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Der MSA 2013 in der Klasse 10

Der MSA 2013 in der Klasse 10. am Georg-Büchner-Gymnasium. Warum MSA am Gymnasium?. nicht entstanden auf Initiative des GBG seit 2006 verbindlich an allen Schulformen Berlins ersetzt den Berliner Realschulabschluss soll Vergleichbarkeit schaffen (bundesweit geltende Standards)

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Der MSA 2013 in der Klasse 10

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Presentation Transcript


  1. Der MSA 2013 in der Klasse 10 am Georg-Büchner-Gymnasium

  2. Warum MSA am Gymnasium? • nicht entstanden auf Initiative des GBG • seit 2006 verbindlich an allen Schulformen Berlins • ersetzt den Berliner Realschulabschluss • soll Vergleichbarkeit schaffen (bundesweit geltende Standards) • INTERNET: http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/msa.html

  3. Wie setzt sich der MSA zusammen? • Prüfungsteil (Prüfungen zum MSA) • Jahresteil(Jahrgangsnoten Klassenstufe 10)

  4. Prüfungen zum MSA (Prüfungsteil) • 3 zentral gestellte schriftliche Prüfungen (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache/Englisch) • Ergänzung der schriftlichen Englischprüfung durch eine mündliche Prüfung (dezentral, Gewichtung 3 zu 2, zählt als Einheit) • Präsentationsprüfung • die 4 Prüfungsteile gehen gleichwertig in die Bewertung ein

  5. Termine der Prüfungen • Deutsch (180 min): 16. April, 10:00 Uhr • Mathematik (120 min): 18. April, 10:00 Uhr • Englisch (150 min): 23. April, 10:00 Uhr • Englisch (ergänzend mündlich): 22. Mai – 24. Mai • Präsentationsprüfung: voraussichtlich 27. Februar – 01. März

  6. Inhalte der schriftlichen Prüfungen • Details bei den jeweiligen Fachlehrern zu erfragen

  7. Organisation/Inhalte der ergänzenden Englischprüfung • Partnerprüfung • monologisches und dialogisches Sprechen • pro Prüfling ca. 5-6 min • 2 Prüfende

  8. Organisation der Präsentationsprüfung • grundsätzlich Gruppenprüfung (2-4) • Einzelprüfung nur mit Genehmigung • Prüfung beinhaltet Präsentation und Kolloquium • Zeitfenster für die Prüfung: - 10 – 20 min pro Prüfling (Gruppenprüfung) - 15 – 30 min (Einzelprüfung) • Präsentationin der Regel 10 min pro Prüfling (Gruppenprüfung) und 15 min (Einzelprüfung) • Kolloquiumin der Regel 5 min pro Prüfling • 2 Prüfer

  9. Thema der Präsentationsprüfung • Auswahl des Themas, des Bezugsfachs, des betreuenden Fachlehrers erfolgen selbstständig • Bezugsfach muss Fach der 10. Klasse sein • die schriftlichen Prüfungsfächer (DE, MA, EN) und Sport können nicht gewählt werden • Thema muss Rahmenrichtlinien des Bezugsfachs entsprechen • Fachlehrer soll bei Formulierung des Themas und der Gliederung um Rat gefragt werden

  10. Gruppenprüfungen: Arbeitsaufteilung • Prüfungsgruppe hat ein gemeinsames Prüfungsthema • Prüflinge zeigen sich für individuelle Unterthemen verantwortlich (Zuständigkeiten sind in Gliederung zum „Erarbeitungsprodukt“ zu vermerken)

  11. Art des Erarbeitungsproduktes • PowerPoint Datei • Plakat • Szenische Darstellung • Tafel/Folien • Portfolio

  12. Was ist ein Portfolio? • „zusammengetragene Blätter“ (von lat. portare für tragen und folium für Blatt)/Sammelmappe • Zusammenstellung verschiedener Dokumente zum Thema (Unterthemen, Texte, Beispiele) • Sinn und Ziel: Dokumentation und Reflexion des Lernprozesses • Qualitätsmerkmal: sinnvolle Auswahl der einzelnen Kurzbeiträge für eine strukturierte Zusammenstellung

  13. Zwischentermine Präsentationsprüfung Schüler • Bis zum 23.11. • Abgabe des Formblatts „Antrag auf eine Präsentationsprüfung“ (vom Klassenlehrer ausgehändigt) an beratenden Fachlehrer • Gliederung und Quellenbestandsaufnahme (vorläufig) dem Formblatt beifügen • Bis zum 07.01. • Rückgabe der genehmigten Anträge/Themen an Schüler • Beginn der offiziellen Arbeitszeit mit „Arbeitsprotokoll“ (dokumentiert Arbeitsschritte/Arbeitsaufteilung, Form mit Fachlehrer besprechen) • Beratungstermine wie auf Antrag vermerkt wahrnehmen • Bis zum 25.01. Abgabe eines Zwischenberichts beim Fachlehrer

  14. Prüfungsteil (Prüfungen) bestanden, wenn alle 4 Prüfungsnoten mindestens 4 bestanden, wenn höchstens eine 5 auftaucht und Ausgleich durch mindestens eine 3 vorhanden ist (Beispiel: 5,3,4,4) Jahresteil (Jahresnoten) 1. Möglichkeit: Erfüllen der Voraussetzungen zur Versetzung in die gymnasiale Oberstufe 2. Möglichkeit: Bestehen des Jahresteils ohne Versetzung in die Oberstufe Bedingungen zum Bestehen des MSA

  15. Versetzung oder Bestehen des Jahrsteils ohne Versetzung • Kriterium: Notenbild Jahresteil • „Faustregel“: • Versetzung in die Oberstufe nur möglich mit höchstens zwei Fünfen im Jahresteil • Bestehen des MSA möglich mit drei Fünfen im Jahresteil, falls Ausgleich vorhanden

  16. Nachprüfung Prüfungsteil mündliche Nachprüfung in einemder 3 schriftlichen Fächer möglich (Antrag) Verhältnis schriftliche Prüfung zu Nachprüfung ist 2 zu 1 Minimalziel: höchstens eine 5 mit Ausgleich 3 (z.B.: 5,4,4,4 zu 5,3,4,4 oder 5,5,3,4 zu 5,4,3,4) Nachprüfung Jahresteil Optimalgewinn: Versetzung in die Oberstufe Minimalgewinn: Bestehen des MSA Bedingung: höchstens eine Nachprüfung in einem Fach zur Verbesserung einer Jahrgangsnote 5 Nachprüfung bei Nichtbestehen des Prüfungsteils und/oder Jahresteils

  17. MSA bestanden aber keine Oberstufe – was dann? • 10. Jahrgangsstufe kann wiederholt werden, Prüfung zum MSA muss nicht/darf nicht wiederholt werden

  18. MSA nicht bestanden – was dann? • Jahrgangsstufe kann wiederholt werden, MSA kann wiederholt werden (alle Prüfungsleistungen müssen neu erbracht werden) D. Pierags, Oktober 2012

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