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Bremsenprüfung. Eine Präsentation von Robert Woytusch und Daniel Wiebe. Bremsenprüfung. Übersicht Sichtprüfung der Bremsanlage: Verschleiß der Bremsklötze Tragbild der Bremsscheiben Zustand der Bremsschläuche Prüfung nach Herstellerangaben: Mindestbelagstärke der Bremsklötze
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Bremsenprüfung Eine Präsentation von Robert Woytusch und Daniel Wiebe
Bremsenprüfung Übersicht Sichtprüfung der Bremsanlage: • Verschleiß der Bremsklötze • Tragbild der Bremsscheiben • Zustand der Bremsschläuche Prüfung nach Herstellerangaben: • Mindestbelagstärke der Bremsklötze • Messen der Bremsscheibenstärke
Übersicht Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften: • Prozentuale Abbremsung • Abweichungen der Bremskräfte pro Achse für FBA und BBA
Sichtprüfung Verschleiß der Bremsklötze • Belagstärke nach Augenmaß kontrollieren • Auch inneren Bremsklotz kontrollieren!! • Bei Unschlüssigkeit der Einhaltung der Mindestbelagstärke nach Herstellerangaben nachmessen!
Tragbild der Bremscheibe prüfen: Gleichmäßige Abnutzung kontrollieren Auf Risse kontrollieren Auf Riefen kontrollieren Auf Ausglühen kontrollieren(Blaue stellen) Sichtprüfung
Schadbilder: Riss!
Sichtprüfung der Bremsschläuche • Auf Beschädigung der Ummantelung kontrollieren • Kontrolle ob Bremsschläuche Porös sind • Kontrolle auf Undichtigkeit
Defekter Bremsschlauch Ummantlung Beschädigt
Prüfung nach Herstellerangaben Prüfung der Mindestbelagstärke: • Mindestbelagstärke laut Hersteller 2mm (Quelle VW) • Prüfung erfolgt mit Hilfe eines Messschiebers. Prüfung der Bremsscheibendicke: • Mindestdicke Hersteller und Fahrzeugabhängig • Steht meist auf der Radnabe • Überprüfung erfolgt mit Hilfe einer Bügelmessschraube
Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften nach § 41 STVZO Vorschriften: • Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw mit bis zu 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer),müssen zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben. • Wenn mehr als 2 Räder abgebremst werden, dürfen gemeinsame Bremsflächen genutzt werden. • Die Prozentuale Abbremsung(z) der BBA muss bei Fahrzeugen der Klasse M1 bei einer Fußkraft von 500 N und einer EZ vor 1991, 40 % betragen.Ab EZ 1991 50% • Die Prozentuale Abbremsung(z) der FBA muss bei Fahrzeugen der Klasse M1 und einer EZ vor 1991, 15% und ab EZ 1991 16 % betragen
Berechnung der prozentualen Abbremsung(z) Formel: Z(%)= B/G*100 B=Summe der Bremskräfte(N) G=Fahrzeuggewichtskraft (N)
Beispiel zu Berechnung von Z(%) Geg.: BBA-VDA: LI= 2850N RE=2750N BBA-HIA: LI=1770N RE=1860 zul.ges. Gewicht(G)= 1300kg, EZ 1989 Ges.: z in % Lsg.: Z(%)=B/G*100 B= LI+RE(VDA)+LI+RE(HIA) B=2850N+2750N+1770N+1860N B=9230N
G=1300kg=13000N Z(%)= 9230N/13000N*100 Z(%)=71% Das Fahrzeug erfüllt die Gesetzlichen Vorschriften Der BBA! Für Fahrzeuge vor EZ 1991(40%) und Nach EZ1991!(50%)
Die maximale Abweichung der Bremswerte einer Achse darf bei der BBA höchstens 25 % vom höchsten Wert betragen. Die maximale Abweichung der Bremskräfte der FBA darf höchstens 50% betragen. AUSAHME: elektr. Parkbremse bis zu 95 %! Zulässige Abweichung der Bremskräfte pro Achse
Quellen: • Internet: www.kfz-tech.de ,www.google.de (Bilder) • Weitere Quellen: Lehrgangsunterlagen Fahrwerks- und Bremsentechnik (K3 / 97)
Vortrag und Präsentation von : Robert Woytusch und Daniel Wiebe