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Kommunaltag 2010 der GBK

Bewertung des Brandenburger Koalitionsvertrages aus kommunaler Sicht Ursula Nonnemacher 9.1.2010. Kommunaltag 2010 der GBK. „Gemeinsinn und Erneuerung: Ein Brandenburg für alle“ Koalitionsvereinbarung/Regierungserklärung 18.11.09. Bekenntnis zu starken Landkreisen, Städten und Gemeinden

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Kommunaltag 2010 der GBK

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  1. Bewertung des Brandenburger Koalitionsvertrages aus kommunaler Sicht Ursula Nonnemacher 9.1.2010 Kommunaltag 2010 der GBK

  2. „Gemeinsinn und Erneuerung:Ein Brandenburg für alle“Koalitionsvereinbarung/Regierungserklärung 18.11.09 • Bekenntnis zu starken Landkreisen, Städten und Gemeinden • Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, Ausbau des Gestaltungs- und Entscheidungsspielraums der Kommunen • Förderung Bürgerkommune und Bürgerhaushalt • Verwaltungsmodernisierung vor dem Hintergrund technischen und demographischen Wandels (front-office, e-government) • Stärkung der Zusammenarbeit der Kommunen/Anpassung des Gesetzes zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit

  3. Keine flächendeckende Kreisgebietsreform, aber freiwillige Zusammenschlüsse von Kreisen/kreisfreien Städten • Evaluierung Gemeindegebietsreform 2003;Verzicht auf Ämter? Leistungsfähigkeit kreisfreier Städte? • Weitere Aufgabenverlagerung vom Land auf Kreis und vom Kreis auf Gemeinde; Flexibilisierung von kommunalen Standarts • Bekenntnis zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommune • Evaluierung der Kommunalverfassung bis 31.12.2011 • Überprüfung der Direktwahl der Landräte nach 2010

  4. Wahlalter mit 16 bei Kommunalwahl (Prüfauftrag), Nicht-EU Bürger sollen an Kommunalwahl teilnehmen dürfen • Bürgermeister/Landräte sollen sich vor der Wahl zu Demokratie/Freiheit/Verfassung bekennen • Personalaustausch zwischen Kommunen, Landesverwaltung und Regierung soll erleichtert werden • Novellierung Volksabstimmungsgesetz (leichtere Zugangbedingungen) • Förderung freiwillige Feuerwehr (Nachwuchs, Zusatzrente)

  5. ...mit Auswirkungen auf die Kommune • Förderpolitik im Sinne des „Stärken stärken“ wird fortgesetzt, Konzentration auf Wachstumskerne bleibt, diese werden nicht erhöht. Reduzierung der Branchenkompetenzfelder • Erleichterte Vergabepraktiken aus dem Konjunkturpakt II sollen beibehalten werden. • Beschlussreife des Landesstraßenbedarfsplanes in 2010

  6. mit Auswirkungen auf die Kommune ... • Der Landeshaushalt wird bis 2019 um 25% schrumpfen • Prognostizierte Mindereinnahmen 2010 140 Millionen • Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes 50-55 Millionen 2010 • Sonderzuweisungen des Bundes („Solidarpakt“) sind rückläufig und laufen 2019 aus • Kumulierte Mindereinnahmen in der Legislaturperiode bei 1,5 Milliarden Euro • Stark steigende Pensionslasten • Personalbestand öffentliche Bedienstete 2014 c.a 45.500 und 2019 bei 40.000

  7. Aus der Regierungserklärung vom 18.11.09 zur Situation der Kommunen: „Die finanzielle Situation der Kommunen wird zunehmend schwieriger. (...) Die kommunale Ebene konnte zwar 2008 mit einem Überschuss abschließen, die Steuereinnahmen sind jedoch auch hier rückläufig, und die Schlüsselzuwei- sungen werden sich verringern.“

  8. MAZ-Grafik Aus MAZ 7.01.2010; „Finanzlage der Kommunen wird bedrohlich“

  9. Entwicklung der Steuereinnahmen im Land Brandenburg 2009 (Steuerschätzung 11/2009) Nach Finanzministerium

  10. Prognose der Steuereinnahmen für 2010 Nach:Finanzministerium

  11. Steuereinnahmen der brandenburger Kommunen 2006-2010(Anteil Gemeinschaftssteuern+eigene Steuern) Nach: Finanzministerium

  12. Kabinettsklausur HH am 22.12.09 1/2010 Chefgespräche 2.2.10 Kabinettsbeschluss 24./25.2. 1. Lesung Haushaltsentwurf Haushaltsstruktur/beratung • HH in Mio€:10.053 in 2009 • 55% Steuereinnahmen • 3,3%Verwaltungseinnahmen • EU-Zuschüsse 4,9% • Bundeszuweisungen 9,3% • LFA 9% • Solidarpakt II 13,6% • u.a.

  13. Brandenburgisches FinanzausgleichsgesetzBbgFAG • Zur Absicherung des grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltungsrechts dient das FAG • Es soll nicht nur pflichtige Aufgabenerfüllung garantieren, sondern auch Mittel für freiwillige Aufgaben bereitstellen • Für 2010 stehen nach § 3 Abs.5 und §8 Abs 3 FAG Überprüfungen der Verbundquote (vertikale Steuerverteilung) und der Hauptansatzstaffel (hozizontale Mittelverteilung) an • Laut Gutachten aus 9/2009 hat sich der kommunale Finanzausgleich prinzipiell bewährt und weist wenig Reformbedarf auf.

  14. Vorhaben und Arbeitsschwerpunkte des Innenministeriums (Innenausschuss vom 7.1.2010) • Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen: sollen aktiv werden können, kein Privatisierungszwang • Gesetz zur Kooperation der Kommunen; Arbeitsteilung ggf. vorgeschrieben • Gemeindegrößen sollen überprüft werden, da Zielgröße 5000 Einwohner in der Peripherie oft weit unterschritten • Prüfung der Ämterstruktur (noch c.a.80), ggf. gesetzgeberische Schritte • Überprüfung der Situation der kreisfreien Städte, Rettung über FAG oder Ende der Kreisfreiheit • Verwaltungsmodernisierung

  15. Anpassung Beamten- und Laufbahnrecht (Förderalismusreform) • Lebensarbeitszeit der Beamten wird angepasst auf 67, für Einsatzkräfte Feuerwehr, Polizei, Justizvollzug vermutlich auf 62 Jahre • Personalvertretungsgesetz wird novelliert • Feuerwehrrente/Nachwuchsförderung • Aus- und Fortbildung bei Polizei und Kripo • Neubetrachtung der Polizeistruktur in Hinblick auf 2020, dazu Expertenkommission in 2010. Entrümpelung des Aufgabenkataloges der Polizei, Bedarfanpassung Ausbildung Polizeianwärter • Volkbegehren: Quoren laut Min. Speer niedrig, erleichterte Unterschriftenabgabe, keine Sammlung öffentlich

  16. Asyl: Residenzpflicht wird in Absprache mit Berlin gelockert, Altfallregelung um 2 Jahre verlängert • „Auswertung“ der Landratswahlen, zu ziehende Schlüsse offen • Zusammenlegung der Aufsicht über den Datenschutz, 4 Mitarbeiter MI zur Datenschutzbeauftragten • Der Schuldenmanagementfond Abwasser wird über das Jahr 2008 verlängert und beim MI angesiedelt (§16 FAG)

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