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Lernziele

Akt. Banken-Derivatsgeschäfte, Mittelstandspolitik der Banken und Basel II Seminar vertretungsweise für Herrn Prof. Dr. Freyer am 02.und 04.05.2007 am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Merseburg (FH) gehalten von Dr. Harry W. Trummer, Mannheim. Lernziele. Derivate Basel II:

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Presentation Transcript


  1. Akt. Banken-Derivatsgeschäfte, Mittelstandspolitik der Banken und Basel IISeminarvertretungsweise für Herrn Prof. Dr. Freyer am 02.und 04.05.2007 am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Merseburg (FH) gehalten von Dr. Harry W. Trummer, Mannheim

  2. Lernziele • Derivate • Basel II: • Mindesteigenkapitalanforderungen • Qualitative Überwachung durch Bankenaufsicht • Offenlegungsanforderungen • Konsequenzen für Mittelstandspolitik

  3. Derivate • Die Derivate betragen bei den deutschen Großbanken ein Mehrfaches des Geschäftsvolumens. • Allen derivativen Finanzinstrumenten ist gemeinsam, dass man mit geringem Einsatz große Volumina bewegen kann. • Sie eignen sich deshalb sehr gut zur Absicherung von Risiken im Zins- und Devisenbereich, allerdings auch zur Spekulation. • Ihr Einsatz erfordert daher eine äußerst vorsichtige Dosierung, sonst kann es zu schweren Verlusten kommen.

  4. Derivatsgeschäfte • Finanz-Swaps (z.B. Zins-/Währungs-Swap) • Finanztermin-Kontrakte (z.B. Devisen-Termingeschäfte) • Finanz-Optionen (z.B. auf Zins-/Währungs-Swaps)

  5. Zins-/Währungs-Swaps • Der Zins- und Devisenkurssicherung dienen auch Zins- und Währungsswaps • Bei einem Zinsswap erfolgt mit einem Partner eine Zinsaustauschvereinbarung. Für einen bestimmten Betrag wird vereinbart, dass die Bank während einer festgelegten Laufzeit Festzinsen an den Partner zahlt und von ihm variable Zinsen erhält oder umgekehrt. Auf diese Weise kann die Bank praktisch festverzinsliche Passiva in variabel verzinsliche bzw. variabel verzinsliche in festverzinsliche umwandeln • Unter Einbeziehung von geplanten, zukünftigen Transaktionen entsteht ein Forward Rate Agreement

  6. Devisentermingeschäfte • Eine Bank schließt Devisentermingeschäfte mit Kunden ab, die Absicherungsbedarf bei Fremdwährungsgeschäften haben. • Sie wird dabei bestrebt sein, die eigenen Währungsrisiken durch Ausgleich von Terminkäufen und -verkäufen in Grenzen zu halten, sofern sie nicht spekulativ eine offene Position aufbauen will. • Der Kauf oder Verkauf von Zinsterminkontrakten auf eigene Rechnung der Bank dient in erster Linie der Zinssicherung.

  7. Optionsgeschäfte • Der Käufer einer Option hat das Recht, aber nicht die Verpflichtung zur Erfüllung. • Kontraktpartner ist der Stillhalter, der zur Erfüllung auf Verlangen des Optionskäufers verpflichtet ist. • Dafür zahlt der Käufer dem Verkäufer den Optionspreis.

  8. Warum Basel II? • Inzwischen haben sich die Finanzmärkte mit ihren vielfältigen Innovationen weiterentwickelt. Dabei zeigen sich zunehmend die Unzulänglichkeiten der Systematik des Grundsatzes I. Dies gilt insbesondere für die • Risikogewichtung der risikotragenden Positionen. Diese erfolgt derzeit nur sehr pauschal und ist nicht mehr marktgerecht. • Banken bewerten heute ihre Kreditrisiken intern mit mathematischen Modellen und bilden sie relativ präzise und im Portfoliozusammenhang ab. Im Kreditrisikocontrolling einer Bank ist die Ausfallwahrscheinlichkeit einer Kreditforderung die zentrale Rechengröße für Risikoübernahme und Preisgestaltung. Alle diese modernen Instrumente zur Risikobeherrschung kommen im Grundsatz I zurzeit nicht zum Ausdruck.

  9. Grundlagen/Ziele von Basel II • 3 Säulen der neuen Baseler Eigenkapitalverordnung • Aufgrund umfangreicher Überarbeitungserfordernisse konnte eine Einigung erst im Mai 2004 erzielt werden, so dass die endgültige Fassung von Basel II nun Ende 2006 (Standard- und IRB-Basisansatz) bzw. Ende 2007 (fortgeschrittener IRB-Ansatz) in Kraft tritt.

  10. Ziele von Basel II • Angemesseneres Verhältnis des Eigenkapitals zum tatsächlichen Risikoprofil der Bank • Abdeckung aller wesentlichen Risiken des Bankensektors • Theoretische Fundierung und Operationalität der Regeln • Einbeziehung von Anreizen für ein seriöses und umsichtiges Risikomanagement der Kreditinstitute • Flexibilität in der Finanzaufsicht

  11. Operationale Risiken finden jetzt Berücksichtigung • Am grundsätzlichen Aufbau des Eigenkapitalgrundsatzes hat sich nichts Wesentliches verändert. Es sind lediglich neben den Adressenausfallrisiken künftig auch die operationellen Risiken mit haftendem Eigenkapital zu unterlegen. • Operationelle Risiken umfassen alle Risiken direkter oder indirekter Verluste infolge unzulänglicher oder ausfallender interner Verfahren, Mitarbeiter und Systeme oder infolge von bankexternen Ereignissen.

  12. Mindesteigenkapitalanforderungen • Die wesentlichste Neuerung von Basel II ist die differenzierte Erfassung der Risikoaktiva nach Bonität der Kreditnehmer (bzw. nach Bonität der Emittenten bei Wertpapierbeständen). • Der bisher praktizierte pauschale Ansatz mit seinen wenigen Risikoklassifizierungen wird durch eine ratingabhängige Gewichtung ersetzt. • Ziel ist, dass Kredite an Kreditnehmer mit einem guten Rating mit einer Gewichtung von weniger als 100 %, bei schlechtem Rating dagegen zu 100 % oder mehr in die Risikoaktiva eingehen.

  13. Was ist ein Rating? • Ein Rating ist eine Aussage (Benotung) über die zukünftige Fähigkeit eines Unternehmens zur vollständigen und termingerechten Rückzahlung (Zins + Tilgung) seiner Verbindlichkeiten mit dem Ziel der Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten, Wiedereinbringungsraten und Migrationen auf der Basis intensiver Unternehmensanalysen. • Ratings werden durch Banken (internes Rating) oder Ratingagenturen (externes Rating) erstellt.

  14. Warum Rating? • Ratings erhöhen die Markttransparenz, ermöglichen schnelle Bonitätsvergleiche und fördern damit den Kapitalfluss. • Sie werden künftig bei der Fremdkapitalbeschaffung von Unternehmen vor dem Hintergrund von Basel II eine entscheidende Rolle spielen.

  15. IRB-Ansatz • Grundgedanke des internen Rating-Ansatzes (IRB-Ansatz) ist, dass Banken zur Berechnung der Risikogewichte ihre eigenen Ratingsysteme und damit selbst geschätzte Risikokomponenten verwenden können. • Die internen Ratingstufen sind Risikoklassen mit gleichartigen Risiken, für die jeweils eigene Regeln gelten. Sie sind differenziert zu ermitteln für div. Forderungsklassen: • z.B.: an Unternehmen, öffentl. Schuldner, KI, Realkreditgeschäft, Unternehmensbet.

  16. 4 Risikoparameter für die Kapitalunterlegung • Ausfallwahrscheinlichkeit • Kreditinanspruchnahme bei Ausfall • Verlust bei Ausfall • Restlaufzeit

  17. Kreditinanspruchnahme (EAD) in der Kreditpraxis • EAD des Kredites (akt. Kreditinanspruchnahme) wird jeweils mit dem Risikogewicht multipliziert, um die risikogewichteten Aktiva zu erhalten. • Das haftende Eigenkapital muss mindestens 8 % dieser risikogewichteten Aktiva betragen, wie schon im bisherigen Grundsatz I geregelt.

  18. Berücksichtigung der operationalen Risiken • Basel II fordert erstmals eine Eigenkapitalunterlegung der operationellen Risiken einer Bank. Man trägt damit der wachsenden IT-Abhängigkeit und der zunehmenden Komplexität von Bankgeschäften Rechnung. • Operationelle Risiken stellen die Gefahr von Verlusten dar, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen und Systemen und/oder durch externe Ereignisse eintreten.

  19. Bsp.: Ratingverfahren und Kreditpolitik im genossenschaftlichen FinanzVerbund • Ziel des Ratingverfahrens ist die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit von Kunden für einen bestimmten Zeitraum • Die Zielgruppen im genossenschaftlichen Kreditportfolio: • PK (Personen mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit) • FK (Gewerbekunden/Freiberufler, Mittelstand/Oberer Mittelstand/Großkunden/Not for Profit Organisationen, Existenzgründer, Agrarsektor • Mittelstand (bis 5 Mio. Euro Umsatz) • Oberer Mittelstand (bis 1 Mrd. Euro Umsatz) • Banken • Staatl. Sektor (Länder, Gebietskörperschaften) • Spezialfinanzierungen (Projektfinanzierung, Gewerbl. Immobilien)

  20. Komponenten des BVR–II-Mittelstandsrating • 1. Quantitative Kennzahlen zum Jahresabschluss sowie • 2.qualitative, zukunftsgerichtete Kriterien • In beiden Fällen erhalten die separat ermittelten Teilergebnisse der beiden Faktorengruppen in etwa eine Gewichtung von 60 bzw. 40% • Zusätzlich können beim Mittelstandsrating die privaten Vermögensverhältnisse in den quantitativen Block einbezogen werden

  21. Gesamtschau der Einflussfaktoren • Integration/Auswertung von Kennzahlen der Bereiche Ertragslage/Rentabilität, Kapitalstruktur, Produktivität (z.B. auch bei Unternehmen des oberen Mittelstands die Kapitalproduktivität), Vermögensstruktur sowie dynamische Kennzahlen (z.B. Vergleich der wirtschaftlichen Entwicklung im Zeitablauf in Bezug auf die Entwicklung der Verschuldung und Rendite)

  22. Ergebnisse für die Masterskala • Die so ermittelten Ratingergebnisse werden auf der zentralen Masterskala des Genossenschaftl. FinanzVerbundes eingestuft • Die Masterskala dient der Kommunikation des Ratings ggü. Kreditnehmer • Findet Anwendung in bankinternen Controlling-Anwendungen sowie bei der Zinsfindung

  23. Masterklassen • Die Bandbreite der Klasseneinteilung reicht von Ratingklasse 0 (Ausfallrate 0,00% - Bundesrepublik, Gebietskörperschaften) über 1a (Ausfallrate 0,07%) bis 4e (Ausfallrate 100,00%)

  24. Kreditpolitik und Mittelstand • Dies ist eine Problematik, die besonders in Mittelstandskreisen derzeit heftig diskutiert wird. • Sind die Banken noch daran interessiert, Kredite an mittelständische Unternehmen zu vergeben – und falls ja, zu welchen Konditionen? • Die Banken werden gezwungen sein , von schlechter gerateten Kunden höhere Kreditzinsen zu verlangen, denn sie brauchen für diese Kredite künftig mehr Eigenkapital – und das ist bekanntlich die teuerste Form der Kapitalbeschaffung. • Dafür werden Kredite an gut bzw. sehr gut geratete Kunden preiswerter, denn die Eigenkapitalunterlegung kann hier deutlich unter den bisherigen 8 % liegen.

  25. Kreditpolitik, Konjunktur und Mittelstand • Die konjunkt. Entwicklung für 2007/2008 wird von den Konjunkturbeobachtern als robust eingeschätzt (vgl. ZEW – Wachstums- und Konjunkturanalysen) • Das private/öffentliche Bankensystem wie auch die mit diesen Banken zusammenarbeitende KfW Mittelstandsbank haben zur Erhöhung der internen wie externen Transparenz Rating- und Pricingsysteme flächendeckend eingeführt. • Diese ermöglichen den KI indiv. Risikoprämien zu berechnen, die sich an der Bonität, der Lfzt. und der Engagement-Besicherung ausrichten. • Der Einheitszinssatz des klass. Förderkredits hat bei Mittelständlern mit schwacher Bonität häufig nicht mehr ausgereicht um die kalkulierten Bearbeitungs- und Risikokosten der durchleitenden Hausbank zu decken • Deshalb hat auch die KfW ein risikogerechtes Zinssystem eingeführt, wobei die Höhe der Zinsen für den Kreditnehmer unter Berücksichtigung von Obergrenzen von der durchleitenden Bank direkt ermittelt wird. • Trotz der neuen Systeme wurde Ende 2005 das Fördervolumen um11% ggü. dem Vorjahr ausgeweitet (15,5 Mrd. Euro)

  26. Weiterer struktureller Wandel in Mittelstandsfinanzierung • Die Tendenz geht weg von der einfachen, klassischen Unternehmensfinanzierung hin zu innovativen Finanzierungsinstrumenten mit maßgeschneiderten Kapitalmarktprodukten • Leasing, Factoring, ABS-Transaktionen, Genussrechtsprogramme wie SmartMezzanine o. Programm-Mezannine • Im Key-Account-Business Trend zur Syndizierung von Konsortialkrediten (Lead/Co-Lead-Mandate)

  27. Fazit • Basel II wird die Finanzierungslandschaft grundsätzlich verändern. • Durch risikogerechtere Eigenkapitalanforderungen wird es künftig keine Quersubventionierung in der Hinsicht mehr geben, dass Kreditnehmer mit guter Bonität genauso belastet werden wie die mit schlechterer Schuldnerqualität. • Mit Basel II soll der Anreiz geschaffen werden, dass die Banken eigene aussagefähige Risikomesssysteme schaffen und durch die individuell ermittelten Eigenkapitalanforderungen künftig weniger an haftendem Eigenkapital für das Kreditgeschäft vorhalten müssen.

  28. Zeitplan • Ursprünglich sollte Basel II am 01.01.2004 in Kraft treten. Aufgrund der vielen ungeklärten Fragen wurde die Einführung schließlich auf Ende 2006 (bzw. Ende 2007 für den fortgeschrittenen IRB-Ansatz) verschoben • Banken müssen ab Ende 2005 Parallelrechnung (Grundsatz I nach alter und neuer Fassung) durchführen

  29. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse • Noch Fragen?

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