1 / 22

Verkehrsregeln

Verkehrsregeln. Geltungsbereich. Sie gelten in der Schweiz Im Ausland wenn keine Vorschriften bestehen Der Kommandant ist für die Einhaltung verantwortlich Motorsegler mit laufendem Motor gelten als Motorflugzeuge. See and avoid. Ausnahme. Artikel 6

velika
Download Presentation

Verkehrsregeln

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Verkehrsregeln

  2. Geltungsbereich • Sie gelten in der Schweiz • Im Ausland wenn keine Vorschriften bestehen • Der Kommandant ist für die Einhaltung verantwortlich • Motorsegler mit laufendem Motor gelten als Motorflugzeuge

  3. See and avoid

  4. Ausnahme Artikel 6 1Der Kommandant hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, der Weisungen des Halters eines Luftfahrzeuges und der anerkannten Regeln der Luftfahrt alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, um die Interessen der Fluggäste, der Besatzung, der an der Ladung Berechtigten und des Luftfahrzeughalters zu wahren. 2 In Notfällen hat der Kommandant alle zum Schutze des Lebens, des Luftfahrzeuges und der Ladung unmittelbar erforderlichen Massnahmen zu treffen.

  5. Vortritt 1 • Grundsatz: Rechtsvortritt • Landendes vor startendem Flugzeug • Anflug: Ohne Motor vor motorisiertem Flugzeug • Anflug: Unter Segelflugzeugen: Tieferes vor noch höherem • Startende und landende Flugzeuge vor rollenden

  6. Vortritt 2 !

  7. Kreuzen • Grundsätzlich hat das von Rechts kommende Luftfahrzeug Vortritt • Auch das von Rechts kommende Luftfahrzeug hat sich vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten • kreuzen vor dem Vortrittsberechtigten, über- oder unterfliegen nur mit genügendem Abstand

  8. Überholen 70° 70°

  9. Ausweichen

  10. Abstand / Formationsflug • Es ist genügend Abstand zu anderen Luftfahrzeugen einzuhalten • Formationsflug ist nur zulässig, wenn dies vorab zwischen den Piloten abgesprochen worden ist. • Gefahren: Mangelnde Koord., Turbulenzen, Unvorhergesehenes,…

  11. Night and Day? • Segelflug ist grundsätzlich auf den Tag beschränkt • Tag- und Nachtgrenzen • VFR-Guide • Ausnahmebewilligung durch das BAZL erteilbar

  12. Mindestflughöhen 300 Meter 150 Meter

  13. Wolkenabstände 1

  14. Wolkenabstände 300 Meter Sonderfall: Im Golf (bis 600m AGL) outside clouds 1500 Meter 300 Meter

  15. Mindestsichtwerte C / D / E G 8km 1,5km 3050m /10‘000ft • Umkehrkurve innert Sichtweite • Ausserhalb von Wolken • Ständige Sicht auf den Boden 5km

  16. Hangsegeln

  17. Thermikflüge

  18. Wolkenabstände inSegelflugräumen 50 Meter 100 Meter 50 Meter

  19. Abwerfen von Dingen Ohne Bewilligung dürfen abgeworfen oder versprüht werden: • Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand Treibstoff im Notfall • Gegenstände oder Stoffe zur Hilfeleistung • Schleppseile und abwerfbare Fahrwerke auf Flpl • Winddriftanzeiger • Raucherzeuger für die Landung • Meldetaschen bei fliegerischen Wettbewerben

  20. Flugplan • Für die folgenden VFR-Flüge muss ein Flugplan ausgefüllt werden: • Für Flüge bei denen Flugverkehrsleitdienst in Anspruch genommen wird • Bei Nachtflügen ausser in Platznähe • Flüge über die Landesgrenzen • Zur Erleichterung des Such- und Rettungsdienstes kann ein Flugplan eingereicht werden. Flug in die Alpen oder bei schlechtem Wetter

  21. Fit for flying! Wer sich krank fühlt, ermüdet ist oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, Alkohol, Medikamenten, Rauschgift usw. steht, so dass er in der Ausübung seiner Funktion beeinträchtigt ist, darf nicht als Flugbesatzungsmitglied tätig sein!

  22. Fragen ??

More Related