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Vom Stimmzettel zum Mandat. Die Sitzverteilung in der niedersächsischen Kommunalwahl. - Ein Berechnungsbeispiel -. Einleitung 1.1 Vorbemerkung 1.2 Verwendete Abkürzungen 1.3 Verwendete Farbcodierungen Berechnungsbeispiel 2.1 Auszählungsergebnisse
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Vom Stimmzettel zum Mandat Die Sitzverteilung in der niedersächsischen Kommunalwahl - Ein Berechnungsbeispiel -
Einleitung 1.1 Vorbemerkung 1.2 Verwendete Abkürzungen 1.3 Verwendete Farbcodierungen Berechnungsbeispiel 2.1 Auszählungsergebnisse 2.2 Wie viele Ratssitze für jede Partei? 2.3 Verteilung der Ratssitze auf die GWB 2.4 Umverteilung der Ratssitze auf Personen- und Listenwahl 2.5 Verteilung der Ratssitze an die Bewerber 2.5.1 Mandatsgewinn am konkreten Beispiel eines Bewerbers im Schnelldurchlauf 2.6 Nachrückerlisten Gliederung
1.1 Vorbemerkung Diese Präsentation stellt das nach neuem Kommunalwahlrecht gültige Proportionalverfahren zur Bildung von Räten und Ausschüssen vor. Verdeutlicht werden soll es am Beispiel einer Ratswahl in der Stadt „Musterstadt“. Dieses System findet ebenfalls Anwendung auf die Bildung eines Stadtbezirksrates, auch wenn dies in dieser Präsentation nicht vorgestellt wird. Wenn im Folgenden von „Bewerbern“ oder „Wählern“ die Rede ist, sind selbstverständlich auch immer Bewerberinnen und Wählerinnen gemeint. Versuche, konsequent geschlechtsneutral oder in weiblicher und männlicher Form zu formulieren, führen größtenteils zur Unlesbarkeit des Textes. Bitte haben Sie Verständnis. Vielen Dank!
1.2 Verwendete Farbcodierungen Zur besseren Übersichtlichkeit werden in der gesamten Präsentation folgende Farbcodierungen verwendet: Auf eine Farbcodierung der Parteien wurde verzichtet, um Ähnlichkeiten zu real existierenden Parteien zu vermeiden.
2. Berechnungsbeispiel Kommunalwahl 2006 in Musterstadt: •7.321 Einwohner, davon gehen 5.600 Wahlberechtigte zur Wahl • und wählen in 2 Gemeindewahlbereichen (GWB) • 20 Ratsmitglieder • aus drei Parteien D1, D2 und D3 Insgesamt werden 16.400 gültige Stimmen abgegeben
2.1 Auszählungsergebnisse Nach Auszählung der Stimmen in allen Wahlbezirken werden beim Gemeindewahlleiter die Ergebnisse auf der Ebene der Gemeindewahlbereiche zusammengefasst. Danach stellt sich das Wahlergebnis wie folgt dar: Partei D1 Rechtsgrundlage: §35 NKWG
2.1 Auszählungsergebnisse Nach Auszählung der Stimmen in allen Wahlbezirken werden beim Gemeindewahlleiter die Ergebnisse auf der Ebene der Gemeindewahlbereiche zusammengefasst. Danach stellt sich das Wahlergebnis wie folgt dar: Partei D2 Rechtsgrundlage: §35 NKWG
2.1 Auszählungsergebnisse Nach Auszählung der Stimmen in allen Wahlbezirken werden beim Gemeindewahlleiter die Ergebnisse auf der Ebene der Gemeindewahlbereiche zusammengefasst. Danach stellt sich das Wahlergebnis wie folgt dar: Partei D3 Rechtsgrundlage: §35 NKWG
2.1 Auszählungsergebnisse Die Einzelergebnisse der Parteien werden zu weiteren Summen auf der Ebene der Gemeindewahlbereiche zusammengefasst. Anschließend wird die Stimmenzahl jeder Partei im gesamten Wahlgebiet ermittelt, hier Partei D1: Zunächst werden die Stimmen der Listen- und Personenwahl im GWB 1 addiert. Anschließend wird die gleiche Summe für den GWB 2 gebildet. + Im letzten Schritt werden die Ergebnisse aus GWB 1 und GWB 2 addiert und man erhält die Anzahl der Stimmen, die die Partei D1 im gesamten Wahlgebiet erhalten hat. + Summe gesamtes Wahlgebiet 7300 GWB 1 insgesamt 4200 GWB 2 insgesamt3100 Rechtsgrundlage: §37 I NKWG
2.1 Auszählungsergebnisse Alle Parteien in der Übersicht: gesamtes Wahlgebiet: 7300 + gesamtes Wahlgebiet: 6700 gesamtes Wahlgebiet: 2400 Rechtsgrundlage: §37 I NKWG
2.2 Wie viele Ratssitze für welche Partei? Um zu bestimmen, welche Partei wie viele Ratssitze erhält, kommt bei der Kommunalwahl das Proportionalverfahren nach Hare/Niemeyer zum Einsatz. Bei der Berechnung werden die Stimmen einer Partei mit der Anzahl der insgesamt zu vergebenden Sitze multipliziert und durch die Gesamtzahl der gültigen Stimmen geteilt. Zunächst bestimmt die ganze Zahl dieses Ergebnisses die Anzahl der Sitze für jede Partei. Übrig gebliebene Sitze werden dann in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile vergeben. Berechnungsformel: Anzahl der insgesamt zu vergebenden Sitze Anzahl der Stimmen einer Partei X Gesamtzahl der Stimmen Rechtsgrundlage: §37 II NKWG
7300 20 16400 2.2 Wie viele Ratssitze für welche Partei? Proportionalverfahren am Beispiel der Partei D1: Anzahl der zu vergebenden Ratssitze Stimmen der Partei D1 im gesamten Wahlgebiet X = 8,9024 Gesamtzahl aller gültigen Stimmen gesamtes Wahlgebiet: 7300 Rechtsgrundlage: §37 II NKWG
Partei D1 erhält 8 Sitze Partei D2 erhält 8 Sitze + Partei D3 erhält 2 Sitze 18 Um alle Berechnungsschritte einzeln zu zeigen, bitte auf den Info-Button klicken. 2.2 Wie viele Ratssitze für welche Partei? Die 20 Ratssitze werden zunächst nach den ganzen Zahlen vergeben: Die Ergebnisse für alle Parteien in der Übersicht: Ansonsten geht's mit einem Klick auf den Pfeil weiter. Rechtsgrundlage: §37 II NKWG
8,9024 8,1707 2,9268 2.2 Wie viele Ratssitze für welche Partei?
Partei D1 erhält mit dem zweithöchsten Zahlenbruchteil (0,9024) den letzten Sitz Partei D3 hat den höchsten Zahlenbruchteil (0,9268) und bekommt den ersten der zwei Sitze 2.2 Wie viele Ratssitze für welche Partei? Bis jetzt sind also 18 Sitze vergeben Die restlichen 2 Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile vergeben: 1 9 0 8 1 3 20 2 Rechtsgrundlage: §37 II NKWG
2.3 Verteilung der Ratssitze auf die GWB Ermittelt wurden bis zu diesem Punkt die Ratssitze, die jede Partei im gesamten Wahlgebiet erhält. Die Partei D1 hat im gesamten Wahlgebiet 9 Ratssitze erhalten: Wie diese 9 Sitze nun auf die beiden Gemeindewahlbereiche verteilt werden, wird anteilig nach den dort erhaltenen Stimmen berechnet. Es kommt also wieder das Proportionalverfahren zur Anwendung. Rechtsgrundlage: §37 III NKWG
Ratssitze der Partei im gesamten Wahlgebiet Stimmen der Partei im GWB X Stimmen der Partei im gesamten Wahlgebiet 2.3 Verteilung der Ratssitze auf die GWB Berechnungsformel: Rechtsgrundlage: §37 III NKWG
4200 7300 9 2.3 Verteilung der Ratssitze auf die GWB Am Beispiel der Partei D1 im GWB 1 Stimmen der Partei D1 im GWB 1 Ratssitze der Partei D1 im gesamten Wahlgebiet X = 5,1781 Stimmen der Partei D1 im gesamten Wahlgebiet gesamtes Wahlgebiet: 7300 Rechtsgrundlage: §37 III NKWG
Ansonsten geht's mit den Ergebnissen für die Partei D2 weiter. Dazu bitte auf den Pfeil klicken. Um noch einmal die Verteilung nach Ganz- und Bruchzahlen im Einzelnen zu zeigen, bitte auf den Info-Button klicken 2.3 Verteilung der Ratssitze auf die GWB Die Verteilung nach Ganzzahlen und Bruchzahlen erfolgt genauso wie bereits gezeigt. In den Parteien verteilen sich die Ratssitze auf die GWB wie folgt: Partei D1 Rechtsgrundlage: §37 III NKWG
Die Partei D1 hat insgesamt 9 Ratssitze auf die zwei GWB zu verteilen. Nach Ganzzahlen werden davon zunächst 5 Ratssitze an den GWB 1 und 3 an den GWB 2 verteilt. Damit erhält nun GWB 1 5 Ratssitze, GWB 2 4 Ratssitze. Der letzte verbleibende Ratssitz wird an den GWB mit dem höchsten Zahlenbruchteil vergeben. Hier hat GWB 2 mit 0,8219 den höchsten Zahlenbruchteil und erhält den Sitz. 2.3 Verteilung der Ratssitze auf die GWB 5 0 5 3 4 1 8 1 9 Bis jetzt sind also 8 von den 9 Ratssitzen verteilt. Weiter geht's mit den Ergebnissen der Partei D2…
2.3 Verteilung der Ratssitze auf die GWB Partei D2 Weiter geht's mit den Ergebnissen der Partei D3… Rechtsgrundlage: §37 III NKWG
2.3 Verteilung der Ratssitze auf die GWB Partei D3 Rechtsgrundlage: §37 III NKWG
2.4 Umverteilung der Ratssitze auf Personen- und Listenwahl Jetzt ist zwar klar, wie viele Ratssitze jede Partei in jedem GWB erhalten hat, wie viele davon auf die Listenwahl und die Personenwahl entfallen, muss noch mit dem Proportionalverfahren ermittelt werden. Berechnungsformel für die Listenwahl: Stimmen für die Parteiliste im GWB Ratssitze der Partei im GWB X Gesamtstimmen für die Partei im GWB (also auch Stimmen aus der Personenwahl) Berechnungsformel für die Personenwahl: Stimmen für die Bewerber der Partei im GWB Ratssitze der Partei im GWB X Gesamtstimmen für die Partei im GWB (also auch Stimmen für die Parteiliste) Rechtsgrundlage: §37 IV i.V.m. §36 IV NKWG
1400 5 4200 2.4 Umverteilung der Ratssitze auf Personen- und Listenwahl Beispielhafte Berechnung für die Listenwahl der Partei D1 im GWB 1: Stimmen Parteiliste Partei D1 im GWB 1 Ratssitze der Partei D1 im GWB1 X = 1,6667 Gesamtstimmen der Partei D1 im GWB 1 Rechtsgrundlage: §37 IV i.V.m. §36 IV NKWG
2800 5 4200 2.4 Umverteilung der Ratssitze auf Personen- und Listenwahl Die gleiche Rechnung für die Personenwahl der Partei D1 im GWB 1: Stimmen Bewerber Partei D1 im GWB 1 Ratssitze der Partei D1 im GWB1 X = 3,3333 Gesamtstimmen der Partei D1 im GWB 1
2.4 Umverteilung der Ratssitze auf Personen- und Listenwahl Die 5 zu vergebenden Ratssitze der Partei D1 im GWB1 werden zunächst nach ganzen Zahlen und dann nach Bruchzahlen vergeben: Auf ganze Zahlen werden zunächst 4 Sitze vergeben. Für die Liste der Partei D1 im GWB1 stehen also 2 Ratssitze zur Verfügung (Listenwahl). Der eine verbleibende Sitz wird der Listenwahl zugeschrieben, da 0,6667 der höchste Zahlenbruchteil ist. Die Bewerber der Partei D1 haben im GWB1 3 Ratssitze erhalten (Personenwahl). Rechtsgrundlage: §37 IV i.V.m. §36 IV NKWG
2.4 Umverteilung der Ratssitze auf Personen- und Listenwahl Führt man diese Berechnungen für alle Parteien durch, ergibt sich: Partei D1 Rechtsgrundlage: §37 IV i.V.m. §36 IV NKWG
2.4 Umverteilung der Ratssitze auf Personen- und Listenwahl Partei D2 Rechtsgrundlage: §37 IV i.V.m. §36 IV NKWG
2.4 Umverteilung der Ratssitze auf Personen- und Listenwahl Partei D3 Rechtsgrundlage: §37 IV i.V.m. §36 IV NKWG
2.5 Verteilung der Ratssitze an die Bewerber Nun kann bestimmt werden, welche Bewerber einen Ratssitz erhalten: Die Verteilung der Sitze auf die Bewerber erfolgt in zwei Schritten: Im ersten Schritt werden die Sitze verteilt, die für die Personenwahl errechnet worden sind. Im zweiten Schritt werden die Sitze vergeben, die für die Listenwahl errechnet worden sind. Rechtsgrundlage: §37 IV i.V.m. §36 V NKWG und §37 IV i.V.m. §36 VI NKWG
Der Bewerber A/1 hat die meisten Stimmen erhalten und erhält den ersten Sitz. Der Bewerber A/2 hat mit 411 Stimmen das zweitbeste Ergebnis und erhält ebenfalls einen Sitz. Der Bewerber A/3 erhält mit 385 Stimmen auf diese Weise den letzten Sitz. 2.5 Verteilung der Ratssitze an die Bewerber Der erste Schritt am Beispiel der Partei D1 im GWB 1: Die Partei D1 hat im GWB 1 3 Ratssitze für die Personenwahl zu vergeben Die 3 Bewerber mit den meisten Stimmen erhalten nun diese Sitze: Rechtsgrundlage: §37 IV i.V.m. §36 V NKWG und §37 IV i.V.m. §36 VI NKWG
Die Partei D1 hat im GWB 1 2 Ratssitze für die Listenwahl erreicht 2.5 Verteilung der Ratssitze an die Bewerber Nun kann der zweite Schritt folgen: In diesem Schritt ist nicht mehr die tatsächliche Anzahl an Stimmen entscheidend, sondern der Listenplatz des Bewerbers. Diese 2 Sitze werden nun nach der Rangfolge auf der Liste vergeben, die Bewerber A/1, B/1 und I/1 bleiben dabei unberücksichtigt, da sie schon einen Sitz haben. Bewerber C/1 erhält einen der beiden Sitze, da er auf dem 3. Listenplatz ist. Bewerber D/1 erhält den letzten Sitz. Rechtsgrundlage: §37 IV i.V.m. §36 V NKWG und §37 IV i.V.m. §36 VI NKWG
2.5 Verteilung der Ratssitze an die Bewerber Auf diese Weise verteilte Ratssitze in der Übersicht: Partei D1 Rechtsgrundlage: §37 IV i.V.m. §36 V NKWG und §37 IV i.V.m. §36 VI NKWG
2.5 Verteilung der Ratssitze an die Bewerber Auf diese Weise verteilte Ratssitze in der Übersicht: Partei D2 Rechtsgrundlage: §37 IV i.V.m. §36 V NKWG und §37 IV i.V.m. §36 VI NKWG
2.5 Verteilung der Ratssitze an die Bewerber Auf diese Weise verteilte Ratssitze in der Übersicht: Partei D3 Rechtsgrundlage: §37 IV i.V.m. §36 V NKWG und §37 IV i.V.m. §36 VI NKWG
2.5.1 Mandatsgewinn am konkreten Beispiel eines Bewerbers im Schnelldurchlauf Schauen wir uns noch mal an, wie es dazu kam, dass Bewerber I/1 einen Ratssitz erhalten hat.
2.5.1 Mandatsgewinn am konkreten Beispiel eines Bewerbers im Schnelldurchlauf Bewerber I/1 gehört der Partei D1 an. Diese hat bei der Wahl insgesamt 7300 Stimmen erhalten. Damit hat die Partei D1 nach dem Proportionalverfahren Anspruch auf 9 der 20 Ratssitze in Musterstadt.
Im GWB 1, in dem Bewerber I/1 aufgestellt ist, hat die Partei D1 demnach 5 Ratssitze zu vergeben. 2.5.1 Mandatsgewinn am konkreten Beispiel eines Bewerbers im Schnelldurchlauf Diese 9 Ratssitze hat die Partei D1 für das gesamte Wahlgebiet Musterstadt erhalten. Wie viele davon auf den GWB 1 und auf den GWB 2 entfallen, wurde wiederum mit dem Proportionalverfahren berechnet.
Auf die Listenwahl entfallen 2 Ratssitze. Für die Personenwahl stehen 3 Ratssitze zur Verfügung. 2.5.1 Mandatsgewinn am konkreten Beispiel eines Bewerbers im Schnelldurchlauf Nun müssen diese 5 Sitze weiter aufgeteilt werden - nach Listenwahlund Personenwahl – und mit Hilfe des Proportionalverfahrens.
Die Bewerber A/1, B/1 und I/1 haben die meisten Stimmen und somit Anspruch auf die 3 zu vergebenden Sitze 2.5.1 Mandatsgewinn am konkreten Beispiel eines Bewerbers im Schnelldurchlauf Die 3 Ratssitze für die Personenwahl sind für Bewerber I/1 nun entscheidend: Die Sitze erhalten hier die Bewerber mit den meisten Stimmen: Bewerber I/1 ist also in den Rat von Musterstadt gewählt worden.
2.6 Nachrückerlisten Welche Bewerber einen Ratssitz erhalten haben, ist nun entschieden. Nun müssen noch Nachrückerlisten für jede Partei und jeden Gemeindewahlbereich gebildet werden. Diese legen die Rangfolge fest, in welcher Bewerber, die bisher unberücksichtigt geblieben sind, eventuell in den Rat nachrücken. Dies tritt z.B. ein, wenn ein Ratsmitglied auf sein Mandat verzichtet oder verstirbt.
2.6 Nachrückerlisten Es werden je Partei und GWB zweiNachrückerlisten gebildet: • Nachrückerliste für Personenwahl • Auf diese Liste kommt jeder Bewerber, der mindestens eine Stimme erhalten hat • Die Reihenfolge richtet sich nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen • Greift, wenn das ausgeschiedene Ratsmitglied sein Ratsmandat über die Personenwahl erhalten hat. • Nachrückerliste für Listenwahl • Auf diese Liste kommt jeder Bewerber, auch solche, die keine Stimme erhalten haben • Die Reihefolge richtet sich nach Rangfolge auf der Parteiliste • Greift, wenn das ausgeschiedene Ratsmitglied sein Ratsmandat über die Listenwahl erhalten hat. Rechtsgrundlage: §38 I,II,III NKWG
2.6 Nachrückerlisten Bildung der Nachrückerliste für die Personenwahl der Partei D1 im GWB 1: Die Bewerber, die schon einen Ratssitz erhalten haben, werden nicht berücksichtigt. Auch Bewerber F/1 wird nicht berücksichtigt, da er keine Stimme erhalten hat. Die Nachrückerliste wird nun aus den zu berücksichtigenden Bewerbern gebildet. Die Reihenfolge richtet sich nach den erhaltenen Stimmen: Rechtsgrundlage: §38 I,II,III NKWG
2.6 Nachrückerlisten Bildung der Nachrückerliste für Listenwahl der Partei D1 im GWB1: Die bereits gewählten Bewerber bleiben wieder unberücksichtigt. Bewerber F/1 wird trotz seiner 0 Stimmen berücksichtigt Die Nachrückerliste wird nun aus den zu berücksichtigenden Bewerbern gebildet. Die Reihenfolge richtet sich nach der Rangfolge in der Parteiliste: Rechtsgrundlage: §38 I,II,III NKWG
2.6 Nachrückerlisten Alle Nachrückerlisten in der Übersicht: Partei D1 Weiter geht’s mit Partei D2… Rechtsgrundlage: §38 I,II,III NKWG
2.6 Nachrückerlisten Partei D2 Weiter geht’s mit Partei D3… Rechtsgrundlage: §38 I,II,III NKWG
2.6 Nachrückerlisten Partei D3 Rechtsgrundlage: §38 I,II,III NKWG
Impressum Vom Stimmzettel zum Mandat Die Sitzverteilung bei der nieders. Kommunalwahl Herausgeber: Stadt Braunschweig, Wahlamt, Reichsstr. 3 38100 Braunschweig Telefon: 05 31/4 70-41 01 Telefax: 05 31/4 70-41 41 E-Mail: wahlen@braunschweig.de Die Bearbeitung als PowerPoint-Präsentation erfolgte im Rahmen einer Ausbildungsarbeit durch Manuel von Daak. Alle Rechte vorbehalten. Eine weitere, auch auszugsweise Verwendung nur mit Genehmigung des Herausgebers. Es ist insbesondere nicht gestattet, ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers diese Veröffentlichung oder Teile daraus für gewerbliche Zwecke zu verwenden. Es ist ferner zu beachten, dass die Veröffentlichung weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden darf. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung oder Verwendung auf Wahlveranstaltungen oder an Informationsständen der Parteien sowie die Verwendung in Verbindung mit parteipolitischer Information oder Werbemitteln. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Wege und in welcher Anzahl die Veröffentlichung dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Stadt Braunschweig zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.