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Abwasserzweckverband „Rieth“

Abwasserzweckverband „Rieth“. Herzlich Willkommen Verbandsversammlung 2007-10-17. Tagesordnung TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Begrüßung TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit TOP 3 Bestätigung des Schriftführers

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Presentation Transcript


  1. Abwasserzweckverband „Rieth“ Herzlich Willkommen Verbandsversammlung 2007-10-17

  2. Tagesordnung TOP 1Eröffnung der Sitzung und Begrüßung TOP 2Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit TOP 3Bestätigung des Schriftführers TOP 4Bericht des Geschäftsbesorgers zur laufenden Verbandsarbeit TOP 5Vorberatung Wirtschaftsplan / Haushaltssatzung 2008 TOP 6 Beratung zur Satzungsänderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Gebührenteil) zum 01.01.2008 TOP 7 Sachstand zur Rückzahlung Beiträge TOP 8 Sonstiges

  3. TOP 4 Bericht des Geschäftsbesorgers Block 1 Technischer Zustand Kläranlage Block 2 Technische Betriebsführung / aktuelle Baumaßnahmen Block 3 Kaufmännische Betriebsführung

  4. Block 1 Technischer Zustand Kläranlage

  5. Block 2 Technische Betriebsführung / aktuelle Baumaßnahmen • Zusammenarbeit mit Fa. Weimann läuft gut • Havariedienst funktioniert bei Kenntniserlangung • RÜB/ Pumpwerk Bilzingsleben läuft bei Starkregen voll • und geht öfters auf Störung • Ursache: • starke Versandung • auch durch aktuelle Baumaßnahme

  6. Block 2 Technische Betriebsführung / aktuelle Baumaßnahmen • geplante Baumaßnahme Bilzingsleben • - Ingenieurbüro LOPP (letztmalig beauftragt) • - Fördermittelzusage vorhanden • - Baufortschritt in Ordnung

  7. Block 2 Technische Betriebsführung / aktuelle Baumaßnahmen • geplante Baumaßnahme Kannawurf • Ingenieurbüro STOLZE (konstruktiv, zielorientiert) • Deckenschluss ohne Neuaufbau der Straße • - Fördermittelzusage vorhanden • Baufortschritt in Ordnung

  8. Block 3 Kaufmännische Betriebsführung

  9. TOP 5 Vorberatung Wirtschaftsplan / Haushaltssatzung 2008 Block 1 geplante Baumaßnahmen nach ABK Block 2 wirtschaftliche Entwicklung

  10. Block 1 geplante Baumaßnahmen nach ABK

  11. Block 2 wirtschaftliche Entwicklung

  12. TOP 6 Beratung zur Satzungsänderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Gebührenteil) zum 01.01.2008 Sachverhalt: In der Vergangenheit wurden teilweise die Grundgebühren für Teilleinleiter in Bilzingsleben erlassen. Der damalige Betriebsführer nahm die Änderung der Bescheide eigenständig vor, da die BGS-EWS im § 11 unsauber gefasst ist.

  13. TOP 6 Beratung zur Satzungsänderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Gebührenteil) zum 01.01.2008 § 11 BGS-EWS aktuell: Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der Entwässerungs- einrichtung von anschließbaren Grundstücken Grund- und Einleit- ungsgebührenbzw. Grundstücken, die nach § 9 Abs. 2 EWS mit einer Grundstückskläranlage zu versehen sind, Einleitungs- und Beseitigungsgebühren. Von nicht anschließbaren aber entsorgten Grundstücken werden Beseitigungsgebühren erhoben.

  14. TOP 6 Beratung zur Satzungsänderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Gebührenteil) zum 01.01.2008 § 9 Abs. 2 EWS aktuell: Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind mit einer Grundstücks- kläranlage zu versehen, wenn das Abwasser keiner Zentralkläranlage zugeführt wird. Die Grundstückskläranlage ist auf dem anzuschließenden Grund- stück so zu erstellen, dass die Abfuhr des Fäkalschlammes durch Entsorgungsfahrzeuge möglich ist; sie ist Bestandteil der Grund- stücksentwässerungsanlage.

  15. TOP 6 Beratung zur Satzungsänderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Gebührenteil) zum 01.01.2008 § 11 BGS-EWS Vorschlag neu: Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der Entwässerungs- einrichtung von anschließbaren Grundstücken Grund- und Einleit- ungsgebühren. Von nicht anschließbaren aber entsorgten Grundstücken werden Beseitigungsgebühren erhoben.

  16. TOP 7 Sachstandsbericht zur Rückzahlung Beiträge Im Ergebnis einer Arbeitsberatung mit der Kommunalaufsicht wurde Einigkeit über die Modalitäten der Bearbeitung von Rückzahlungsanträgen erzielt. Die Rückzahlung von zu viel gezahlten Beiträgen für privilegierte Grundstückseigentümer erfolgt nach Prüfung der Anträge durch den AZV „Rieth“. Die Bearbeitung der uns vorliegenden Anträge ist für das IV. Quartal vorgesehen.

  17. TOP 8 Sonstiges • Terminvorschlag nächste Verbandsversammlung • Mittwoch, 5. Dezember 18.30 Uhr

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