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CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge nach DIN EN 14041. CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge. Europäische Kommission und europäische Freihandelszone erteilten CEN das Mandat zur Erstellung einer Norm zur europaweit einheitlichen Bewertung von Bodenbelägen
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CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge nach DIN EN 14041
CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge Europäische Kommission und europäische Freihandelszone erteilten CEN das Mandat zur Erstellung einer Normzur europaweit einheitlichen Bewertung von Bodenbelägen » EN 14041: Elastische, textile Bodenbeläge und Laminatböden, wesentliche Eigenschaften Diese Norm legt die Anforderungen hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit und Energieeinsparung für folgende Belagsarten fest: »elastische Bodenbeläge aus Kunststoff, Linoleum, Kork oder Gummi, außer lose liegenden Matten. »textile Bodenbeläge, außer lose liegenden Matten und abgepassten Teppichen. »laminierte Bodenbeläge »Paneele für lose Verlegung • Hintergrundinformationen
CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge Weitere Festlegungen durch die Norm: » Prüfverfahren zur Bewertung der Konformität » Anforderungen an die Kennzeichnung und die Etikettierung Sie regelt nicht die Verlegung und Wartung, jedoch sind Hinweise zur Minderung der Rutschgefahr enthalten.
CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge • Inkrafttreten der CE-Kennzeichnungspflicht • » Die CE - Kennzeichnungspflicht gilt für alle seit dem 1.1.2007 in den Verkehr gebrachten Bodenbeläge entsprechend der EN 14041. • » Die CE – Kennzeichnung ist auf dem Produkt, auf einem angebrachten Etikett, auf seiner Verpackung oder auf den kommerziellen Begleitpapieren anzubringen. • » Die CE – Kennzeichnung muss angebracht sein, bevor das Produkt in den Verkehr kommt.
CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge • Grundlegende CE-Anforderungen an elastische Bodenbeläge • » Brandverhalten allgemein: • Prüfnorm: EN ISO 9239-1 Radiant Panel Test gemessen werden: » Brennstrecke bis zum Erlöschen der Flamme » kritischer Wärmestrom (notwendige Energie zum Erhalten der Flamme) » Rauchgasdichte in der Abluft gemessen ( s1: 750% x min, s2 : > 750% x min ) Klassifizierung: EN 13501-1: Mindestanforderung für CE : EflX
nach DIN 4102 » normal entflammbarB2 » schwer entflammbar B1Bestandteil der bauaufsichtlichen Zulassung.Überwachung durch DIBt. CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge • Grundlegende CE-Anforderungen an elastische Bodenbeläge • »Vergleich der Brandklassifizierung nach DIN 4102 und EN 13501-1 • nach EN 13501-1 • » normal entflammbar Efl, Dfl, Cfl-s2, Bfl-s2 • » schwer entflammbar Cfl-s1 (krit. Wärmestrom 4,5 kW/m²)Bfl-s1 (krit. Wärmestrom 8,0 kW/m²)kein Bestandteil der bauaufsichtlichen Zulassung, dafür AgBB- Emissionstest R
CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge • Grundlegende CE-Anforderungen an elastische Bodenbeläge • »Gesundheitliche Bewertung • » Gehalt an Pentachlorphenol (PCP) »darf grundsätzlich nicht enthalten sein » Freisetzung von Formaldehyd »Gilt nur für Bodenbeläge, denen als Teil des Herstellungsprozesses formaldehydhaltige Materialien zugefügt wurden. Einstufung nach Prüfung in die Klassen E1 (geringere Emission) oder E2 (höhere Emission). cd
CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge • Grundlegende CE-Anforderungen an elastische Bodenbeläge • » Aussagen zu anwendungsspezifischen Eigenschaften »Wasserdichtigkeit »Sofern für den vorgesehnen Anwendungsfall erforderlich, müssen die Anforderungen der EN 13553 erfüllt werden. xy
CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge • Grundlegende CE-Anforderungen an elastische Bodenbeläge • » Gleitwiderstand im Auslieferungszustand »Für Bodenbeläge, die als rutschhemmend nach DIN 51130 ausgewiesen sind, oder für die Gleitwiderstand beansprucht wird, muss der Gleitreibungskoeffizient bestimmt werden.Hierzu wird der Gleitreibungswiderstand im trockenen Zustand nach EN 13893 geprüft. Der Gleitreibungskoeffizient muß 0,30 betragen und wird als technische Klasse DS deklariert. »Bodenbeläge, für die kein Gleitwiderstand beansprucht wird, müssen als technische Klasse NPD deklariert werden. Z a
CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge • Grundlegende CE-Anforderungen an elastische Bodenbeläge • » Elektrisches Verhalten im Auslieferungszustand » Antistatische Bodenbeläge nach EN 1815Die gemessene Körperspannung darf 2,0 kV nicht überschreiten »Elektrostatisch ableitende Bodenbeläge nach EN 1081Der gemessene Durchgangswiderstand darf 109 nicht überschreiten »Elektrisch leitfähige Bodenbeläge nach EN 1081Der gemessene Durchgangswiderstand darf 106 nicht überschreiten L M N
CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge • Grundlegende CE-Anforderungen an elastische Bodenbeläge • » Wärmeleitfähigkeit Für Bodenbeläge, die auf Fußbodenheizungen verlegt werden, wird entweder die Wärmeleitfähigkeit nach EN 12524 oder der Wärmedurchlasswiderstand nach EN 12667 verwendet. e
CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge • Konformitätsbewertung • »Systeme zur Konformitätsbewertungbei Bodenbelägen, für die nach Richtlinie 89/106/EWG (CPD) Anhang III.2 eine Brandprüfung notwendig ist. bei Bodenbelägen, für die nach Richtlinie 96/603/EG keine Brandprüfung notwendig ist, erfolgt die Konformitätsbescheinigung nach System 4, ist aber bei elastischen Objektbelägen nicht anzuwenden.
CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge • Konformitätsbewertung • » Überprüfung der Bodenbeläge an die Anforderungen der EN 14041 nach System 1 7 EN 14041 0432 – BPR – 12345
CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge • Konformitätsbewertung • » Dokumentation der CE-Konformität nach System 1
CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge • Konformitätsbewertung • » Überprüfung der Bodenbeläge an die Anforderungen der EN 14041 nach System 3 7 EN 14041 06
CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge • Konformitätsbewertung • » Dokumentation der CE-Konformität nach System 3
CE-Kennzeichnung für Bodenbeläge • Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! • Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!