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SELBST- UND MITBESTIMMUNGSMÖGLICHKEITEN BEHINDERTER MENSCHEN. Ein Praxisbericht aus der Wiener Behindertenhilfe. UN-Konvention. Ratifizierung 2008 - Meilenstein in Richtung inklusives Denken Selbstvertretungsorganisationen fordern Bruch mit Tradition des medizinischen Modells von Behinderung
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SELBST- UND MITBESTIMMUNGSMÖGLICHKEITEN BEHINDERTER MENSCHEN Ein Praxisbericht aus der Wiener Behindertenhilfe
UN-Konvention • Ratifizierung 2008 - Meilenstein in Richtung inklusives Denken • Selbstvertretungsorganisationen fordern Bruch mit Tradition des medizinischen Modells von Behinderung • Sie fordern politische Partizipation, mehr Gestaltungsmöglichkeiten, als gleichwertige Bürger • Grundlage der Konvention ist der Gedanke der unteilbaren Menschenrechte • Kerngedanke: Teilhabe soll als gleichwertiges Paradigma neben sozialer Absicherung gestellt werden
Weiter Weg zur Umsetzung d. Konvention • Fakt: 70 % Zunahme an segregierenden Betreuungseinrichtungen seit Mitte der 90iger • Lebensalltag in Institution → Umfassende Abhängigkeit • Fehlende Alternative zur institutionalisierter Hilfe • Welche paradigmatische Ausrichtung hat unsere Hilfesystem? • Wird in Österreich Aussonderung finanziert?
Behindertenhilfe – eine Tradition • Bürokratische Hürden • Vielfalt an Zuständigkeiten für Unterstützungsleistungen • Geldleistungsansprüche nach Zuweisung defizitärer Kategorien • (zB. Bundespflegegeldgesetz, anders bei Sachleistungen) • Orientierung am medizinischen Modell von Behinderung • Einrichtungen geben an Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu forcieren • Paternalistisches Konzept prägt Bewusstsein • Betroffenenverbände und Disability Studies: Behinderung ist ein sozial konstruiertes Problem
Die Behinderteneinrichtung • behinderte Menschen leben in spezialisierter Weltdes „Andersseins“ • Beziehungen, Freundschaften, Arbeit, Freizeit organisiert in und von der Einrichtung • „Scheinteilhabe“ vs. Ausschluss • Notwendigkeit der Behinderteneinrichtung als Abwendung eines gänzlichen Ausschlusses • Derzeitige Organisation verhindert Inklusion
Totale Institution • Inklusion vs. segregierende Einrichtung • Parameter für totale Institution: • Konzentration betroffener Menschen in Institutionen • Demokratisches Defizit • Massive Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes • Folge → Unterdrückung und Ausgrenzung
Behinderteneinrichtung als totale Institution • weist Merkmale einer totalen Institution auf, wenn auch nicht in ihrer extremsten Form: • Große Gruppe behinderter Menschen (KlientInnen) • Management liegt bei der kleineren Gruppe der BetreuerInnen • Lebensalltag in der „spezialisierten“ Welt der Einrichtung, wenig Außenkontakte • BetreuerInnen, EinrichtungsleiterInnen nach Arbeitstag voll integriert in Außenwelt • BetreuerInnen, … regeln Geschehnisse in Einrichtung und Leben „ihrer“ KlientInnen • Verhältnis: 1. Machtunterwerfung und 2. Hilfeleistung
Demokratie und (totale) Institution – ein Widerspruch • Dachverband gibt Qualitätsstandards vor • Förderung von Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten • Unterstützung zur Einrichtung von Selbstvertretungsstrukturen findet statt • Wahl von BewohnervertreterInnen und WerkstättenrätInnen • Große Aktivität: Zukunftskonferenzen, Teilnahme an LeiterInnensitzungen, … • Ist Demokratie hier mehrheitsfähig?
Widersprüchliches Doppelinteresse der Institutionen • Doppelinteresse bei den Beschäftigten der Behinderteneinrichtungen (Behindertenhilfe): • Einerseits überzeugt wohlwollend für „ihre“ KlientInnen tätig, • andererseits Interesse am Erhalt der Institution: Arbeitsplatz, Einkommensquelle, Selbstverwirklichungsmöglichkeit, … • → tendenziell gegen d. Anstalt überwindende Konzepte eingestellt
Institutionserhalt vs. Inklusionswille • Bemühungen – Angebot der Behindertenhilfe nach UN-Konventionzu gestalten sind da • Handeln jedoch oftmals (Selbstwahrnehmung anders) für den Erhalt „ihrer“ Institutionen • Beispiel: IVS Tagung Wien • Thema: „Inklusion und UN-Behindertenrechtskonvention“ • Ergebnisse dieser Tagung sollen in Folge in konkreten Forderungen an Politik, Sozialpartner und Dienstleister münden • Doppelinteresse der Dienstleister der Behindertenhilfe im Widerspruch auch hier sichtbar: • Vorträge vieler Profis, nur ein Vortrag eines Betroffenen • MitarbeiterInnen und OrganisatorInnen der Behindertenhilfe ergreifen Partei für „ihr“ Klientel
Veranschaulichung des Interessenskonfliktes – zwei unterschiedliche Wahrnehmungen • Zitat der IVS-Wien über diese Tagung (IVS-Wien, Interessensvertretung sozialer Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit Behinderung Wien): • „Wien wird anders – Inklusion und Vielfalt im Sozialraum Wien - An dieser Tagung teilnehmen hieß, ein wichtiges Stück Zukunft aktiv mitgestalten. Fachleute (darunter verstehen wir natürlich auch SelbstvertreterInnen) legten die verschiedenen Aspekte des Themas „Inklusion und UN-Behindertenrechtskonvention“ - vor allem hinsichtlich der Gruppe von Menschen mit intellektuellen und psychischen Beeinträchtigungen sowie hohem Unterstützungsbedarf - dar. Sie sind eine/r davon!Die Standpunkte jedes/jeder Einzelnen wurden in die Betrachtung des Themas mit einbezogen. Die Ergebnisse dieser Tagung sollen in weiterer Folge in konkreten Forderungen und Impulsen für Politik, Sozialpartner und Dienstleister münden.“ • Kommentar von Tamara Grundstein – Teilnehmerin, Peer Beraterin, tätig im Dis-/Ability Management
Vorteile der Institution aus Sicht des Fördergebers und der Politik • Für den Fördergeber: • Einrichtungen mit optimaler Nutzung • effiziente Einsetzung des Personals möglich • Möglichkeit für umfassende Planung • Effiziente Auslastung (wir erinnern uns: Nichtinanspruchnahme eines Betreuungsangebots bedeutet: Ausschluss) → die Behinderteneinrichtung produziert ihre Notwendigkeit fortlaufend selbst • Standhaltung der Prüfung des Rechnungshofes • Darstellung in Öffentlichkeit als unverzichtbar • Für den Staat: • Institution erfüllt Doppelfunktion: sie bietet Hilfestellung und Kontrolle und Wegschluss von „Andersartigkeit“
Autonomie- und Selbstbestimmungsbestrebung • Mangelnde Entwicklung aufgrund beschädigter Identität • Verhältnis von Macht und Unterwerfung schon im Kindesalter • Lebenssituation erschwert Entwicklung eines positiven Selbstbildes • Unzureichende Autonomieentwicklung – aufgrund von Abhängigkeitsverhältnissen • Speziell gestaltete Lebenswirklichkeit und dortige Sozialisierung verhindert Entwicklung individueller Identität • Bericht aus der Praxis: über Unterstützung bei Einrichtung einer Selbstvertretungsstruktur in der Bandgesellschaft
Eigenes Handeln hinterfragen • „Kein Mensch auf dieser Welt – gleich ob behindert oder nichtbehindert – ist gänzlich selbstbestimmt. Aber für behinderte Menschen ist entscheidend, dass in der Aneignung von Selbstbestimmung, Fremdbestimmung und Bevormundung keine Rolle spielen. Wenn sich dieser Rahmen findet und zwar ohne Wenn und Aber, dann eignen sich Menschen Selbstbestimmung an“ (zit. n. Steiner, 2010) • MitarbeiterInnen der Behindertenhilfe sollten eigene Haltung und Handeln hinterfragen → Empowerment
Empowerment als Haltung im Arbeitsalltag • Empowerment – Bereitschaft der professionellen Praxis, medizinisch präformierte Helfermodelle hinter sich zu lassen – eigene Haltung auf UN-Konformität prüfen • Einlassen auf Zusammenarbeit in Gestaltungs- und Entscheidungsebene • Drei Grundwerte vonEmpowerment: • Autonomie (Strategien und Maßnahmen sollen diese stärken) • Demokratische und kollaborative Partizipation (sind Menschen von Entscheidungen betroffen, haben sie Recht auf Mitsprache, Mitgestaltung und Teilhabe an Entscheidungsprozessen) • Eintreten für soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit und Inklusion, um Benachteiligung und Ausgrenzung gesellschaftlicher Gruppen, so weit als möglich zu verhindern.