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Träger der Behindertenhilfe. Definition Träger. Träger. Diagramm/Karte. Definition Träger. Ein Träger ist die finanzielle Stütze verschiedener Einrichtungen. Die Träger der sozialen Hilfe werden in öffentliche, freie und private Träger unterschieden.
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Träger der Behindertenhilfe Definition Träger Träger Diagramm/Karte
Definition Träger Ein Träger ist die finanzielle Stütze verschiedener Einrichtungen. Die Träger der sozialen Hilfe werden in öffentliche, freie und private Träger unterschieden. Laut dem Sozialgesetzbuch (SGB) sind Leistungsträger zuständig für die Sozialleistungen. Leistungsträger sind z. B. Krankenkassen und Pflegekassen. Über den Kostenträger, werden alle für den Betrieb anfallenden Kosten und Einnahmen verwaltet, kalkuliert und ggf. reinvestiert. ZURÜCK
Träger Öffentliche Träger Freie Träger Private Träger ZURÜCK
Öffentliche Träger Öffentliche Träger sind Einrichtungen der Kommunen und Kreise, die unabhängig von ihrer Betriebsart unterhalten werden. Sie werden nach örtlichen und überörtlichen Trägern unterschieden. Örtliche Träger sind die Kreisfreienstädte und Landkreis. Nach landesrechtlichen Bestimmungen können daran auch die kreisfreien Kommunen beteiligt werde. Durch das Landesrecht wird ebenfalls festgelegt, wer zu den überörtlichen Trägern gehört. Das Verhältnis der öffentlichen Träger zu den Kirchen und Religionsgesellschaften wird nach dem Subsidiaritätsprinzip geregelt. 20-25% aller Träger sind öffentliche Träger. BEISPIELE ZURÜCK
Beispiele zu öffentlichen Trägern - Bundesanstalt für Arbeit - LVR - Pflegeämter - uvm. ZURÜCK
Der LVR ZURÜCK
Das Subsidiaritätsprinzip subsidiare =>unterstützen Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Grundgedanke des Helfens und räumt den freien Trägern einen bedingten Vorrang vor dem Staat ein. Es fördert die Entwicklungen im sozialen Bereich durch die Initiative freier Träger. Einer der Grundsätze des Subsidiaritätsprinzip ist, dass das Kleine Vorrang vor dem Großen hat. Zum Beispiel hat die Klasse (das Kleine) Vorrang vor der Schule (das Große). ZURÜCK
FreieTräger Hingegen der öffentlichen Träger, sind die freien Träger nicht verpflichtet ein ausreichendes Angebot an sozialen Diensten bereitzustellen. Des weiteren lassen sie sich unterteilen in gewerbliche Träger und Freie Wohlfahrtspflege. Während die gewerblichen Träger gewinnorientiert sind, müssen die Träger der freien Wohlfahrtspflege jeglichen Überschuss in die Einrichtungen reinvestieren, d. h. sie sind nicht gewinnorientiert. Zudem helfen die Träger der Freien Wohlfahrtspflege auf eigener Basis des christlichen und humanitären Selbstverständnisses. BEISPIELE ZURÜCK
Beispiele zu Freien Trägern - Lebenshilfe - Diakonie - Deutsches Rotes Kreuz (DRK) - Caritas - Arbeiter Samariter Bund (ASB) - Malteser - Arbeiterwohlfahrt (AWO) - Johanniter ZURÜCK
PrivateTräger Private Träger sind Freie Träger, die von Privatpersonen getragen und finanziert werden. Sie werden in gemeinnützige und kommerzielle Träger unterschieden. Gemeinnützige Träger: - Einnahmen müssen in die Einrichtungen investiert werden - es darf kein Profit daraus hervorgehen Kommerzielle Träger: - sind auf Profit ausgerichtet BEISPIELE ZURÜCK
Beispiele für Private Träger GmbH Privatpersonen Juristische Personen Vereine Stiftungen ZURÜCK
Diagramm und Karte von NRW mit Kreisen und kreisfreien Städten Diagramm Karte ZURÜCK
Karte von NRW mit den Kreisen und kreisfreien Städten ZURÜCK
Diagramm ZURÜCK