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Kieferorthopädie & Mundhygiene. R. Fuhrmann. Martin- Luther- Universität Halle. www.kiss-orthodontics.de. Risiken kieferorthopädischer Therapie. Gewebedefekte - Schmelzdefekte, kariöse Läsionen ‚white spots‘ Schmelzdefekte - parodontale Läsionen
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Kieferorthopädie & Mundhygiene R. Fuhrmann Martin- Luther- Universität Halle
Risiken kieferorthopädischer Therapie • Gewebedefekte - Schmelzdefekte, kariöse Läsionen ‚white spots‘ Schmelzdefekte - parodontale Läsionen Gingivitis, Parodontitis Recessionen, Knochendehiszenzen Wurzelresorptionen
Haftung für Gewebsdefekte ? Bei einer Klage aufgrund von Gewebsdefekten ist unabhängig von der Art, Größe, Lokalisation der Zahnarzt in der Beweispflicht . Was führte zu diesen beklagten Defekten ? Wann waren die Läsionen erstmals sichtbar ? - vor, während und nach KFO Erfolgte eine umfassende individualisierte Aufklärung ?
Haftung für Gewebsdefekte ? Zahnarzt in der Beweispflicht . Erfolgte eine Ermahnung des Patienten ? - wie oft und wann - mündlich - schriftlich Eltern, - Abmahnung über Krankenkasse Wie oft erfolgten Instruktionen über - Hygiene, Plaquefärbung, Kons.- Anweisung zum Hauszahnarzt ?
Haftung für Gewebsdefekte ? Zahnarzt in der Beweispflicht . Dokumentation der Befunde (Fotos, Modelle ?) und der entsprechenden Aufklärung Richter an Anwalt: Was wurde wann in welcher Form veranlasst ? Wie wollen Sie das nachweisen ? Bitte klären Sie das mit Ihrem Mandanten dem Herrn Zahnarzt kurz vor der Tür !
Diagnosefehler Behandlungsfehler Planungsfehler Nachsorgefehler Behandlungsfehler Haftung des Zahnarztes Dokumentationsfehler Aufklärungsfehler Risikoaufklärung Sicherungsaufklärung Behandlungsalternativen Kosten Diagnostik Aufklärung Operationsablauf
Forensische Aspekte I. KFO-Behandlung ist eine „Körperverletzung“. Einsicht und Einverständnis in die Behandlungsnotwendigkeit, den Therapieablauf, mögliche Alternativen und Risiken müssen vor Behandlungsbeginn erzielt werden. Gebot jeder Therapie nihil nocere
Forensische Aspekte II. • Aufklärungspflicht des Arztes • Befunde erklären • Behandlungsvorschlag • Therapiealternativen • Komplikationen und Risiken • Rezidive und Nebenwirkungen • Kosten Dokumentation der Aufklärung
Forensische Aspekte III. • Individualisierter Aufklärungsbogen • Mitarbeit bei der Mundhygiene • Protokollführer = Zeuge • Demonstration der Mundhygiene (Karte !) • Name der Helferin eintragen (Karte !) • Unterschrift der Eltern / Patient
Haftung für Schmelzdefekte Verantwortung liegt nur dann beim Patient wenn Folgende Dokumentation nachweisbar ist: - individualisierte Aufklärung (Arzt) - Demonstration der Mundhygiene - mehrfache Ermahnung - Information der Eltern - Information der Kasse - Überweisung zum HZA (KONS !) - Androhung des Abbruchs der KFO
Forensik – Fragen I. Unterlassungserklärung des Patienten / Eltern wenn kostenpflichtiges Mundhygieneprogramm nicht gewünscht ? Notiz in der Karteikarte: Empfehlung Mundhygieneprogramm / Eltern abgelehnt (70 Eu ) Unterschrift bds. Kassenprophylaxe ? (IP-Positionen)
Forensik – Fragen II. Wer rechnet die Kassenprophylaxe ab ? ZA oder KFO ? ZA hat Vorrang ! Warum ? Za der Familie, dauerhafte Betreuung MB bei mangelhafter Mundhygiene ? Fehlende Einsicht und Lernbereitschaft in Mundhygiene ? Dann ist MB kontraindiziert ! Dokumentation der Plaque und Blutung ! Plaqueanfärbung, MU-Hygienestatus usw. !
Forensik – Fragen IIIAntwort Variante a. Ist die Ablehnung der Behandlung eines GKV - Patienten ohne Mundhygieneprogramm seitens des Zahnarztes / Kieferorthopäden kassenrechtlich zulässig ? Kassenrechtliche Fragen bitte an den Justitiar der KZV !
Forensik – Fragen Antwort Variante c Ablehnung der Behandlung eines GKV - Patienten ohne Mundhygieneprogramm zulässig ? Zahnärzte: Diagnosen Indikation und Kontraindikation für KFO Behandlungskonzept Antworten: Warteliste Fehlende Mundhygiene ist Kontraindikation für MB ! Keine Aufnahmekapazität in meiner Praxis.
Sozial schwache Patienten haben bei Klagen kein finanzielles und juristisches Risiko
Forensik – Fragen IV. Gibt es Unterschiede zwischen Kinder und Erwachsenenbehandlung ? - zahllose Unterschiede bei der Mundhygiene - forensische Unterschiede (Eltern !)
Zahnärztliche Prävention (WHO) - keine Altersgruppe gebunden - in allen Altersgruppen als vorrangige ärztliche Aufgabe ? anzusehen … Altersunterschiede
Grundsätze für apparative Maßnahmen • Die Belastung des Patienten sollte möglichst gering sein elektrische Zahnbürste
Urteil: Klage abgewiesen - Warum ? Aufklärung über Risiken - Karte, individual. Aufklärungsbogen - KFO - Behandlungsplan chirurg. Bisslagekorrektur vorbehalten 7 x Ermahnung über Mundhygiene 4 x Ermahnung für HG, Klasse II Gummis Aufklärung über Verankerungsverlust
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