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Nachwuchs an die Steuer!

Nachwuchs an die Steuer!. Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r. vielseitig – interessant – zukunftssicher. Nachwuchs an die Steuer!. Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r“. Was sind die Tätigkeitsbereiche von Steuerfachangestellten? Wie wird man Steuerfachangestellte/r?

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Nachwuchs an die Steuer!

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Presentation Transcript


  1. Nachwuchs an die Steuer! Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r vielseitig – interessant – zukunftssicher

  2. Nachwuchs an die Steuer! Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r“ Was sind die Tätigkeitsbereiche von Steuerfachangestellten? Wie wird man Steuerfachangestellte/r? 1. Der Ausbildungsweg 2. Die Voraussetzungen Was kann man verdienen? Wie sind die Perspektiven? Wo kann man sich bewerben? Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r

  3. Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiter von Steuerberatern unterstützen den Steuerberater bei der steuerlichenund betriebswirtschaftlichen Beratung der Mandanten(Unternehmen, Selbständige, Privatpersonen) Nachwuchs an die Steuer! Was sind die Tätigkeitsbereiche von Steuerfachangestellten? Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r

  4. Erstellen der Finanzbuchführungen Erledigen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen Vorbereiten von Jahresabschlüssen Bearbeiten von Steuererklärungen Prüfen von Steuerbescheiden Auskunft erteilen an Mandanten Nachwuchs an die Steuer! Was sind die Tätigkeitsbereiche von Steuerfachangestellten? Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r

  5. Nachwuchs an die Steuer! Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungsdauer verkürzt oder verlängert werden. Eine Teilzeitausbildung ist in begründeten Ausnahmefällen möglich.

  6. STEUERFACHANGESTELLTE/R ABSCHLUSSPRÜFUNG Steuerwesen · Rechnungswesen Wirtschafts- und Sozialkunde Ausbildung in der Praxis Besuch der Berufsschule ZWISCHENPRÜFUNG AUSBILDUNGSBEGINN Nachwuchs an die Steuer! Wie wird man Steuerfachangestellte/r? Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r

  7. Wie wird man Steuerfachangestellte/r? Qualifizierter Schulabschluss (Abitur, Fachhochschulreife, Abschluss einer Berufsfachschule, Mittlere Reife) Die Voraussetzungen: Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge Spaß am Umgang mit Zahlen Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Interesse an steuerlichen und rechtlichen Fragen Kontaktfreude Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung Nachwuchs an die Steuer! Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r

  8. 1. Jahr 600 Euro 2. Jahr 650 Euro 3. Jahr 740 Euro Anfangsgehalt nach der Ausbildung (monatlich brutto) ca. 1.700 Euro Nachwuchs an die Steuer! Was verdient man alsSteuerfachangestellte/r? Ausbildungsvergütung (monatlich brutto) Laut Empfehlung der Steuerberaterkammer Hessen (ab 01.08.2008) Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r

  9. STEUERBERATER/IN PRÜFUNG 4 Jahre Praxis als Steuerfachwirt/in 10 Jahre Praxis als Steuerfachangestellter STEUERFACHWIRT/IN PRÜFUNG 3 Jahre Praxis als Steuerfachangestellter STEUERFACHANGESTELLTE/R Nachwuchs an die Steuer! Wie sind die Perspektiven? Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r

  10. Nachwuchs an die Steuer! Steuerfachwirt/in • Erfolgreiche Ablegung der Abschlussprüfung zur/zum Steuerfachangestellten • mindestens 3-jährige hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufs

  11. Nachwuchs an die Steuer! Steuerberater/in Voraussetzungen für die Prüfung zum Steuerberater (§ 36 StBerG) Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils mindestens 8Semestern und anschließende zweijährige praktische Tätigkeit (bei einer Regelstudienzeit von weniger als 8 Semestern wird eine anschließende dreijährige praktische Tätigkeit verlangt).

  12. Nachwuchs an die Steuer! Oder: Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine andere gleichwertige Vorbildung und anschließende zehnjährige praktische Tätigkeit (geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte sieben Jahre). Umfang der praktischen Tätigkeit stets: Mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der Bundes-/Landessteuern

  13. Die Aufgaben des Steuerberaters • Er berät den Steuerbürger bei der Erstellung seiner persönlichen Steuererklärungen. Er achtet bei den Beratungsgesprächen darauf, dass sämtliche Steuerersparnismöglichkeiten ausgeschöpft werden. • Er überprüft Steuerbescheide. • Er hilft dem Steuerbürger, seine gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen. Er erstellt den handels- und/oder steuerrechtlichen Jahresabschluss sowie die damit verbundenen Steuererklärungen. • Er vertritt seine Auftraggeber gegenüber den Finanzbehörden, den Finanzgerichten sowie bei Außenprüfungen, ggf. in Steuerstrafsachen und in Bußgeldverfahren.

  14. Die Aufgaben des Steuerberaters • Die Hilfe bei der Steuergestaltung umfasst z.B. • - die Wahl der Unternehmensform • - die Investitionsplanung und Finanzierungsgestaltung • - Fragen der Unternehmensnachfolge und -sicherung • - Vermögensanlagestrategien im privaten Bereich oder • - steuerliche Auswirkungen von Schenkungen, Testamenten und Erbverträgen.

  15. Die Aufgaben des Steuerberaters • Die Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen dient dazu, Unternehmen erfolgreicher zu machen. • Der Steuerberater kann als Vermögensverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Betreuer, Konkursverwalter, Liquidator oder Nachlassverwalter bestellt werden. • Gerichte ziehen den Steuerberater als unabhängigen und neutralen Gutachter hinzu, wenn es um die Beurteilung komplizierter wirtschaftlicher Zusammenhänge geht.

  16. Berufspflichten des Steuerberaters nach § 57 StBerG Der Steuerberater hat seinen Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben.

  17. Verpflichtung zur Verschwiegenheit Durch die detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Mandanten trägt der Steuerberater ein hohes Maß an Verantwortung und hat eine besondere Vertrauensstellung. Die Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was dem Steuerberater in Ausübung seines Berufs bekannt geworden ist.

  18. direkt bei den Steuerberatern bzw. Steuerberatungsgesellschaften Adressen von freien Ausbildungsplätzen bei den Arbeitsagenturen: www.arbeitsagentur.de bei der Steuerberaterkammer Hessen: Telefon: 069 / 15 30 02- 0 Ausbildungs-Praktikums-Börse unter www.stbk-hessen.de Nachwuchs an die Steuer! Wo kann man sich bewerben? Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r

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