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Abstimmung WAG 7. März 2010 Kick-off-Veranstaltung im Restaurant Bären, Zug Montag, 4. Januar 2010 . Übersicht. 1. Worum geht‘s beim WAG? Ausgangslage. 2. Eine Übersicht zu den Wahlsystemen. Möglichkeiten des Wahlsystems. 3. Fazit. Diskussion und Fragen.
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Abstimmung WAG 7. März 2010 Kick-off-Veranstaltung im Restaurant Bären, Zug Montag, 4. Januar 2010
Übersicht 1. Worum geht‘s beim WAG? Ausgangslage. 2. Eine Übersicht zu den Wahlsystemen. Möglichkeiten des Wahlsystems. 3. Fazit. Diskussion und Fragen.
Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen Worum geht‘s beim WAG? Ausgangslage [1] Sept. 2006: WAG Totalrevision, Vernehmlassung Dez. 2006: Inkrafttreten des neuen WAG Juni 2007: Volksabstimmung (Kantonsverfassung) Okt. 2007: Nationalratswahlen Jan. 2008: Überweisung CVP- /FDP-Motion Jul-Okt. 08: Vernehmlassung Aug. 2008: Motion SP/Alternative zum Pukelsheim Jan. 2009: Bericht und Antrag RR Mai & Aug. 09: Behandlung im KR Nov. 09: Referendum 7. März 10: Abstimmung
Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen Worum geht‘s beim WAG? Ausgangslage [2] • Fakt: Wir haben in den 11 Gemeinden sehr unterschiedlich grosse Wahlkreise. • Fakt: Wir haben ein Nebeneinander von Majorz und Proporz. • Behauptung: Wir hatten einen hohen Anteil ungültiger Stimmen bei den NR-Wahlen 2007 (ist Fakt, allerdings kein direkter Zusammenhang zum WAG!).
Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen Worum geht‘s beim WAG? Bedeutung vom Wahlsystem für kleine Parteien Spektrum: • Majorz • Nationalratsproporz ohne Listenverbindung • Nationalratsproporz mit Listenverbindung • Listenstimmen-Proporz > Mit steigender Zahl zunehmende Vorteile für Minderheiten
Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen Worum geht‘s beim WAG? Verschiedene Wahlverfahren [1] 1. Majorz: „The Winner takesit all“: Entscheidend sind die persönlichen Stimmen. Wird das absolute Mehr nicht erreicht, muss ein zweiter Wahlgang statt finden. Kt. ZG: Ständeräte, Gerichte, in Neuheim und Walchwil für den KR. + einfaches Wahlverfahren • starke Parteien bevorzugt • Minderheiten und Frauen gehen eher leer aus • Ist aufwändig und teurer, falls 2. Wahlgang
Eine Auswahl von Schlussfolgerungen Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Worum geht‘s beim WAG? Verschiedene Wahlverfahren [2] 2. / 3. Nationalratsproporz: Für die Bestimmung der Zahl der Parteistimmen: Anzahl persönlicher Kandidatenstimmen auf der Liste ist massgebend für die Sitzverteilung (1 Name = 1 Parteistimme!) KandidatenInnen können doppelt aufgeführt werden auf Wahlliste (kumulieren). Leere Listen auf der eigenen Liste werden für die eigenen Parteistimmen mitgezählt. Panaschieren plus kumulieren erlaubt. Kumulieren: Name zwei Mal auf Liste (ev. Name streichen) Panaschieren: Liste durch Namen von anderer Liste ergänzen (ev. Name streichen) > eine andere Partei erhält 1 Parteistimme!
Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen Worum geht‘s beim WAG? Verschiedene Wahlverfahren [4] 4. Zuger Proporzwahl / Listenproporz: Die Zahl der Parteistimmen ist identisch mit der Zahl der Listenstimmen, das Panaschieren beeinflusst nur die Reihenfolge der Kandidierenden auf den jeweiligen Listen. Kumulieren ist nicht möglich. Kt. ZG: Regierungsrat, Kantonsrat ausser in Neuheim und Walchwil, Gemeinderäte und RPK-Mitglieder. + das Abbild des Volkes ist genauer • Kompliziertes taktisches Wahlverfahren
Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen Worum geht‘s beim WAG? In anderen Worten: Listenstimmen: Wichtigstes im Wahl-verfahren mit Listen-proporz. Die eingelegten Parteienlisten ergeben die Anzahl der Listenstimmen, welche wiederum für die Anzahl der Parteisitze massgebend ist. WählerIn gibt 1 Liste ab. Persönliche Stimmen: Wichtig bei der NR-Proporz-wahl, sie entscheiden über die Sitzverteilung bei den Parteien. WählerIn kann so viele Parteistimmen abgeben, wie Sitze im Wahlkreis zu vergeben sind.
Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen Worum geht‘s beim WAG? Oft verwechselt: Listenverbindung: Zwei oder mehrere Parteien haben je eine eigene Liste und verbinden diese. Die Stimmen für diese Listen werden bei der Sitzverteilung addiert. Bei einem Sitzgewinn macht diejenige Liste einen Sitz, die mehr Stimmen auf sich vereinigt. Die Kandidierenden sind anhand der persönlichen Stimmen gewählt.
Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen Worum geht‘s beim WAG? Oft verwechselt: Unterlisten: Eine Partei kann nebst einer „Hauptliste“ so genannte Unterlisten führen mit speziellen Bezeichnungen. Die so erreichten Listen-stimmen kommen der Hauptliste zugute. Beispiele: „Junge Alternative“ oder „Junge Frauen SP“ oder „SeniorInnen“… Unterlisten sind mit dem jetzigen System grundsätzlich nicht vorgesehen, stehen nicht zur Diskussion.
Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen Worum geht‘s beim WAG? Zeitraster
Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen Worum geht‘s beim WAG? Argumente entkräften [1] „Zu viele Listen für die Wählenden“ • Was „Papier“ produziert, sind in erster Linie Unterlistenverbindungen. Listenverbindungen hingegen sind eher eine „mathematische“ Sache! • Unterlistenverbindungen sind bei uns nicht erlaubt. Die Erfahrung der NR-Wahlen 07 kann hier also nicht herangezogen werden. • Andere Kantone haben weit mehr Listen und weniger ungültige Stimmen.
Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen Worum geht‘s beim WAG? Argumente entkräften [2] „Eine hohe Zahl ungültiger Stimmen“ • im Vergleich mit anderen Kantonen zerfällt das Argument (NR 07) • Kanton Zug: 11 Listen: 5.1% ungültige Stimmen • Kanton Aargau: 18 Listen: 3.1% • Kanton Zürich: 29 Listen: 0.13%! • Hängt eher mit Informationen und ‚Gewohnheit‘, resp. missverständlichen Plakaten zusammen…
Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen Worum geht‘s beim WAG? Argumente entkräften [3] „Der Wählerwille muss zum Ausdruck kommen“ • …dazu ist der sog. doppelte Pukelsheim (doppelt-proportionale Sitzzuteilung) als Zuteilungsverfahren anerkanntermassen am besten geeignet (Verbot von Listenverbot, weil systembedingt hinfällig). • Damit würde auch der bundesgerichtlichen Rechtssprechung entsprochen.
Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen Worum geht‘s beim WAG? Fazit • Unglaubwürdige Argumentation von Seiten der bürgerlichen und Rechtsaussen-Parteien • Im kantonalen Vergleich ein eigenes Wahlsystem • Nicht verfassungsgemäss: • Von Listenproporz zu NR-Proporz: 1. „Verschärfung“ • Von mit zu ohne Listenverbindung: 2. „Verschärfung“ • In Kombination mit sehr ungleich grossen Wahlkreisen fatal! • Es geht nicht schlicht um ‚Wahlchancen‘, sondern ums Grundverständnis und die Verfassung > Bundesgericht
Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen Worum geht‘s beim WAG? Schluss • Weitere Informationen • Diskussion Unterlagen und Infos: barbara.gysel@sp-zug.ch