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Die Ukraine

Die Ukraine. und die Europ äische Union. Die EU.

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Die Ukraine

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Presentation Transcript


  1. Die Ukraine und die Europäische Union

  2. Die EU • Die Europäische Union (EU) ist ein aus 27 europäischen Staaten bestehender Staatenverbund. Seine Bevölkerung umfasst derzeit rund 500 Millionen Einwohner. Der von den EU-Mitgliedstaaten gebildete Europäische Binnenmarkt ist der am Bruttoinlandsprodukt gemessen größte gemeinsame Markt der Welt.

  3. Das politische System der EU • Das politische System der EU hat sich im Zuge der Europäischen Integration herausgebildet. Es basiert auf zwei Grundverträgen, dem Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag), und beinhaltet sowohl supranationale (überstaatliche) als auch intergouvernementale (zwischenstaatliche) Elemente. Während im Europäischen Rat und im nach Fachressorts aufgeteilten Rat der Europäischen Union (Ministerrat) die nationalen Regierungen vertreten sind, repräsentiert das Europäische Parlament bei der Rechtsetzung der EU unmittelbar die Unionsbürger. Die Europäische Kommission als Exekutivorgan und der Gerichtshof der Europäischen Union als Rechtsprechungsinstanz sind ebenfalls supranational.

  4. Innerhalb der EU bilden 17 Staaten die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion. Sie haben eine gemeinsame Währung, den Euro, eingeführt. Mit dem Ziel eines europaweiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts arbeiten die EU-Mitgliedstaaten auch in der Innen- und Justizpolitik zusammen. Durch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bemühen sie sich auch um ein gemeinsames Auftreten gegenüber Drittstaaten. Die Europäische Union hat Beobachterstatus in der G8, ist Mitglied in der G20 und vertritt ihre Mitgliedstaaten in der WTO.

  5. Gründungsmitglieder • Ursprung der heutigen Europäischen Union waren die 1951 und 1957 gegründeten Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom). Ihre Mitgliedstaaten waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und das Königreich der Niederlande. • Drei dieser Gründungsmitglieder – Belgien, die Niederlande und Luxemburg – beschlossen 1958 mit dem Benelux-Vertrag eine nochmals intensivierte Wirtschaftsgemeinschaft, die dem 1993 verwirklichten Europäischen Binnenmarkt als Vorbild dienen konnte. • Eine gewisse Bedeutung ist dieser Ausgangssituation immer noch zuzusprechen: So gelten die sechs Gründungsmitglieder im Allgemeinen als mögliche Integrationsvorreiter bei verschiedenen Konzepten einer abgestuften Integration

  6. Mitgliedsstaaten • Belgien (BE)Italien (IT)Rumänien (RO)Bulgarien (BG)Lettland (LV)Schweden (SE)Dänemark (DK)Litauen (LT)Slowakei (SK)Deutschland (DE)Luxemburg (LU)Slowenien (SI)Estland (EE)Malta (MT)Spanien (ES)Finnland (FI)Niederlande (NL)Tschechien (CZ)Frankreich (FR)Österreich (AT)Ungarn (HU)Griechenland (GR)Polen (PL)Vereinigtes Königreich (GB)Irland (IE)Portugal (PT)Zypern (CY)

  7. EU-Parlament • ist mit dem Rat als Gesetzgeber tätig • teilt sich mit dem Rat die Haushaltsbefugnisse und nimmt in letzter Instanz den Gesamthaushalt an oder lehnt ihn ab • übt die demokratische Kontrolle über alle EU-Organe einschließlich der Europäischen Kommission aus und benennt die Kommissionsmitglieder

  8. Europäischer Rat • gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt allgemeine Ziele und Prioritäten fest • wird nicht gesetzgeberisch tätig

  9. Rat der Europäischen Union • ist mit dem Parlament als Gesetzgeber tätig • übt mit dem Parlament die Haushaltsbefugnisse aus • sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik und legt Leitlinien für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) fest • schließt internationale Verträge

  10. Europäische Kommision • ist die „Hüterin der Verträge“ • unterbreitet dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften • setzt die EU-Politik um und verwaltet den Haushalt • sorgt für die Einhaltung des EU-Rechts • handelt internationale Verträge aus

  11. Europäische Zentralbank • bildet mit den nationalen Zentralbanken das Europäische System der Zentralbanken und legt damit die Währungspolitik der EU fest • sichert die Preisstabilität in der Eurozone durch Festlegung von Leitzinssätzen • finanziert und fördert Investitionsprojekte zur wirtschaftlichen Entwicklung • hält die Mehrheit der Anteile am Europäischen Investitionsfonds (EIF)

  12. Europäischer Rechnungshof • prüft die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung von Einnahmen und Ausgaben der Institutionen der EU

  13. Europäische Investitionsbank • Die Europäische Investitionsbank (EIB) Art. 308ff AEUV) mit Sitz in Luxemburg wurde 1958 durch den Vertrag von Rom errichtet. Die Bank ist politisch ebenfalls unabhängig und finanziert sich durch Anleihen auf den Kapitalmärkten. Die EIB unterstützt die Mitgliedstaaten und kleineren Unternehmen durch Gewährung von Darlehen zur Finanzierung von Projekten, die im europäischen Interesse liegen, beispielsweise Infrastrukturprojekte oder Umweltschutzmaßnahmen.

  14. Die Ukraine • Die Ukraine ist ein Nachbarland der Europäischen Union (EU) und gehört zu deren möglichen Beitrittskandidaten. Bereits 2004 hat der ukrainische Präsident Wiktor Juschtschenko bekundet, dass sein Land eine baldige EU-Mitgliedschaft anstrebt. Am 9. September 2008 haben die Ukraine und die EU in Paris die Vereinbarung für ein Assoziierungsabkommen getroffen.[1] Im Gegensatz zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) gilt das Abkommen allerdings nicht zwingend als erster Schritt zu einem EU-Beitritt. • Die offizielle Position von Seiten der Europäischen Kommission lautet: „Die EU strebt eine zunehmend enge Partnerschaft mit der Ukraine an, die die allmähliche wirtschaftliche Integration und eine Vertiefung der politischen Zusammenarbeit zum Ziel hat.“[2]

  15. Flagge der EU

  16. Die EU und die Ukraine

  17. 2004 • Bei der Überwindung der Unruhen, die sich nach massiven Wahlfälschungen bei den Präsidentschaftswahlen in der Ukraine 2004 erhoben, spielte die EU eine wichtige Vermittlerrolle. Der Westen der Ukraine tendiert schon lange zur Europäischen Union und hat intensive Kontakte zum Nachbarland Polen, während der bis dahin politisch vorherrschende Osten des Staates die bisherige Verbindung zu Russland beibehalten oder stärken möchte. • Ein Grund dafür liegt darin, dass ein Großteil der westlichen Ukraine (die Region um Lemberg) zu Polen, ab dem 19. Jahrhundert zu Österreich-Ungarn und nach dem polnisch-sowjetischen Krieg erneut zu Polen gehörte. Er fiel im September 1939 in Folge des Hitler-Stalin-Pakts an die Sowjetunion und ist seit dem 24. August 1991 Teil der Ukraine. Der Westen der Ukraine hatte daher Präsident Juschtschenko unterstützt, der sich mehr hin zur EU öffnen wollte.

  18. Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (1994) • Die EU vereinbarte 1994 mit der Ukraine ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit, dies soll die Ukraine näher an die EU heranführen. Die grünen Europaabgeordneten Angelika Beer und Milan Horáček unterstützen den von der Ukraine angestrebten EU-Beitritt. Europa habe die Menschen in der Ukraine „immer ermuntert, sich Richtung Westen zu orientieren und demokratische Standards zu entwerfen“, sagte Beer der Netzeitung im März 2005. Ivan Kuleba, der ukrainische Botschafter in Tschechien, ist zuversichtlich, dass die Ukraine weitere Reformen umsetzen wird, die für einen langfristigen EU-Beitritt nötig sind.

  19. Aktionsplan 2005 • Anfang 2005 unterzeichneten die Ukraine und die EU einen Aktionsplan, der bis 2008 Gültigkeit besaß. Dieser Aktionsplan beinhaltete die Konvergenz des ukrainischen Rechtssystems mit dem EU-Recht, die Einhaltung der Menschenrechte, die Schaffung einer Marktwirtschaft und eine stabile politische Entwicklung. Er sah zusätzlich den Beginn eines Dialogs über die Schaffung einer Freihandelszone zwischen der EU und der Ukraine vor, allerdings war die Voraussetzung dafür die Aufnahme der Ukraine in die WTO.[3] Der Beitritt der Ukraine zur WTO wurde mittlerweile am 5. Februar 2008 beschlossen und vom ukrainischen Parlament am 10. April 2008 ratifiziert.

  20. 2007-2009 • m März 2007 haben die Ukraine und die EU Gespräche über ein neues „erweitertes Abkommen“ begonnen, das eine Freihandelszone und eine erhöhte Zusammenarbeit im Energiebereich beinhalten würde. Dennoch bleibt die EU zurückhaltend bezüglich einer EU-Mitgliedschaftsperspektive für die Ukraine. Die für auswärtige Angelegenheiten und Nachbarschaftspolitik zuständige Kommissarin Benita Ferrero-Waldner betonte, dass dies ein sehr umfassendes Abkommen sein werde, das auf dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) basieren, jedoch weitere Bereiche betreffen werde.[4] Am 28. Februar 2008 sagte der damalige Präsident Juschtschenko, dass er in baldiger Zeit mit dem Status eines assoziierten Mitglieds der Europäischen Union für die Ukraine rechne.[5] • Vor dem Hintergrund der Kaukasus-Krise beschlossen die Ukraine und die EU am 9. September 2008 in Paris das Assoziierungsabkommen, das bis Ende 2009 unterzeichnet sein soll.[1] Am 7. Mai 2009 trat die Ukraine der Östlichen Partnerschaft bei.

  21. Präsidentschaft W. Janukowitsch • Bei den Präsidentschaftswahlen Anfang 2010 wurde Wiktor Janukowytsch, der bei den Wahlen 2004 der Fälschung bezichtigt wurde, zum neuen Staatsoberhaupt gewählt. Obwohl auch Janukowytsch und seine Partei der Regionen in der Vergangenheit ein Interesse an einer Annäherung an die EU geäußert hatten, vollzog der neue Präsident faktisch eine Kehrtwende der ukrainischen Außenpolitik und leitete Schritte zu einer Annäherung an Russland ein. Im April 2010 vereinbarte er mit Russland die Verlängerung der Stationierung der Schwarzmeerflotte, die bis 2042 auf der Krim stationiert bleiben soll. • Auch die politische und gesellschaftliche Kultur betreffend entfernte sich die Ukraine vom westlichen Europa und den von diesem propagierten Werten. So hat sich die Lage von Pressefreiheit und Menschenrechten in der Ukraine seit Amtsantritt Janukowytschs merklich verschlechtert. Unter diesen Voraussetzungen ist zweifelhaft, ob eine Annäherung der Ukraine an die EU möglich und von den regierenden Kräften überhaupt gewollt ist.

  22. Mögliche Vorteile • Mögliche Vorteile • Die EU gewinnt an Größe und somit Einfluss, gerade in östlicher Richtung. • Eine durch einen EU-Beitritt stabilisierte Ukraine liegt im Interesse der EU. • Die Ukraine stellt mit 46 Millionen Einwohnern einen großen Markt mit (noch) geringer Kaufkraft, aber großem Nachholbedarf dar. • Mit ihren engen Verbindungen zu Russland könnte eine durch die EU westlich-demokratisch geprägte Ukraine positiv auf Russland einwirken. • Die Energieversorgung der EU würde an Stabilität gewinnen. Mit rund 80% ist die Ukraine der mit Abstand wichtigste Transitstaat für Erdöl und Erdgas aus Russland und den zentralasiatischen Ländern. • Die Ukraine ist im Vergleich zu den meisten EU-Ländern ein relativ rohstoffreiches Land und die EU könnte so ihre Abhängigkeit von Rohstoffimporten verringern. (Die Ukraine verfügt unter anderem über eine der größten Eisenreserven der Welt.)[7]

  23. Mögliche Nachteile • Die Spannungen innerhalb der Ukraine könnten sich verstärken, da sich der Osten des Landes, der sich eine engere Beziehung zu Russland wünscht, durch einen Beitritt zur EU isoliert sähe. • Der Nationalismus in einem sich immer mehr an den Rand gedrängt fühlenden Russland könnte weiteren Auftrieb erhalten. • Der Beitritt wäre mit enormen Kosten für die EU verbunden.

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