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Lorenz-von-Stein-Institut. für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter Amtsvorstehertagung 2010
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Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter Amtsvorstehertagung 2010 Drathenhof, Räucherkate, Molfsee 07. Mai 2010
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Agenda Überblick über den Entscheidungsinhalt Vorschläge zur Weiterentwicklung der AO Aussagen des LVerfG zur Weiterentwicklung Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Überblick über den Entscheidungsinhalt Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Überblick über den Entscheidungsinhalt Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Überblick über den Entscheidungsinhalt Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Änderung des Art. 2 Abs. 2 S. 2 LV Vorschläge zur Weiterentwicklung der AO Aufgabenbestand der Ämter durch Gesetz legitimieren Gesetzliche „Rückübertragung“ aller Aufgaben Wahl des Amtsausschusses durch das „Amtsvolk“ Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses durch das „Gemeindevolk“ – Modelle der Wahlkopplung Direktwahl (auch) der ehrenamtlichen Bürgermeister Vorschläge zur Weiterentwicklung der AO Verstärkung der Legitimation bei Aufgabenübertragung und -vollzug / Normierung von Grenzen der Aufgabenwahrnehmung durch das Amt Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Streichung des Begriffs „Gemeindeverband“ und explizite Nennung der „Kreise“ Änderung des Art. 2 Abs. 2 LV • aber: Gleichlauf von Art. 2 Abs. 2 LV und allgemein demokratischen Grundsätzen • rechtspolitisch bedenklich • Demokratiedefizit bliebe bestehen Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Zuweisung des jetzigen Aufgabenbestandes an die Ämter als „Amtsaufgaben“ und nicht mehr als Gemeindeaufgaben Aufgabenbestand der Ämter durch Gesetz legitimieren • zwar Legitimation durch das Parlament • Aufgabenbestand des Amtes bliebe aber unverändert • auch unter dem Gesichtspunkt der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie fraglich Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Ggf. Kopplung mit Grenzen für die erneute Übertragung von den Gemeinden auf die Ämter (s.u.) Gesetzliche „Rückübertragung“ aller Aufgaben • unlösbare praktische Schwierigkeiten • Existenzberechtigung der Ämter fraglich • aufwändiger Prozess der Aufgabenübertragung auf das Amt nach qualitativen und quantitativen Kriterien (s.u.) wäre die Folge Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Entsprechend der niedersächsischen Samtgemeinde (vgl. § 75 Abs. 2 NGO) Wahl des Amtsausschusses durch das „Amtsvolk“ • bei Beibehaltung der dienenden Funktion des Amtes und dem Umstand, dass auch die übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben originäre Aufgaben der Gemeinde bleiben, erscheint eine Amtswahl nicht sachgerecht • Koppelung von Gemeindevertretungsmandat und Mitgliedschaft im Amtsausschuss sollte beibehalten werden • Keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Amtswahl angesichts fehlender eigener Aufgaben Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Verschiedene Varianten der Ausgestaltung des Wahlsystems denkbar, um die Kopplung aufrecht zu erhalten Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses durch das „Gemeindevolk“ – Modelle der Wahlkopplung • Vorgabe des Art. 2 Abs. 2 LV nach einer gewählten Vertretung wird erfüllt • Kopplung sachgerecht, da auch die übertragenen Aufgaben Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden bleiben • vermeidet, anders als die Wahl durch das Amtsvolk, die systemwidrige Konstruktion, dass die Willensbildung in der Gemeindevertretung ohne diejenigen Personen stattfindet, die die Interessen der Gemeinde gegenüber und (als Mitglieder des Amtsausschusses) im Amt vertreten sollen Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel bereits 2002 vorgeschlagen Direktwahl (auch) der ehrenamtlichen Bürgermeister • lediglich die Legitimation des (ehrenamtlichen) Bürgermeisters als geborenes Mitglied des Amtsausschusses wird erhöht • Direktwahl der Bürgermeister ist eine Variante des Modells der Wahl der Amtsausschussmitglieder durch das Gemeindevolk (s.o.) • Einführung einer Direktwahl ist nur unter zusätzlichem Rechtfertigungsaufwand in das System von unmittelbaren und mittelbaren Wahlen im Kommunalverfassungsrecht einzufügen, da auf der Kreisebene eine solche kürzlich abgeschafft wurde Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel kann ergänzend zu einer wahlrechtlichen Lösung hinzutreten; verschiedene Optionen denkbar Verstärkung der Legitimation bei Aufgabenübertragung und -vollzug / • Entscheidung über Aufgabenübertragung zwingend durch die Gemeindevertretung • Gesetzliche Folge von Übertragungsverstößen normieren • ausdrückliche Festschreibung des verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilungsprinzips • verbesserte Ausstattung der Gemeindevertretung Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rückführung des (faktisch wahrgenommen) Aufgabenbestandes auf ein zulässiges Maß Normierung von Grenzen der Aufgabenwahrnehmung durch das Amt • Schwierigkeiten, das „gerade noch“ zulässige Maß übertragener Aufgaben festzulegen • Quantitative Grenzen: verfassungsrechtliche Forderung, dass den amtsangehörigen Gemeinden die ganz überwiegende Mehrzahl von Selbstverwaltungsaufgaben verbleiben muss • Qualitative Grenzen: Katalog vorbehaltener Aufgaben; Verbot der Übertragung von Aufgaben des Kernbereichs; rechtfertigender Grund Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Aussagen des LVerfG zur Weiterentwicklung Keine Aussage! Änderung des Art. 2 Abs. 2 S. 2 LV Keine Aussage! Aufgabenbestand der Ämter durch Gesetz legitimieren Ggf. erforderlich (Rn. 117) Gesetzliche „Rückübertragung“ aller Aufgaben Grds. denkbare Variante (Rn. 118); Differenzierung in 2 Arten von Ämtern möglich (Rn. 107) Wahl des Amtsausschusses durch das „Amtsvolk“ Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Aussagen des LVerfG zur Weiterentwicklung Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses durch das „Gemeindevolk“ – Modelle der Wahlkopplung Keine zulässige Variante (Rn. 118)! Direktwahl (auch) der ehrenamtlichen Bürgermeister Keine Aussage; aber wohl nicht ausreichend! Keine Aussage! Verstärkung der Legitimation bei Aufgabenübertragung und -vollzug / Grds. denkbare Variante (Rn. 116); keine abstrakte Kernbereichssperre, Differenzierung nach Qualität und Quantität Normierung von Grenzen der Aufgabenwahrnehmung durch das Amt Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Ausblick: Fortentwicklung der Ämter Stärkung des „demokratisch legitimierten“ Amtes • gesetzgeberische Zuweisung von Aufgaben mit übergemeindlichem Charakter • Aufgabenübertragung durch die Kreise • Kompetenz-Kompetenz der Ämter Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26.02.2010 Dr. Sönke E. Schulz
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel www.lorenz-von-stein-institut.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Sönke E. Schulz sschulz@lvstein.uni-kiel.de
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Schliesky/Ernst/Schulz Aufgabenbestand, Legitimationsbedarf und Entwicklungspotential der Ämter in Schleswig-Holstein, 2009 ISBN: 978-3-936773-49-1 Schliesky/Ernst/Schulz Aufgabenbestand, Legitimationsbedarf und Entwicklungspotential der Ämter in Schleswig-Holstein Die Gemeinde SH 2009, 206 ff. Schliesky/Ernst/Schulz Die fehlende demokratische Legitimation der Amtsebene – Problemstellung und Lösungswege NordÖR 2010, 6 ff.