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VII. Prinzipien Christlicher Sozialethik I. Personalität. 1. Einleitung: Sozialprinzipien. Sozialprinzipien sind als einheitsstiftende Grundsätze und Regeln zu verstehen, die der Begründung, Rechtfertigung und Kritik untergeordneter Normen dienen
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VII. Prinzipien Christlicher Sozialethik I Personalität
1. Einleitung: Sozialprinzipien • Sozialprinzipien sind als einheitsstiftende Grundsätze und Regeln zu verstehen, die der Begründung, Rechtfertigung und Kritik untergeordneter Normen dienen • Als heuristische Suchanweisungen bedürfen sie der konkretisierenden Interpretation, um normativ relevant zu werden. • Bezugspunkte: biblischen Gewissheiten, sozialanthropologische und sozialphilosophische Einsichten, gesellschaftliche Problemlagen
1. Einleitung: Sozialprinzipien • Grundlage: Würde der Person • Bezug zur gesellschaftlichen Wirklichkeit in ihrer Gesamtheit • Einheitlichkeit, Zusammenhang und Ineinandergreifen der Prinzipien • Handlungsbezug
1. Einleitung: Sozialprinzipien Personalität Solidarität Subsidiarität Soziale Gerechtigkeit
2. Personalität Würde jedes Menschen als Angelpunkt für: • Sicht des Sozialen und der Gesellschaft • Bewertung der sozialen Strukturen und gesellschaftlichen Zusammenhänge • Gestaltung der Gesellschaft
2. Personalität(1.) Körper-Geist-Einheit • Mit Körperlichkeit, Vegetativität und Animalität gehört der Mensch zur Natur • Mit Subjektivität, Vernunft und Freiheit transzendiert er die Natur • Der Mensch als Person ist in Leib und Seele einer
2. Personalität(1.) Körper-Geist-Einheit Mensch als Person überragt durch seine Vernunft die Dingwelt: Subjektivität, Vernunft, Freiheit Köperlichkeit, Vegetativität, Animalitä Transzendiert die Natur Gehört zur Natur
2. Personalität(2.) Vermittlung von Individualität und Sozialität Der Mensch als Person Einmaliges Subjekt Nur im Mit-Sein zu realisieren
Personalität(3.) Moralisches Subjekt • Der Mensch ist in der Lage, sein Leben zu führen/ Leben als Aufgabe • Er muss sich selbst Zwecke setzen • Er hat die Freiheit so oder auch anders zu handeln • Verantwortung für die eigene Praxis • Gewissen als Instanz der Verantwortung
Personalität(4.) Transzendenz • Wissen des Menschen um eine Welt vor ihm und eine Welt nach ihm • Vergegenwärtigung des eigenen Todes • Frage nach dem Woher und Wohin und der Sinnhaftigkeit des Lebens sind unumgehbar • Religiöse Moment der menschlichen Existenz
2. Personalität(5.) Sünde und Gratuität • Verstrickung in Schuld, Versagen und Sünde • Persönliche Sünde und soziale Strukturen der Sünde • Kritik innerweltlicher Heilserwartungen • Eschatologischer Vorbehalt
2. Personalität “Als Ebenbild Gottes kommt dem Menschen eine so unveräußerliche und unbedingte Würde zu, dass er niemals anderen Zielen als bloßes Mittel untergeordnet und so verzweckt werden dürfte” ( Franz Furger). Die Achtung der mensch-lichen Person ist deshalb als Aus-gangspunkt jeder Sozialethik zu betrachten.
3. Personalität und Menschenrechte • Mit dem Personsein des Menschen sind Grundbedingungen seiner Existenz verbunden • Körperliche Integrität, Erfüllung von Grundbedürfnissen etc. • Personsein nur mit anderen zu verwirklichen • Menschenrechte: Jene Rechte, die sich die Menschen gegenseitig einräumen müssen, um ihr Personsein zu realisieren
4. Die Kirche und Menschenrechte Gregor XVI. „Mirari vos“ 1832 „Aus diesem schmutzigen Quell des Indifferentismus ent- springt jedoch jener Irrtum oder vielmehr Wahnsinn, man müsse jedem die Gewissenfreiheit gewähren“
4. Die Kirche und die Menschenrechte “Das Bemühen um die Festlegung und Verkündigung der Menschenrechte ist eine der wichtigsten Anstrengungen, um wirkungsvoll auf die unverzichtbaren Forderungen der Menschenwürde einzugehen” (123)
5. Personalität und die Ausdifferenzierung der Menschenrechte (1.) Die Freiheitsrechte als Abwehrrechte gegenüber dem Staat und gesellschaftlichen Akteuren
5. Personalität und die Ausdifferenzierung der Menschenrechte (2.) Politische Partizipa-tionsrechte als aktive Rechte
5. Personalität und die Ausdifferenzierung der Menschenrechte (3.) Soziale Menschenrechte als Bedingung der chancengleichen Inanspruchnahme der Freiheits- und Bürgerrechte