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eEurope - eAccessibility eGovernment ante portas. Prof. Dr.-Ing. Christian Bühler FTB der ESV. Hintergrund. Seit 1995 Hinweise zur barrierefreien Internetgestaltung auf FTB Homepage www.universelles-design.de seit 2001 eAccessibility Vertretung für Deutschland
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eEurope - eAccessibilityeGovernment ante portas Prof. Dr.-Ing. Christian Bühler FTB der ESV
Seit 1995 Hinweise zur barrierefreien Internetgestaltung auf FTB Homepage www.universelles-design.de seit 2001 eAccessibility Vertretung für Deutschland BMWI - Forum Info 2000 WS Ende 2001 in Berlin Hintergrund
Inter-/ Intranet entwickeln sich zu unverzicht-baren Informations- und Kommunikationsmedien. Weite Verbreitung in der Arbeitswelt. Steigende private Nutzung von PC und Internet. Mit den zunehmenden Angeboten der öffentlichen Hand im Internet und Dienstleistungen wird die Frage nach der Erreichung einer möglichst breiten Nutzerschicht immer vordringlicher. Bedeutung des Web
Tim Berners-Lee, W3C Direktor und Erfinder des World Wide Web sagt: "The power of the Web is in its universality. Access by everyone regardless of disability is an essential aspect. " WEB Power
Mobiltelefon oder Kiosks mit kleinen Displays. Niedrige Bandbreite (hohe Ladezeiten). Laute Umgebungen (Probleme den Ton zu hören). Helle Umgebung mit Blendung (Probleme das Display zu lesen). Autofahren (keine Hand mehr frei). Leseschwierigkeiten. Farbfehlsichtigkeit Beispiele für Zugangsbarrieren zum Web
Nutzer „älterer“ oder anderer Technik ältere Menschen situativ eingeschränkte Nutzer Menschen mit Farbfehlsichtigkeit (8% der männl. Bevölkerung) Menschen mit Behinderungen relevant ca. 5 Millionen GdB > 50 % - 8% - 7 Millionen inklusive niedríger GdB 14 Millionen davon ca. 35 % relevant - ca. 5 Mio. Wer wird behindert?
Einen guten und wirtschaftlichen Ansatz bietet das Konzept des Universellen Design (UD): UD ist der Entwurfsprozess von Produkten, die von Menschen der breitest mögliche Palette unterschiedlichster Fähigkeiten in der breitest möglichen Palette von Situationen (Umgebungen, Konditionen und Umstände) benutzt werden können. Universelles Design (UD)/ Design für alle/ Barrierefreiheit
Dezember 1999 EU Initiative eEurope Juni 2000 Ratsbeschluss zum Aktionsplan eEurope 2002 Januar 2001 Start der eAccessibility Expertengruppe eEurope- Eine Informationsgesellschaft für alle
jeden Bürger, jeden Haushalt und jede Schule, jedes Unternehmen und jede Verwaltung ins digitale Zeitalter und ans Netz führen. ein digital mündiges Europa mit einer Unternehmenskultur schaffen, die zur Finanzierung und Entwicklung neuer Ideen bereit ist. gewährleisten, dass der Gesamtprozess alle Schichten erfasst, das Vertrauen der Verbraucher gewinnt und den sozialen Zusammenhalt stärkt eEurope soll
Ziel Nr. 1. Billigeres, schnelleres und sicheres Internet. A.Billigerer und schnellerer Internet-Zugang. B.Schnelleres Internet für Forscher und Studenten. C.Sichere Netze und intelligente Chipkarten. Ziel Nr. 2. Investitionen in Menschen und Fertigkeiten. A.Europas Jugend ins Digitalzeitalter. B.Arbeiten in der wissensgestützten Wirtschaft. C.Teilnahme aller an der wissensgestützten Wirtschaft. Die Inhalte des Aktionsplanes (1/2)
Ziel Nr. 3. Förderung der Nutzung des Internet. A.Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs. B.Regierung am Netz: elektronischer Zugang zu öffentlichen Diensten. C.Gesundheitsfürsorge über das Netz. D.Digitaler Inhalt für globale Netze. E.Intelligente Verkehrssysteme. Die Inhalte des Aktionsplanes (2/2)
Ziel Nr. 2. Investitionen in Menschen und Fertigkeiten. A.Europas Jugend ins Digitalzeitalter. B.Arbeiten in der wissensgestützten Wirtschaft. C.Teilnahme aller an der wissensgestützten Wirtschaft. eAccessibility Die Inhalte des Aktionsplanes (1/2)
e-research. e-security. e-education. e-working. e-accessibility. e-commerce. Oder "auf Neudeutsch" • e-government. • e-health. • e-content. • e-transport.
Eine Politik, die den Informationsausschluss verhindert, ist effektiver auf europäischer Ebene zu koordinieren, im Wege des Leistungsvergleichs bei der Ausführung und den Austausch bester Praktiken zwischen Mitgliedstaaten. Koordiniert von ESDIS (Bis Ende 2001) Ziel 1 von eAccessibility
Aufstellung von Normen, die die “Entwicklung für alle" und damit die Zugänglichkeit informationstechnologischer Produkte gewährleisten, vor allem zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Einbeziehung von Bürgern mit besonderen Bedürfnissen Koordinator (Engelen, Belgien) (Bis Ende 2002) Ziel 2 von eAccessibility
Überprüfung der Übereinstimmung aller einschlägigen Rechtsvorschriften und Normen mit den Grundsätzen der Zugänglichkeit Koordinator Kemppainen (Finland) Bis Ende 2002 Ziel 3 von eAccessibility
Übernahme der Leitlinien der WAI (Web Accessibility Initiative) für die öffentlichen Web-Seiten Koordinator Skaalum (Dänemark) Bis Ende 2001 Ziel 4 von eAccessibility
Einrichtung und Vernetzung nationaler Hochleistungszentren im Hinblick auf ein “Design für alle" und Empfehlungen zur Aufstellung eines europäischen Lehrplans für Entwickler und Konstrukteure Koordinator Bühler (Deutschland) Bis Ende 2002 Ziel 5 von eAccessibility
ESDIS Bericht „e-Inclusion“ Ratsbeschluß vom 8. Oktober 2001: „sicherzustellen, dass niemend ausgeschlossen wird, mit besonderer Berücksichtigung der Anforderungen von Menschen mit Behinderung Aktivitäten der Mitgliedsstaaten Koordinierung der Politik
CEN/ ISSS Workshop ETSI/TC HF STFs DATSCG Bericht zur Standardisierung in Design für alle und Unterstützungstechnologie in Vorbereitung Ziel 2: Standardisierung
Berichtsentwurf zu relevanter Gesetzgebung im Hinblick auf barrierefreie IT in Vorbereitung Daraus Ableiten von Vorschlägen Ziel 3: relevante Gesetzgebung
Kommunikation der Kommission im September 2001 deutliche Unterstützung von verschiedenen Ausschüssen und dem europäischen Parlament Ratsbeschluß am 25. März 2002 Methoden zum Leistungsvergleich in Beratung Ziel 4: öffentliche Webseiten
Datenerhebung Kriterien Workshop im März 2002 Ausschreibung zur Interessensbekundung Auswahl der nationalen Kontaktzentren (z.Zt.) Auswahl eines europäischen Sekretariats (z.Zt.) Start des Netzwerkes (vor. Im Juli) Entwicklung des Curriculums Netzwerk der Kompetenzzentren und Curriculum in DfA
BGG § 4 : Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kom-munikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Umsetzung in BGG Abschnitt 2 (§ 7-11) Barrierefreiheit
öffentliche Hand (Bund) gestaltet schrittweise Internetauftritte und grafische Programmoberflächen gemäß Rechtsverordnung (BMI/ BMA) Inkrafttreten der RVo bis spätestens 31.7.2002 Zielvereinbarungen mit gewerbsmäßigen Anbietern BGG § 11 Barrierefreie Informationstechnik
macht Information leichter verfügbar. erhöht die Akzeptanz. barrierefreie Seiten schaffen gesellschaftliche Anerkennung. verschafft Wettbewerbsvorsprung vor Einführung gesetzlicher Regelungen bedeutet nicht zwangsläufig Mehrkosten oder Mehraufwand. ist kein Widerspruch zu gutem Design. Dialog mit den Nutzern hilft zu besseren Produkten. Gute Zugänglichkeit
14 Richtlinien, z.B. 1. Äquivalente Alternativen zu audio und visuellem Inhalt. 2. Nicht auf Farbe allein verlassen. 7. Nutzerkontrolle über zeitgesteuerte Inhalte. 14. Einfach und klar gehaltene Dokumente Checkpunkte Techniken WAI WCAG 1.0 bilden Grundlage und Ausgangspunkt für sämtliche Empfehlungen
Checkpunkte in 3 Prioritätsstufen Priorität 1, grundlegende Erfordernis, voll verpflichtend muß Priorität 2, beseitigt signifikante Barrieren, verpflichtend sollte Priorität 3, erleichtert den Zugriff, empfohlen, kann Richtlinien --> priorisierte Checkpunkte --> Konformitätsniveaus Konformität A A A A AA
Information zugänglich gestalten Anwendung und Umsetzung der WAI-Richtlinien bei der Neugestaltung. Anwendung und Umsetzung beim Relaunch von Seiten. Zugänglichkeitsniveaus in Abhängigkeit der Informationsaufgabe, Navigationsfunktion, Breite der Nutzergruppe, der Zahl der Besucher gestalten. Oft können existierende Seiten mit geringem Aufwand im Rahmen der normalen Pflege barrierefrei gemacht werden. Empfehlungen des Aktionsbündnis
Neue Seiten grundsätzlich Konformitätsniveau AA (Priorität 1 + 2). Bestehende Seiten für aktualisierte Seiten langfristig Konformitätsniveau AA. schneller Konformitätsniveau A. Besonders wichtige Seiten Konformitätsniveau AAA empfohlen. Mindeststandards für Seiten der öffentlichen Hand
Neue Seiten und wesentliche Änderungen Konformitätsniveau AA (Priorität 1 + 2). Mindestens ein Zugangspfad auch AA. Bestehende Seiten Konformitätsniveau AA bis 2005. Zentrale Navigations- und Einstiegsseiten Konformitätsniveau AAA empfohlen. Inkrafttreten spätestens 31.7.2002 RVo Standards für öffentliche Seiten (Bundesebene)
Einfach- Einfach (Aktion Mensch) Internet ohne Barrieren (BMWI) Workshops „Webzugänglichkeit“ BIK Projekt Netzwerk Digitale Chancen (NDC) Informationsportal und Hotline webforall Kongress in Heidelberg Diskussionsforen Aktionsbündnis usw. und mehr in Vorbereitung Aktivitäten
Einfach- Einfach (Aktion Mensch) Internet ohne Barrieren (BMWI) Workshops „Webzugänglichkeit“ BIK Projekt Netzwerk Digitale Chancen (NDC) Informationsportal und Hotline webforall Kongress in Heidelberg Diskussionsforen Aktionsbündnis usw. und mehr in Vorbereitung Aktivitäten