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Fachtag „Neue Möglichkeiten der Förderung von Integrationsprojekten“

Fachtag „Neue Möglichkeiten der Förderung von Integrationsprojekten“. AG I Gründung Ulrich Jäger, Hof Holz gGmbH Moderation: Martin Becker, DWW. Münster, 20.05.2008. Hof Holz gGmbH.

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Fachtag „Neue Möglichkeiten der Förderung von Integrationsprojekten“

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Presentation Transcript


  1. Fachtag „Neue Möglichkeiten der Förderung von Integrationsprojekten“ AG I Gründung Ulrich Jäger, Hof Holz gGmbH Moderation: Martin Becker, DWW Münster, 20.05.2008

  2. Hof Holz gGmbH Der Bauernhof Holz befindet sich in direkter Nachbarschaft zu den Gelsenkirchener Werkstätten für angepasste Arbeit gGmbH an der Braukämperstraße in Gelsenkirchen-Beckhausen.

  3. Die Vision Teilnehmen an der Normalität • Die Bemühungen zur Integration von Menschen mit Behinderungen gestalteten sich bislang als schwierig. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Begegnungen von Menschen mit und ohne Behinderung fast immer in besonderen Situationen stattfinden. Dazu zählen zum Beispiel Feste, Reisen, Konzerte, Seminare, Begegnungswochenenden u.ä.Ein alltäglicher Umgang miteinander kann innerhalb dieser kurzen Begegnungsdauer nicht eingeübt werden.Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, eine Umgebung zu schaffen, in der Menschen mit und ohne Behinderungen den normalen Umgang miteinander erlernen können.Beiden Gruppen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich in einem alltäglichen Umfeld regelmäßig zu treffen und dies als Selbstverständlichkeit zu betrachten.

  4. Die Umsetzung der Vision • Gründung einer Integrationsfirma • Errichtung einer Außenwohngruppe • Einrichtung einer Beratungsstelle für Menschen mit und ohne Behinderung • Schaffung eines sozialen Lernfeldes in Form eines Begegnungszentrums

  5. Die Integrationsfirma • Was sind Integrationsfirmen? • Sie bieten Menschen mit Behinderung langfristig gesicherte Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. • Die Beschäftigungsquote beträgt mindestens 25%. • Sie unterliegen den allgemeinen Markt- und Wettbewerbsbedingungen. • Sie erhalten Zuschüsse als Nachteilsausgleich.

  6. Die Integrationsfirma • Erste Überlegungen • Zielgruppe? • Schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung gem. § 132 ff. SGB IX. • Welches Geschäftsvorhaben könnte entsprechende, langfristige, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bieten? • Hofgastronomie • Hofladen • Hofbäckerei

  7. Die Integrationsfirma • Die nächsten Schritte • Kontaktaufnahme mit dem LWL Integrationsamt • Geschäftsplan • Externe Gutachten • Finanzierungsplan • Zeitplan • Entwicklung eines Konzeptes für die arbeitsbegleitende Betreuung

  8. Die Integrationsfirma • Beratung durch die Unternehmensberater an der Handwerkskammer Münster • Entwicklung eines aussagefähigen Konzeptes • Abfassung einer Stellungnahme für die Fördermittelgeber

  9. Die Integrationsfirma • Antragsstellung nach positiver Stellungnahme • Darlehnantrag auf Basis § 134 SGB IX an das LWL–Integrationsamt • Antrag auf Mittel aus dem Projekt Job 4000 des BMAS über das LWL–Integrationsamt • Finanzierungszuschuss • Minderleistungsausgleich

  10. Die Integrationsfirma • Bewilligungsbescheid • Antragsstellung an die weiteren Fördermittelgeber über DW Westfalen • Stiftung Wohlfahrtpflege • Aktion Mensch (Onlineverfahren) • Investivförderung • Impulsförderung

  11. Die Integrationsfirma • Geschäftsplan • Produkte / Dienstleistungen • Kunden / Auftraggeber / Märkte • Kalkulationen / Preise • Planungsrechnung • Chancen und Risiken • Betriebliche Strukturen

  12. Die Integrationsfirma • Finanzierungsplan

  13. Mittelfristige Gewinn- und Verlustrechnung

  14. Gründung der gGmbH Anforderungen des Gesellschaftsrechts • Stammkapital mindestens 25.000,00 € • Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) muss Angaben enthalten zu • Gesellschaftszweck, • Unternehmensgegenstand, • Firma (z.B. Hof Holz gGmbH), • Sitz und Stammkapital.

  15. Gründung der gGmbH • Die Gesellschaft hat mindestens zwei Organe (Gesellschafterversammlung und Geschäftsführer). • Die gGmbH kann einen oder mehrere Gesellschafter haben. • Bei mehreren Gesellschaftern richtet sich das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung nach der Höhe der übernommenen Stammeinlage.

  16. Gründung der gGmbH • Zusätzlich muss die Satzung die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen. • Die Gesellschaft muss einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Gesellschaftszweck haben. • Der Unternehmensgegenstand muss aus Aktivitäten zur Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zwecks bestehen.

  17. Gründung der gGmbH • Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden. • Aus der Satzung muss sich ergeben, dass das Vermögen bei Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall der steuerbegünstigen Zwecke nicht an die Gesellschafter, sondern an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft ausgeschüttet wird.

  18. Gründung der gGmbH Steuerliche Vorteile der gGmbH • Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer • Berechtigung zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen • Reduzierter Umsatzsteuersatz von zzt. 7,0% für Leistungen in Zweckbetrieben

  19. Gründung der gGmbH Hinweis • Für die Anerkennung als gemeinnützige Gesellschaft nach § 51 ff. AO sollte die Satzung der zuständigen Finanzbehörde vor der notariellen Beurkundung und der sich anschließenden Eintragung in das Handelsregister vorgelegt werden.

  20. Gründungsphase der gGmbH • Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages • Notariell beglaubigte Handelsregisteranmeldung • Betriebnummernzuteilung durch die Agentur für Arbeit • Zuteilung der Steuernummer durch das zuständige Finanzamt • Anmeldung des Betriebes bei der zuständigen Berufsgenossenschaft

  21. VIEL ERFOLG! „Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen?“Kurt Marti

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