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Der Beschlussantrag der VK für die Sitzung der BK am 19.06.2008. Erstellt von Thomas Rühl, Paderborn Weitergegeben von Olaf Wittemann, Köln. Tariferhöhung 2008/2009 Mittelwerte. Alle strukturellen Veränderungen gelten in den alten Ländern ab 1.1.08, in den neuen Ländern ab 01.04.08
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Der Beschlussantrag der VK für die Sitzung der BK am 19.06.2008 Erstellt von Thomas Rühl, PaderbornWeitergegeben von Olaf Wittemann, Köln
Tariferhöhung 2008/2009Mittelwerte • Alle strukturellen Veränderungen gelten in den alten Ländern ab 1.1.08, in den neuen Ländern ab 01.04.08 • Stichtag alte/neue Mitarbeiter ist der 30.06.08/01.07.08 • Alle von der BK als Mittelwert festgelegten Beträge gelten für 2008 bzw. für 2009. Ab 01.01.10 sind zunächst keine Mittelwerte festgelegt.
Tariferhöhung 2008/2009Mittelwerte • Neue Regelvergütungstabelle, bestehend aus alter Grundvergütung, Ortszuschlag Stufe 1 und allgemeiner Zulage. • Erhöhung der Tabelle um 50 € und anschließend 1,6 % für die VG 9 bis 1 und KR 3 bis KR 14 für 2008 • Weitere Erhöhung der Tabellenwerte von 2008 um 4,3 % für 2009 für alle Mitarbeiter • Neue Mitarbeiter in den Vergütungsgruppen 12, 11, 10 und KR 1 und KR 2 ohne Aufstieg nach KR 3 erhalten alle vorgenannten Erhöhungen, bis auf die 50 €. • Alte Mitarbeiter in diesen Vergütungsgruppen erhalten die 50 € als Besitzstandszulage.
Tariferhöhung 2008/2009Mittelwerte • Einmalzahlung in Höhe von 225 € im Januar 09 • Ausbildungsvergütung erhöht sich ab 01.01.08 um 70 € • Leichte Erhöhung der Weihnachtszuwendung für alle außer neue Mitarbeiter in VG 12-10 und Kr 1 und Kr 2 • Urlaubsgeld bleibt unverändert • Arbeitszeit vom 01.01.08 bis 31.08.09 38,5 Stunden • Arbeitszeit vom 01.09.09 bis 31.12.09 39 Stunden
Tariferhöhung 2008/2009 Bandbreiten • Die Bandbreiten werden für das Jahr 2008 auf 7 % für die Vergütung und 6 % für die Arbeitszeit festgesetzt. • Ab dem Jahr 2009 liegen die Bandbreiten für die Vergütung bei 10 % und für die Arbeitszeit bei 6 %. • Die Bandbreite für die Weihnachtszuwendung liegt in 2008 und ab 2009 bei 0,1 %. • Ab dem 1.1.2010 gibt es zunächst keine Mittelwerte, also haben dann die Bandbreiten zunächst keine Bedeutung.
Strukturveränderung und Zeitenanerkennung • Umwandlung der Lebensaltersstufen in Berufserfahrungsstufen. • Pflichtanrechnung für Tätigkeiten im Bereich der AVR, der katholischen Kirche, der Diakonie und der evangelischen Kirche bei Neueinstellung. • Pflichtanrechnung von Zeiten bei anderen Arbeitgebern, wenn Vorraussetzung für die Einstellung. • Abweichungsmöglichkeit vom unmittelbaren Anschluss, wenn Unterbrechung bis zu 1 Jahr (bisher 1 Monat). • Anrechnungsmöglichkeit für Ausbildungszeiten von mehr als drei Jahren.
StrukturveränderungAbschnitt IV+VI der Anlage 1 • Die Sonderregelungen für Mitarbeiter unter 18 und zwischen 18 und 21 bzw. 23 werden abgeschafft. • Bestandsmitarbeiter werden ab 01.01.08 in die Stufe 1 der neuen Regelvergütungstabellen überführt.
RegelvergütungAnhang C und SR Berlin • Strukturveränderungen • Vergütungsveränderungen • Überleitungs- und Besitzstandsregelungen gelten entsprechend.
Ost-West-Angleichung • Die Wechselschicht- und Schichtzulage, die Heim- und Werkstattzulage, die sonstigen Zulagen und die Einsatzzulage im Rettungsdienst werden auf Westniveau angehoben. • Da diese Zulagen nicht als Mittelwerte festgelegt sind, sind sie zwingend zu zahlen.
Kinderbezogene BestandteileMittelwerte • Neue Mitarbeiter erhalten eine nichtdynamisierte Kinderzulage von 90 € pro Kind und Monat. • Die Konkurrenzregelung entfällt für neue Mitarbeiter. • Alte Mitarbeiter erhalten den Kinderortszuschlag als dynamische Besitzstandszulage, auch für Geburten nach dem 30.06.2008. Ergänzung der Konkurrenzregelung hinsichtlich der Kinderzulage nach dem TVÜ.
Besitzstand EhegattenortszuschlagMittelwert • Alte Mitarbeiter und alte Praktikanten gemäß Abschnitt D der Anlage 7 erhalten den Ehegattenortszuschlag als dynamisierte Besitzstandszulage.
Bildung neuer Ausschüsse • Ausschuss „Ärztevergütung“ • Ausschuss „Anhang C und SR Berlin“ • Ausschuss „Eingruppierung“ • Ausschuss „Koalition und Teilhabe“ Bereits eingerichtet durch die VK: • Altersversorgung • § 3, Absatz (d) AT
Gemeinsame Beauftragung des Tarifinstituts • Ermittlung der Anzahl und Verteilung von Dienstvereinbarungen zur Absenkung bzw. Streichung der Einmalzahlungen bzw. der Steigerung des Bemessungssatzes von 92,5 % auf 93,5 % • Ermittlung von Anzahl und Ausmaß rechtswidriger Abweichungen von den AVR nach Bistümern, Branchen und Trägergruppen • Ermittlung der Anzahl von rechtswidrigen Service-Gesellschaften und Leiharbeitsfirmen nach Bistümern, Branchen und Trägergruppen • Ermittlung der Anzahl, Höhe und Verteilung von außertariflicher Vergütung für Leitungskräfte nach Bistümern, Branchen und Trägergruppen
Gemeinsame Beauftragung des Tarifinstituts • Ermittlung des Anteils von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Vergütungsgruppen 11 bis 9a, differenziert nach Branchen und Trägergruppen • Ermittlung der tatsächlichen Anwendungsbereiche der Anlage 20 AVR • Ermittlung von Art und Umfang der Anwendung der Ausnahmetatbestände gemäß § 3 Abs. (d) AT AVR und der dort gezahlten Vergütung • Ermittlung der Zahl der Einrichtungen, die den Anhang C AVR bzw. die Sonderregelung Berlin anwenden und die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die entsprechend vergütet werden • Analyse des Arbeitsmarktes, Prognose der Arbeitsmarktsituation
Gemeinsame Beauftragung des Tarifinstituts • Ermittlung der Marktanteile nach Branchen und Trägergruppen • Ermittlung des Anteils der Flächentarife im Sozialbereich • Ermittlung des Anteils der TVöD-Anwender im Sozialbereich • Ermittlung des Anteils von Haustarifen und von einzelvertraglichen Regelungen im Sozialbereich • Analyse der Refinanzierungsbedingungen (z.B. stationär und ambulant) • Ermittlung der Bereiche, in denen die Eingruppierung wegen der Refinanzierung nach TVöD erfolgen muss • Ermittlung der durchschnittlich gezahlten Orts- und Kinderzuschläge