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Lebenshilfe Eine Kultur des Helfens. Nutzerorientierung in der Behindertenhilfe. Vortrag. Universität Witten-Herdecke 24. August 2007 Dr. Bernhard Conrads Bundesgeschäftsführer Bundesvereinigung Lebenshilfe Marburg. Vortrag. „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
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Lebenshilfe Eine Kultur des Helfens
Nutzerorientierung in der Behindertenhilfe Vortrag Universität Witten-Herdecke 24. August 2007 Dr. Bernhard Conrads Bundesgeschäftsführer Bundesvereinigung Lebenshilfe Marburg
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ Wichtige gesetzliche Regelungen zum Thema Teilhabe/Selbstbestimmung Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes
„Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch…um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden und ihnen entgegenzuwirken.“ 9. Buch des Sozialgesetzbuches SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“, § 1
„Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung … die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und zu erleichtern.“ 9. Buch des Sozialgesetzbuches SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“, § 4
Beispiele aus den Bebobachtungsprotokollen (1):„Die Mitarbeiterin schmust mit Herrn N. (blind), streichelt ihm über den Kopf und legt ihren Arm um ihn. Er versucht ebenfalls, seinen Arm um sie zu legen. Nach vielen Versuchen gelingt es ihm, seinen linken Arm um den Hals der Mitarbeiterin zu legen.Er zieht ihren Kopf zu sich und streicht ihr mit der Hand über die Haare. Hierbei wirkt er sehr entspannt und zufrieden.“
Beispiele aus den Bebobachtungsprotokollen (2):„Der Blindenbetreuer möchte mit Frau L. spazieren gehen, holt ihren Rollstuhl ins Wohnzimmer und stellt ihn vor Frau L. Er begrüßt sie kurz, ergreift ihre Hand und zieht sie nach oben, um sie zum Aufstehen zu bringen. Frau L. schreit laut und wirkt recht eindeutig überrumpelt und abwehrend. Der Blindenbetreuer zieht sie in den Stand und ergreift ihre Hüfte, um sie zum Rollstuhl umdrehen zu können.Frau L. sträubt sich und schreit erneut. Sie klingt zornig.“
Grundsätze derLebenshilfe-Arbeit Das Normalisierungsprinzip Der Integrationsansatz Die Selbstbestimmung Das Empowerment Die Inklusion