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Was ist der Kommunale Schutzschirm Hessen?

Bürgerinformation zur Teilnahme der Stadt Spangenberg am Kommunalen Schutzschirm Hessen am 28.01.2013. Was ist der Kommunale Schutzschirm Hessen?.

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Was ist der Kommunale Schutzschirm Hessen?

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Presentation Transcript


  1. Bürgerinformationzur Teilnahme der Stadt Spangenberg am Kommunalen SchutzschirmHessenam 28.01.2013

  2. Was ist der Kommunale Schutzschirm Hessen? • Der Kommunale Schutzschirm Hessen (KSH) ist ein Programm zur Teilentschuldung von Städten, Gemeinden und Kreisen mit einer überdurchschnittlich schlechten Haushaltslage. • Ca. ¼ aller hessischen Kommunen können teilnehmen • Über die Teilnahme entscheiden die Städte, Gemeinden und Kreise eigenverantwortlich. • Das Grundprinzip lautet: Konsolidierungshilfen des Landes gegen Konsolidierungsverpflichtungen der Kommune.

  3. Was bietet der Kommunale Schutzschirm? • Das Land Hessen übernimmt die Tilgung für 46% der Verbindlichkeiten an Kassenkrediten und Kreditmarktschulden zum 31.12.2009. (für Spangenberg sind dies 15.780.430 €) • Das Land Hessen zahlt einen Zinszuschuss auf die übernommenen Verbindlichkeiten von 2% in den ersten 15 Jahren und 1,5% in den zweiten 15 Jahren.

  4. Was fordert der Kommunale Schutzschirm? • Das Land Hessen fordert den Abschluss einer Vereinbarung über konkrete Konsolidierungsziele und –maßnahmen. • Grundlage für die Vereinbarung ist die Festlegung eines Abbaupfades, welcher als Ausgangspunkt die Haushaltsfehlbeträge der Haushaltsjahre 2010/2011 (3.190.000 €) nimmt und man jährlich 100 € pro Einwohner konsolidieren muss (620.000 € pro Jahr). Daraus ergibt sich ein Abbaupfad bis zum Jahr 2018. • Die Konsolidierungsmaßnahmen müssen einen Ausgleich des ordentlichen Haushalts bis zum Jahr 2018 herbeiführen. • Beschluss der Vereinbarung mit mindestens der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (mind. 16).

  5. bisheriger Ablauf: • Fristgerechte Antragstellung zur Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm durch den Magistrat. • Gesprächstermin im Ministerium der Finanzen mit allen Fraktionen und der Verwaltung. • Bildung eines Arbeitskreises, bestehend aus Vertretern der Fraktionen und der Verwaltung. • Aufruf zur Abgabe von Konsolidierungsvorschlägen durch die Bürger. • Überarbeitung des Antrages durch den Arbeitskreis. • Geplante Beschlussfassung der Vereinbarung mit dem Land Hessen durch die Stadtverordnetenversammlung am 07.02.2013.

  6. Konsolidierungsmaßnahmen und -ziele: • Reduzierung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats. • Aktives Altersteilzeit- und Personalmanagement. Grundsätzlich keine Wiederbesetzung von Stellen. • Reduzierung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Produkt Bauhof. • Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Personal- und Ordnungsverwaltung und Standesamt • Kürzung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Produkt Brandschutz.

  7. Wegfall der Vereinsförderung (Kultur, Musik, Sport) • Schließung des Jagdmuseums. • Schließung der Bücherei und Vermietung der Räumlichkeiten. • Streichung der Jugendpflege. • Streichung Beförderungskosten Kindergarten, kostendeckende Gebühr für Mittagsessen, Drittelung der Gebühren (Eltern, Stadt und Land), grundlegende Prüfung der Strukturen beider Kindertagesstätten. • Reduzierung der Spielplätze. • Schließung des Freibads zur Saison 2015. • Schließung des Hallenbades ab 2018.

  8. Deckelung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Bereich Abwasser auf max. 400.000 € und Erhebung einer kostendeckenden Gebühr. • Deckelung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Bereich Wasser auf max. 300.000 € und Erhebung einer kostendeckenden Gebühr. • Deckelung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Bereich Gemeindestraßen auf max. 150.000 €. Erlass einer Straßenbeitragssatzung. • Reduzierung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Bereich Straßenbeleuchtung. • Einschränkungen beim Winterdienst. • Vermietung von Parkplätzen auf Lohgerber´s Hof.

  9. Reduzierung der Aufwendungen für Baumpflege und das Entfernen von Anlandungen. • Reduzierung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Bereich Bestattungswesen und Anpassung der Gebühren. • Erhöhung der Erträge aus der Forstwirtschaft. • Reduzierung Zuschuss Feldwegebau an die Jagdgenossenschaften. • Schließung und Verkauf von Dorfgemeinschaftshäusern/ Kulturhalle. Einsparung von Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten.

  10. Verpachtung von Flächen für Windkraftanlagen • Schließung Sportplatzgaststätte • Erhöhung der Hebesätze Grundsteuer A und B • Erhöhung des Hebesatzes Gewerbesteuer • Zinseinsparung durch Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm.

  11. Die Auflistung der Konsolidierungsmaßnahmen und –ziele ist keine abschließende Aufstellung. Die darin aufgeführten Vorschläge müssen zukünftig in den Gremien diskutiert und beschlossen werden. Weiterhin werden diese und auch neue Maßnahmen im Arbeitskreis „Finanzen“ diskutiert und ausgearbeitet.

  12. Konsolidierungsvorschläge von Bürgern: • Verdoppelung der Grundsteuer • Verdoppelung der Wassergebühren (rechtlich nur bis zur Kostendeckung möglich) • Einführung einer Pferdesteuer • Schließung des Liebenbach-Hallenbads • Reduzierung des Mietpreises für die Kulturhalle zur Steigerung der Nutzung • Zusammenlegung von Feuerwehren, z. B. Spangenberg, Pfieffetal und Landetal • Zusammenlegung Dorfgemeinschaftshäuser • Schließung Liebenbach-Freibad

  13. Konsolidierungsvorschläge von Bürgern: • Reduzierung Weihnachtsbeleuchtung • Übertragung von Aufgaben an Rechenzentren bzw. Ordnungsbehördenbezirk • Interkommunale Zusammenarbeit • Privatisierung von Bauhof, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung • Überprüfung der Verwaltung durch externes Büro • Straßenbeleuchtung ab 1:00 Uhr ausschalten • Parkgebühren für Dauerparker (Parkausweis) • Einführung einer Haustiersteuer • Parkgebühren auf dem Marktplatz

  14. Konsolidierungsvorschläge von Bürgern: • Betreiben eines Windparks durch die Stadt • Jagdpachtanteil der Stadt in städt. Haushalt vereinnahmen • Prüfung der Beförsterungskosten

  15. Das Ziel, dieses durch den Kommunalen Schutzschirm angestoßenen Prozesses, „muss“ die Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Spangenberg sein. Nur so kann die Stadt Spangenberg zukünftig selbständig und attraktiv bleiben.

  16. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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