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Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium. Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung. Struktur.

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Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

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  1. Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

  2. Struktur Die Oberstufe am Gymnasium umfasst die Klasse 10 (Vorbereitung auf die Kursstufe) und die 2 Jahre (genauer 4 Halbjahre) Kursstufe. • Kurs = Unterricht in einem Fach über ein Halbjahr. • Die 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit: • Für jedes Halbjahr wird ein Zeugnis erteilt. Die Noten gehen neben dem Ergebnis der Abiturprüfung in das Abiturzeugnis (2/3 der Gesamtqualifikation) ein • Innerhalb der Kursstufe gibt es keine Versetzung Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  3. Die Notenstufen Es gibt nur ganze Noten und Punkte! Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht! Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  4. Zahl der Wochenstunden Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  5. Zahl der Klassenarbeiten Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  6. Andere Leistungsnachweise GFS • Zusätzlich zu den Klassenarbeiten muss jeder Schüler 3 andere Leistungsnachweise erbringen • Sie sind je wie eine Klassenarbeit zu bewerten • in Gewichtung und in Anforderungen - • Sie sind in verschiedenen Fächern zu erbringen (möglichst in den ersten 3 Halbjahren) • Der Schüler kann eine 4. GFS wählen. (in den ersten beiden Wochen eines Halbjahres zu beantragen) Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  7. Aufgabenfelder • Man unterschiedet zwischen Pflicht- und Wahlbereich. Die Fächer im Pflichtbereich sind eingeteilt in 3 Aufgabenfelder: • Das sprachlich-literarisch-künstlerische • Das gesellschaftswissenschaftliche • Das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Aufgabenfeld ist bei der Wahl der Prüfungsfächer in der Abiturprüfung wichtig! Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  8. Pflichtbereich:sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld *) Die Fremdsprachen im Pflichtbereich sind die erste, die zweite oder die dritte Fremdsprache der Schülerin/des Schülers Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  9. Pflichtbereich:gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  10. Pflichtbereich:mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  11. Pflichtbereich: Nur das Fach Sport ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, gehört aber zum Pflichtbereich Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  12. Wahlbereich • Philosophie (2 HJ ) • Psychologie (2 HJ ) • Astronomie ( 2 HJ ) • Informatik ( 4 HJ ) • Literatur und Theater ( 4 HJ ) • Mathe-plus ( 4 HJ ) • NWT – Biotechnologie (4 HJ ) Mündl. Prüfung möglich Mathe-Zertifikat möglich Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  13. Die Wahl • Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fächer aus dem Fächerangebot wählen. Sie sind dabei aber nicht ganz frei, sondern an gewisse Regeln gebunden: • Sie müssen • fünf Kernfächer (aus dem Pflichtbereich) • mindestens 20 Kurse aus weiteren Fächern • belegen Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  14. Die Kernfächer • Deutsch • Mathematik • eine Fremdsprache • eine weitere Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft • ein weiteres Fach (auch eine weitere Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft) aus dem Pflichtbereich Naturwissenschaften sind: Physik, Chemie, Biologie Am CSG für Schüler im Bili-Zug: Biologie bilingual Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  15. Belegpflicht - Fächer in allen vier Halbjahren: • Geschichte • Religion oder Ethik • Musik oder Bildende Kunst • Zwei Naturwissenschaften (insgesamt) • Sport • Gemeinschaftskunde • Geographie Wer Wirtschaft hat, muss nur im 1. HJ GK und im 3. HJ Geo belegen; man kann aber alle 4 Kurse belegen. jeweils als Kernfach oder als 2-stündiges Fach Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  16. Belegpflicht - Unterrichtsstunden Im Durchschnitt sind pro Halbjahr mindestens 32 Wochenstunden in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen! Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  17. Wahlbeispiele Weitere Fächer oder AG‘s erforderlich! I 32 h II 30 h Deutsch Deutsch Kernfächer Kernfächer Mathematik Mathematik Englisch Englisch Biologie Französisch 20 h 20 h Geschichte Geschichte Bildende Kunst Bildende Kunst weitere Fächer weitere Fächer Gk Geo Geo Gk Gk Geo Geo Gk Religionslehre Religionslehre Chemie Chemie Sport 10 h Biologie 12 h Sport Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  18. Die besondere Lernleistung • Seminarkurs Besuch von zwei Kursen in den ersten beiden Halbjahren mit fächerübergreifendem Thema einschl. Kolloquium und Dokumentation • Arbeit aus einem Wettbewerb Bedingung: oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil – Genehmigung der Schulleitung Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  19. Die Wertung der besonderen Lernleistung • Die besondere Lernleistung wird durch die beteiligten Fachlehrer einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet. Es wird eine Gesamtnote erteilt. • Diese kann dann: entweder • u. U. anstelle des mündlichen Prüfungsfaches in der Abiturprüfung gewertet werden oder • in doppelter Wertung im Block I der Gesamtqualifikation berücksichtigt werden (oder auch nicht in die Wertung einbezogen werden) Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  20. Das Abitur Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  21. Wahl des mündlichen Prüfungsfachs • Es müssen alle drei Aufgabenfelder durch die Prüfungsfächer abgedeckt sein • In allen Prüfungsfächern müssen die Kurse in allen 4 Halbjahren besucht werden (außer in Geographie und Gemeinschaftskunde nur je 2) • Aus dem Wahlbereich sind Informatik und Literatur und Theater als mündliches Prüfungsfach wählbar. (Bei Informatik muss die AG in Klasse 10 besucht worden sein). Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  22. Prüfungsfachkombinationen Deutsch Schriftliche Prüfung Mathematik Fremdsprache Fremdsprache Biologie, Chemie, Physik Bildende Kunst, Musik, Sport Geschichte, Geographie, Ge- meinschaftskunde, Wirtschaft, Religionslehre, Ethik Geschichte, Geographie, Ge- meinschaftskunde, Wirtschaft Religionslehre, Ethik, Besondere Lernleistung mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt Fremdsprache (auch spät beginnend), BK, Musik, Geschichte, Geographie, Ge- meinschaftskunde, Religionslehre/Ethik,Biologie, Chemie, Physik Sport, Informatik, Besondere Lernleistung Mündlliche Prüfung Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  23. In der Prüfung wird das Thema oder die Aufgabe in zusammenhängender Rede dargestellt (präsentiert) Im anschließenden Prüfungsgespräch erfolgt eine Einordnung in größere Zusammenhänge Dauer: etwa 20 Minuten für jedes Fach und jeden Prüfling Mündliche Abiturprüfung Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  24. Die Gesamtqualifikation Die Gesamtqualifikation wird in 2 Blöcken ermittelt: Gesamtqualifikation max. 900 Punkte Block I max. 600 Punkte BlockII max. 300 Punkte Block I: Summe der Punkte von mindestens 40 Kursen der Qualifikationsphase Block II: Summe der Punkte der Abiturprüfung Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  25. Gesamtqualifikation - 2 0 mal 0 Außerdem: Kein belegpflichtiger Kurs mit Null Punkten! In jedem Block muss mindestens 1/3 der Maximalpunktzahl erreicht werden: Block I max. 600 Punkte BlockII max. 300 Punkte min. 200 Punkte Min. 100 Punkte In Block II: mindestens 100 Punkte In 3 Fächern jeweils mind. 20 Punkte In Block I: mindestens 200 Punkte Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  26. Block I der Gesamtqualifikation Mindestens 40 Kurse darunter: • Anrechnungspflichtige Kurse: • Die 20 Kurse der Kernfächer und: - falls nicht schon als Kernfächer enthalten – • 2 Kurse in Bildender Kunst oder Musik • Geschichte (4 Kurse) • Gemeinschaftskunde und Geographie (je 2 Kurse) • zwei Naturwissenschaften (je 4 Kurse) und: - falls nicht bisher schon enthalten – • die Kurse im mündlichen Prüfungsfach Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  27. Block I der Gesamtqualifikation • Darüber hinaus: Freie Auswahl aus den nicht anrechnungspflichtigen Kursen die Gesamtnote der Besonderen Lernleistung wird ggf. doppelt gewertet und dafür werden 2 Kurse zugrunde gelegt • Werden mehr als 40 z.B. 43 Kurse angerechnet, so wird die Summe der Punktzahlen in diesem Fall mit dem Faktor 40/43 multipliziert Höchstens 20% der angerechneten Kurse mit jeweils weniger als 5 Punkten! (bei 40 – 44 angerechneten Kursen: max. 8 Kurse, bei 45 – 49: max. 9!) Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  28. Block II Die Punktsumme in diesem Block setzt sich zusammen aus: • den Noten der Prüfung in den einzelnen Fächern in vierfacher Wertung. • wird in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, so gilt: (Bruchteile bleiben unberücksichtigt) 2*s + m 4 P = 3 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  29. Zeitpunkt der Entscheidungen Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  30. Besonderheiten bei der schriftlichen Abiturprüfung in Bildender Kunst, Musik und Sport enthält die schriftliche Prüfung einen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil. Beide Teile werden gleich gewichtet Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  31. Religionslehre und Ethik kann als mündliches Prüfungsfach nur wählen, wer das entsprechende Fach (in Religion der gleichen Konfession) in der gesamten Kursstufe (alle 4 Kurse) besucht hat das Fach auch in der vorhergehenden Klasse 11 bzw. 10 besucht hat oder in einer Prüfung im 1. Halbjahr entsprechende Kenntnisse nachgewiesen hat. Spezielle Regelungen – Rel/Eth Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  32. Wer (aus gesundheitlichen Gründen) vom Sportunterricht befreit ist, muss Ersatzkurse für die fehlenden Kurse in Sport besuchen kann Sport nicht als Prüfungsfach wählen Spezielle Regelungen - Sport Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  33. Wiederholung • Jahrgangsstufe 1: kann einmal wiederholt werden • Zweites und drittes Halbjahr: bei Nichtzulassung zur schriftl. Prüfung • Jahrgangsstufe 2:bei Nichtzulassung zur mündl. Prüfung oder bei Nichtbestehen der Abiturprüfung Die Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden! Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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