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Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und F hren von Hunden HundeVO

10.01.2009. Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO). Informationen zur HundeverordnungvonTanja Irnersberger und Ralf Paul. 10.01.2009. Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO). So kennen und sehen WIRunsere Rottweiler. 10.01.2009

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Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und F hren von Hunden HundeVO

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Presentation Transcript


    1. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Herzlich willkommen zur Jahreshauptversammlung der ADRK Landesgruppe Hessen am 18.01.2009

    2. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Informationen zur Hundeverordnung von Tanja Irnersberger und Ralf Paul

    3. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) So kennen und sehen WIR unsere Rottweiler

    4. 10.01.2009

    5. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Und so wird unser Rottweiler von PRESSE und POLITIK dargestellt

    6. 10.01.2009

    7. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Die Konsequenz: Die Listung des Rottweilers ab 01.01.2009 durch die CDU Landesregierung in Hessen

    8. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Für unsere Rottweiler (gehalten vor dem 31.12.2008) gibt es eine Übergangsfrist. Die Gefährlichkeit für Rottweiler sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 HundeVO) gilt erst seit dem 01.01.2009.

    9. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Alle Rottweiler (wenn sie nicht auffällig sind) die schon vor dem 31.12.2008 gehalten wurden, gelten als nicht gefährlich. Die Haltung des Rottweilers muss aber durch den Halter bis zum 30.06.2009 schriftlich bei der zuständigen Kommune angezeigt werden.

    10. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Die Kommune muss eine Bestätigung (formlos) für die Anmeldung erteilen. Diese Bescheinigung ist immer, wenn man mit dem Hund unterwegs ist, mit zuführen.

    11. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Die Anmeldung des Rottweilers ist zusätzlich und unabhängig von der Anmeldung zur Hundesteuer durchzuführen.

    12. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Wenn ein älterer Rottweiler, der vor dem 31.12.2008 geboren wurde, in Hessen abgegeben wird, gilt er als gefährlich, da sein Bestandsschutz an seine bisherige Haltung und an seinen bisherigen Besitzer gekoppelt war.

    13. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Alle Rottweiler die nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung geboren werden (Geburtsdatum ab dem 01.01.2009) fallen komplett unter die Erlaubnispflicht. Ausnahme: Wenn die Zeugung des Rottweilers noch in 2008 erfolgt ist und der Hund bei seinem Züchter bleibt, ist er nicht genehmigungspflichtig. Wenn der Hund verkauft wird verliert er diesen Status.

    14. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Die Erlaubnisvoraussetzungen Mindestalter 18 Jahre, persönlich zuverlässig (keine Vorstrafen in den letzten 5 Jahren), Sachkundeprüfung (erst mit 15 Monaten möglich), Wesenstest (erst mit 15 Monaten möglich), Artgerechte Unterbringung des Hundes, Kennzeichnung mit einem Mikrochip, Nachweis über eine Haftpflichtversicherung, Nachweis über die bezahlte Hundesteuer.

    15. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Die Möglichkeit der Abgabe und des Erwerbs eines unter 15 Monaten alten Hundes (Welpen) besteht, wenn dem Erwerber (Hessen) eine vorläufige Erlaubnis von seiner Kommune erteilt worden ist.

    16. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Züchter und Verkäufer eines Rottweilers haben darauf zu achten, dass der zukünftige Eigentümer (in Hessen) im Besitz einer Erlaubnis seiner Kommune ist.

    17. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Ab dem 15. Monat muss der Hund einen Wesenstest ablegen. Gleichzeitig muss eine Sachkundeprüfung abgelegt werden. Wenn der Hund den Wesenstest besteht, bekommt er eine befristete Erlaubnis für 4 Jahre und Befreiung vom Leinenzwang. Er bleibt aber im Sinne der Verordnung trotzdem ein gefährlicher Hund.

    18. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Wesenstest und Sachkundeprüfung sind immer auf den jeweiligen Hund verknüpft. Die Sachkundeprüfung ist nicht auf andere Hunde übertragbar. Jede Person, die einen erlaubnispflichtigen Hund führen möchte, muss für den jeweiligen Hund einen separate Sachkundeprüfung ablegen.

    19. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Hundesteuer Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufgabe und kann sehr unterschiedlich gestaltet werden, da die Hundesteuer als Lenkungssteuer angewendet werden kann.

    20. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Die Hunde, die unter die Übergangsreglung fallen, dürfen jedoch nicht mit einer erhöhten Hundesteuer belastet werden, da sie als nicht gefährlich im Sinne der Verordnung anzusehen sind und deswegen weiterhin als sonstige Hunde zählen.

    21. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Die Zukunft: Die SPD hat uns mitgeteilt das Sie, falls Sie an die Regierung kommen, den Rottweiler wieder von der Liste der gefährlichen Hunde streichen wollen. Sollte kein Regierungswechsel zustande kommen, wird die SPD versuchen den Rottweiler aus der Opposition heraus von der Liste herunter zu bekommen.

    22. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Auch unser ADRK Hauptverein prüft derzeit gemeinsam mit dem Anwalt des ADRK die rechtliche Lage und den Erfolg auf eine Klage gegen die Listung unseres Rottweilers.

    23. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Außer das man für einen Rottweiler in Zukunft eventuell mehr Hundesteuern bezahlen muss und etwas mehr Aufwand wegen abzulegendem Wesenstest und Sachkundeprüfung hat, kann der richtig gezüchtete und korrekt erzogene Rottweiler für den wahren Rottweilerliebhaber auch in Zukunft ein Freund für´s Leben sein.

    24. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Der geforderte Wesenstest wird für den richtig gezüchteten, korrekt erzogenen und gut sozialisierten Rottweiler kein Problem darstellen. Eine Sachkundeprüfung sollte von jedem wirklich interessierten Halter problemlos zu bestehen sein.

    25. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Das Image unserer Rasse Wir müssen alle, mit gemeinsamen positiven Aktivitäten, in der Öffentlichkeit am angekratzten Image des Rottweilers arbeiten.

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