland. Beate Alberternst. Projektgruppe Biodiversität.
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Projektgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie 61169 Friedberg Beifuß-Ambrosie, Japan-Knöterich, Stinktierkohl und Co. – Auswirkungen der Ausbreitung gebietsfremder Pflanzenarten in Deutschland Beate Alberternst
Projektgruppe Biodiversität Forschungsschwerpunkt:Problematische gebietsfremde Pflanzenarten Dr. Beate Alberternst Dr. Stefan Nawrath • Seit 1994 Untersuchungen zu gebietsfremden Pflanzenarten • Speziell zu: Ambrosia artemisiifolia,Lysichiton americanus, Fallopia-Sippen • Seit 2005 freiberuflich tätig • diverse Forschungsprojekte insbesondere zu Ambrosia
Projektgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie Friedberg Überblick: • Definitionen • Auswirkungen gebietsfremder Arten, Beispiele • Umgang mit gebietsfremden Arten • Fallbeispiel „Stinktierkohl“
Gebietsfremde Pflanzenarten Neophyten Archaeophyten Definitionen(Essl & Rabitsch 2002, Kowarik 2003) Neophyten sind Pflanzen, die in einem bestimmten Gebiet nicht einheimisch sind und die nach 1492 unter direkter oder indirekter Mithilfe des Menschen in dieses Gebiet gelangt sind, dort wild leben oder gelebt haben. Archaeophyten: s.o., aber vor 1492 eingeführt
Projektgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie Friedberg Europäische Handelswege (Di Castri 1989)
Neophyten Archaeophyten Erstnachweise gebietsfremder Arten in Deutschland (Jäger 1991)
Definitionen Was ist eine „invasive Art“? • Wertneutraler naturwissenschaftlicher Ansatz: • Arten, die sich vermehren und ausbreiten. b) Wertender Ansatz: Arten, die sich vermehren und ausbreiten und negative Auswirkungen haben • Bewertungen sind nicht „neutral“, sondern abhängig von Wertvorstellungen • Was ist das Schutzziel? • Welche Leitbilder liegen vor?
Definitionen Wertender Ansatz: Was ist eine „invasive Art“? Hierzu liegen verschiedene Definitionen vor: • CBD (2002): gebietsfremde Art, die durch ihre Einführung und/oder Ausbreitung die Biodiversität gefährdet • IUCN (2000): gebietsfremde Art, die in natürlichen oder halbnatürlichen Ökosystemen oder Habitaten vorkommt und Veränderungen verursacht oder die heimische Biodiversität bedroht • National Invasive Species Council (NISC) USA, (1999): gebietsfremde Art, deren Einführung ökonomischen oder ökologischen Schaden oder Schaden an der menschlichen Gesundheit verursacht oder wahrscheinlich verursacht
Definition „invasive Art“ Naturschutz: • § 7 BNatschG: eine Art, deren Vorkommen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets ein erhebliches Gefährdungspotenzial für dort natürlich vorkommende Ökosysteme, Biotope oder Arten darstellt. invasive Arten = „Problemart“ für den Naturschutz Manche Arten können zusätzlich weitere unerwünschte Auswirkungen haben (BfN 2005) Biologische Invasion: Ausbreitung von Pflanzen, Tieren, Pilzen und Mikroorga-nismen in Gebiete, die sie natürlicherweise zuvor nicht erreicht haben, bedingt durch menschliche Aktivitäten.
Biologische Invasionglobales Phänomen mit weit reichender Wirkung! • Weit reichende ökologische, evolutionäre, soziale und ökonomische Konsequenzen • weltweit die zweit wichtigste Gefährdungsursache für den Verlust der Artenvielfalt (insbes. Tropen/Subtropen) • Zunahme der Problematik in Folge von Klimawandel und Globalisierung
http://www.ieep.eu/assets/448/ias_assessments.pdf Schätzungen ökonomischer Schäden durch IAS (Invasive Alien Species); Schäden + Kosten für Kontrolle) Pimentel et al. (2005):für USA, GB, Australien, Süd-Afrika, Indien, Brasilien: 314 Mrd. US $/Jahr Hochgerechnet weltweit: 1,4 BillionenUS $/Jahr Kettunen et al. (2009): für Europa 12,5 Mrd. €/Jahr Reinhardt et al. (2003): Beispiele für Deutschland Riesenbärenklau: 12,3 Mio €/Jahr Beifuß-Ambrosie: 32,1 Mio €/Jahr Späte Traubenkirsche: 25,6 Mio €/Jahr
Anzahl Arten Prozent eingeführte Arten ca. 12.000 100 % dauerhaft etabliert Archaeophyten: 247 Neophyten: 380 2,1 % 3,2 % in naturnaher Vegetation etabliert 277 2,8 % Spezifisch bekämpft ca. 30 Arten 0,3 % Anzahl nach Deutschland eingeführter und etablierter gebietsfremder Pflanzenarten (Kowarik 2010)
Projektgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie Friedberg • Verdrängung anderer Arten • Veränderung des Standorts z.B. N-Anreicherung, Änderung des Wasserhaushalts • Einfluss auf Bestäubung anderer Arten • Introgression ökologische A. • Erschwerte Bewirtschaftung von Forstflächen • Erhöhter Aufwand für Unkrautbekämpfung in der Landwirtschaft • Erhöhung des Pflegeaufwands im Naturschutz oder in Städten • Verringerung der Uferstabilität • Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit ökonomische A. Auswirkungen von gebietsfremden Arten Mögliche unerwünschte Auswirkungen gebietsfremder Pflanzenarten Betrifft nur wenige gebietsfremde Arten, aber Auswirkungen können erheblich sein!!
Beispiel Staudenknöteriche Fallopia japonica F. sachalinensis F. x bohemica • Unerwünschte Auswirkungen: • Verdrängung anderer Pflanzenarten • Destabilisierung von Ufern • Schäden an Bauwerken • Sichtbehinderungen
Beispiel: Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) • Mögliche unerwünschte Auswirkungen • Behinderung der Forstwirtschaft • Verdrängung von Arten
Beispiele: Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) • Auswirkungen • Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit • Problematisches Ackerunkraut (Ambrosia) • Verdrängung anderer Arten (Heracleum)
Verbreitung in Europa (Pollenflug) 2000 1990 2006 Jahressumme Pollen/m3 Prof. Dr. Siegfried Jäger, www.polleninfo.org
Zusammenfassung Teil 1 Ein geringer Teil (ca. 0,3 %) gebietsfremder Arten in D ist invasiv, einige Arten haben weitere unerwünschte Auswirkungen • Naturschutz: Verdrängen durch direkte Konkurrenz, Standortveränderungen z.B. Robinia pseudoacacia, Lupinus polyphyllos • Pflegeaufwand in Schutzgebieten kann sich erheblich erhöhen Weitere negative Auswirkungen möglich: • Wasserwirtschaft: z.B. Fallopia japonica • Forstwirtschaft: z.B. Prunus serotina • Landwirtschaft: z.B. Ambrosia artemisiifolia • Gesundheitswesen: z.B. Ambrosia artemisiifolia, Heracleum mantegazzianum
Interessante links und Literatur Kowarik, I. (2010): Biologische Invasionen. Neophyten und Neozoen in Mitteleuropa. 2. Auflage. Ulmer. www.ambrosiainfo.de www.floraweb.de/neoflora/
Neue strategische Ansätze, rechtliche Grundlagen (CBD, BNatSchG)
Vorsorge Früherkennung und Sofort-maßnahmen Kontrolle Projektgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie Strategie Handlungsoptionen (aus Klingenstein & Otto 2008)
Häufigkeit der Art Häufigkeit der Art Verhinderung der Einschleppung Zeit Zeit Komplette Entfernung noch möglich Prävention/Sofort-maßnahmen Kontrolle Kontrolle nur mit hohem Kostenaufwand möglich Strategie Ausbreitungsprozess und Handlungsmöglichkeiten
Rechtsgrundlage BNatSchG § 40 Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten Gültig sein 01.03.2010 (1) Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen und Arten durch Tiere und Pflanzen nichtheimischer oder invasiver Arten entgegenzuwirken. (2) Arten, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es sich um invasive Arten handelt, sind zu beobachten. Früherkennung Monitoring
Rechtsgrundlage BNatSchG § 40 Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten (3) Die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder ergreifen unverzüglich geeignete Maßnahmen, um neu auftretende Tiere und Pflanzen invasiver Arten zu beseitigen oder deren Ausbreitung zu verhindern. Sie treffen bei bereits verbreiteten invasiven Arten Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Auswirkungen der Ausbreitung zu vermindern, soweit diese Aussicht auf Erfolg haben und der Erfolg nicht außer Verhältnis zu dem erforderlichen Aufwand steht..... Bekämpfungsperspektiven Sofortmaßnahmen Kontrolle Abwägung: Kosten/Nutzen
Rechtsgrundlage BNatSchG § 40 Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten (4) Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde…. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten der Mitgliedstaaten nicht auszuschließen ist.... Genehmigungsvorbehalt
Rechtsgrundlage BNatSchG § 40 Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten (6) Die zuständige Behörde kann anordnen, dass ungenehmigt ausgebrachte Tiere und Pflanzen oder sich unbeabsichtigt in der freien Natur ausbreitende Pflanzen sowie dorthin entkommene Tiere beseitigt werden, soweit es zur Abwehr einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten erforderlich ist. Beseitigungsanordnung
Projektgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie 61169 Friedberg Zusammenfassung und Fazit • Entfernung des Stinktierkohls zum Schutz der standorttypischen Feuchtgebietsvegetation im Taunus • In diesem Fall wurde eine neue biologische Invasion rechtzeitig erkannt und die Pflanzen im Sinne der Biodiversitätskonvention durch Sofortmaßnahmen entfernt