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Vergleich der Gentechnik-frei Regelungen in AT, DE, FR und Südtirol. Andreas Heissenberger, Helmut Gaugitsch. Regelungen im Vergleich. Österreich
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Vergleich der Gentechnik-frei Regelungen in AT, DE, FR und Südtirol Andreas Heissenberger, Helmut Gaugitsch
Regelungen im Vergleich • Österreich • Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage, Richtlinie zur Definition der „Gentechnikfreien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung • Südtirol • Änderungen des Landesgesetzes vom 22. Jänner 2001, Nr. 1, „Kennzeichnung gentechnikfreier Produkte • Deutschland • Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EG-Gentechnik- Durchführungsgesetz - EGGenTDurchfG) • Frankreich • Erlass über die Kennzeichnung von Lebensmitteln aus Fachbranchen „ohne gentechnisch veränderte Organismen“
Unterschiedliche Rechtsformen • Notifizierung bei Europäischer Kommission • Deutschland (notifiziert), Frankreich (im Verfahren) • Unterschiedlicher Detailgrad und Formulierungen • Österreich hat genauste Regelung Umfang • Honig • Nur in Frankreich geregelt • In Frankreich nur Produkte von denen es auch GVOs gibt • In anderen Ländern keine dezidierte Regelung
Ausnahmeregelungen • In Österreich Genehmigung durch CODEX-ExpertInnengruppe • In Deutschland und Frankreich Verweis auf EU-Bio-Verordnung (Ausnahmen durch Europäische Kommission) • In Südtirol keine Regelung Umstellungsfristen • z.T. unterschiedlich • z.B. Schweine in Österreich die gesamte Mastperiode, in Deutschland 4 Monate, in Frankreich ¾ des Lebens vor dem Schlachten • In Südtirol keine Regelung
Kontrollsystem • Nur in Österreich verpflichtendes Kontrollsystem, Kontrolle durch zertifizierte Stellen • In allen anderen Fällen nur durch die offizielle Lebensmittelkontrolle (keine unabhängige Kontrolle vor Zeichenvergabe) Grenzwerte • Grundsätzlich ist der Einsatz von Gentechnik nicht erlaubt • Südtirol: Nulltoleranz (kein Grenzwert) • Frankreich 0,9% und 0,1% (muss am Label ersichtlich sein) • Deutschland und Österreich: 0,9% (laut VO (EU) Nr. 1829/2003), in der Praxis aber 0,1%
Schlussfolgerungen • Regelungen über weite Bereiche ähnlich oder gleich • Im Detail aber wesentliche Unterschiede (Kontrolle, Ausnahmen) • Europäische Harmonisierung wäre daher ein wesentlicher Schritt um Sicherheit für Produzenten, v.a. beim Export, aber auch für Konsumenten herzustellen. Darf aber keine Abschwächung der österreichischen Kriterien (v.a. bei der Kontrolle) bedeuten. • Dzt. läuft auf EU-Ebene ein Konsultationsprozess der Europäischen Kommission, Entscheidung ob Vorschlag zur Harmonisierung erarbeitet wird bis Ende des Jahres angekündigt
Kontakt & Information Dr. Andreas Heissenberger Tel. 01 31 304 / 3032 E-Mail andreas.heissenberger@umweltbundesamt.at Umweltbundesamtwww.umweltbundesamt.at