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1. B17 - Kreuzungs-Simulationen - Hochrechnungen
AKTIONSBÜNDNIS-B17/Sheridan
Burkhard Kuhls burkhard.kuhls@t-online.de
Stand: 20.11.2006
3. Erläuterung B17-Hochrechnung Verkehr DTV = durchschnittlicher täglicher Verkehr
Strecke A-E) DTV 62 000 Fzg/Tag auf der B17 noch ohne B300 Umleitung und ohne IKEA;
Hochrechnung DTV auf der B17 nach Shell-Prognose u. Bundesverkehrswegeplan*:
25% mehr PKW (abs. 85%) bis 2015*; 65% mehr Güterverkehr (abs. 15%) bis 2015*;
zusätzlich ca. 6000 DTV durch Sheridan jeweils in beide Richtungen;
=62000*(0,85*1,25+0,15*1,65)+6000
=62000* 1,31 +6000
Punkt E) =87220 DTV in 2015
Punkt D) Verlängerung der Strecke A-E bis 2020 DTV = ca. 105 000 virtueller DTV => B17-Verkehr und Schleichverkehr
Punkt S) Erreichung der B17 Staugrenze mit 80 000 DTV in 2012
Strecke S-C) hier reales Verkehrsaufkommen auf der B17; im Staufall wird zusätzlicher Verkehr nicht auf die B17 fahren, sondern dieser als Schleichverkehr die B17umfahren (sich „selbst regelndes System“)
Punkt B) dieser DTV mit 76000-78000 ist vom Baureferat ein willkürlich gesetzter Punkt, um im Planungshorizont 2020 gerade unterhalb der Staugrenze zu landen => Förderungswürdigkeit vom Bund entfällt
Ein Durchtritt der Staugrenze vor 2020 würde sprunghaft zu einer Lärmerhöhung um ca 8dB(A) führen. Begründung der Stadt für Abweichung von offiziellen Prognosen: der „Güterverkehr legt hauptsächlich im Osten zu“
?DTV1) bezogen auf real maximal 80000 Fzg der B17 (wg Staugrenze) stellen die vom Baureferat prognostizierten 78000 Fzg oberflächlich einen relativ geringen Fehler von ca 2,5% dar. Der entstandene Schleichverkehr neben der B17 (z.B. durch Leitershofen und Stadtbergen) wird unterschlagen und bleibt bei der Kreuzungsplanung unberücksichtigt.
?DTV2) die B17 hat laut Hochrechnung virtuell 105 000 Fzg/Tag in 2020. Würde der reale Verkehr entlang der B17 berücksichtigt werden, also B17 und Schleichverkehr, so hätte die Prognose der Stadt eine Abweichung um 37% von der Realität in 2020.
Fläche S-D-C) Schleichverkehr; mit dem Erreichen der Staugrenze ab 2012 werden ca 36 Millionen Fahrzeuge allein bis 2020 ersatzweise als Schleichverkehr durch die Wohngebiete an der B17 fahren; 8 Jahre * ca12 500 Fzg * 360 Tage = 36 Millionen Fahrzeuge;
9. Die geplante Sheridan-Kreuzung bringt eine Verschlechterung im Vergleich zur heutigen Ampelkreuzung an der Leitershofer Straße (Grund: Sheridan zusätzlich >10 000Fzg/Tag)
Durch die Verkoppelung der Verkehrsrichtungen sind die Kreisel ab 2012 überlastet. Ein Großteil des Verkehrs muss unsinnigerweise beide Kreisel durchfahren. Hierdurch entsteht eine hohe Verweildauer im Kreuzungsbereich und sind zusätzliche Stop and Go‘s erforderlich.
Oberhalb der B17 Staugrenze (> 80 000 Fzg/Tag) ab 2012 steigt an der Leitershofer Kreuzung der Lärm sprunghaft (+7 dB(A)) und Schleichverkehr kontinuierlich an.
Der Lärm entlang der B17 Lärm erhöht sich von 2006 bis 2012 um ca. 4 dB(A). Im Kreuzungsbereich erhöht sich der Lärm in diesem Zeitraum um ca 7 dB(A). Flüsterasphalt und Ampelfreiheit sind Nachts nötig um die 49 dB(A) in Wohngebieten zu erfüllen.
Die Überschreitung der Kapazitätsgrenze auf den beiden Sheridan-Kreiseln führt zusätzlich zum Rückstau. Im Extremfall blockiert sich die B17 selbst [„B17-Infarkt“]
Kreiselkreuzungen sind unter zwei Randbedingungen optimal bei: A) Symmetrischer Auslastung B) Betrieb weit unter der Kapazitätsgrenze Beide Bedingungen treffen auf die geplante neue Leitershofer Kreuzung nicht zu. Man hat demnach die falsche Kreuzung für diese Randbedingungen ausgewählt. Die Verkoppelung zweier Kreisel, treibt die Problematik auf die Spitze.
Verkehrsprognosen dürfen nicht einseitig an der Staugrenze der B17 aufhören (80 000 Fzg/Tag), sondern müssen auch schonungslos den Schleichverkehr und Staus durch die Nachbargemeinden aufzeigen, um eine ganzheitlich optimierte Lösung zu ermöglichen
Die großen Komunen sorgen im allgemeinen dafür, daß der Verkehr abgeleitet wird [z.B.: B300,..]. Der zukünftige Sheridan-Verkehr wird im Gegensatz dazu über Leitershofen zwangsgeführt
Profiteur der Erschließung des Sheridan Areals bleibt die Stadt Augsburg (Grundstücksverkauf, Arbeitsplätze und Steuern). Die „Rechnung“ zahlen die Nachbargemeinden.
Die Stadt Augsburg und der Bund untersuchen derzeit, ob eine rechtliche Verpflichtung zum Lärmschutz gegenüber den Anwohnern des Fryar Circles besteht. Begründung: Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und den USA. Die Anwohner fühlen sich provoziert. Mit diesen Winkelzügen sollen die Ansprüche der Bewohner im Fryar Circle untergraben werden. Die Anwohner werden dadurch gezwungen rechtliche Schritte gegen die Unternehmung einzuleiten. FAZIT