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Hinweise zur Erstellung von Hausarbeiten

Hinweise zur Erstellung von Hausarbeiten. Aus der Sicht eines Aufgabenstellers bzw. eines Korrektors. Richtige und wichtige Quellen. Lehrbücher (auf neueste Auflage achten). Richtige und wichtige Quellen. Lehrbücher (auf neueste Auflage achten) Kommentare (auf neueste Auflage achten).

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Hinweise zur Erstellung von Hausarbeiten

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Presentation Transcript


  1. Hinweise zur Erstellung von Hausarbeiten Aus der Sicht eines Aufgabenstellers bzw. eines Korrektors Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  2. Richtige und wichtige Quellen • Lehrbücher (auf neueste Auflage achten) Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  3. Richtige und wichtige Quellen • Lehrbücher (auf neueste Auflage achten) • Kommentare (auf neueste Auflage achten) Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  4. Richtige und wichtige Quellen • Lehrbücher (auf neueste Auflage achten) • Kommentare (auf neueste Auflage achten) • Rechtsprechung (nach den Verweisen in der Literatur in juris und Beck-online auffindbar) Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  5. Richtige und wichtige Quellen • Lehrbücher (auf neueste Auflage achten) • Kommentare (auf neueste Auflage achten) • Rechtsprechung (nach den Verweisen in der Literatur in juris und Beck-online auffindbar) • Zeitschriftenaufsätze (Fundstellen oft in Kommentaren, teils in Lehrbüchern) Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  6. Problematische Quellen • An sich durchaus gute Fallsammlungen wie Wessels Klausurenkurs Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  7. Problematische Quellen • An sich durchaus gute Fallsammlungen wie Wessels Klausurenkurs • Sind immer leicht durch entsprechende Lehrbuch-Ausführungen zu ersetzen Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  8. Problematische Quellen • An sich durchaus gute Fallsammlungen wie Wessels Klausurenkurs • Sind immer leicht durch entsprechende Lehrbuch-Ausführungen zu ersetzen • Verführen zu Fehl-Zitaten, weil an der zitierten Stelle nicht allgemeines steht, sondern ein konkreter anderer Fall gelöst wird Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  9. „Verbotene“ Quellen • Wikipedia (Nirgendwo wird so viel Unsinn über juristische Themen verbreitet wie im internet) Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  10. „Verbotene“ Quellen • Wikipedia (Nirgendwo wird so viel Unsinn über juristische Themen verbreitet wie im internet) • fachfremde Fachliteratur (Beispiel: Medizinisches Werk über Verätzungen), schlicht überflüssig Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  11. „Verbotene“ Quellen • Wikipedia (Nirgendwo wird so viel Unsinn über juristische Themen verbreitet wie im internet) • fachfremde Fachliteratur (Beispiel: Medizinisches Werk über Verätzungen), schlicht überflüssig • Repetitoriums-Skripten und –Karteikarten, alles aus dem Niederle-Skripten-Programm und Dinge mit ähnlichem Niveau (Ach-so, Fall-Verlag, Jura light etc.) – das ist nie eine Primär-Quelle, sondern stets (schlecht) aus Lehrbüchern abgeschrieben Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  12. Fußnoten • Wozu dient eine Fußnote? Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  13. Fußnoten • Wozu dient eine Fußnote? • Nachweis, dass man nicht selbst auf den entsprechenden Gedanken gekommen ist, sondern ihn vorgefunden hat Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  14. Fußnoten • Wozu dient eine Fußnote? • Nachweis, dass man nicht selbst auf den entsprechenden Gedanken gekommen ist, sondern ihn vorgefunden hat • Gibt dem Leser die Möglichkeit, selbst auch die Quelle zu lesen und so den Gedankengang zu vertiefen und nachzuvollziehen Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  15. Fußnoten • Deswegen: Fußnoten müssen ein sicheres Auffinden der genauen zitierten Stelle ermöglichen Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  16. Fußnoten • Deswegen: Fußnoten müssen ein sicheres Auffinden der genauen zitierten Stelle ermöglichen • FALSCH: BGH 37, 214 Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  17. Fußnoten • Deswegen: Fußnoten müssen ein sicheres Auffinden der genauen zitierten Stelle ermöglichen • FALSCH: BGH 37, 214 • RICHTIG: BGHSt 37, 214 (215) Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  18. Fußnoten • Deswegen: Fußnoten müssen ein sicheres Auffinden der genauen zitierten Stelle ermöglichen • FALSCH: BGH 37, 214 • RICHTIG: BGHSt 37, 214 (215) • ODER: BGH, Urt. v. 25.10.1990 - 4 StR 371/90 = BGHSt 37, 214 = NStZ 1991, 123 (125) Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  19. Fußnoten • Deswegen: Fußnoten müssen ein sicheres Auffinden der genauen zitierten Stelle ermöglichen • FALSCH: BGH 37, 214 • RICHTIG: BGHSt 37, 214 (215) • ODER: BGH, Urt. v. 25.10.1990 - 4 StR 371/90 = BGHSt 37, 214 = NStZ 1991, 123 (125) • Bei ausschließlich elektronisch, etwa in juris vorliegenden Entscheidungen ist die jeweilige Randnummer der zitierten Stelle zu nennen und es empfiehlt sich der Verweis –juris-. Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  20. Fußnoten • Kommentare stets mit Bearbeiter zitieren Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  21. Fußnoten • Kommentare stets mit Bearbeiter zitieren • FALSCH: NK-StGB, § xy Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  22. Fußnoten • Kommentare stets mit Bearbeiter zitieren • FALSCH: NK-StGB, § xy • RICHTIG: Puppe-NK-StGB, § xy Rn. 10 Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  23. Fußnoten • Kommentare stets mit Bearbeiter zitieren • FALSCH: NK-StGB, § xy • RICHTIG: Puppe-NK-StGB, § xy Rn. 10 • ODER: Cramer in: Schönke/Schröder... Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  24. Fußnoten • Kommentare stets mit Bearbeiter zitieren • FALSCH: NK-StGB, § xy • RICHTIG: Puppe-NK-StGB, § xy Rn. 10 • ODER: Cramer in: Schönke/Schröder... • Literaturhinweis: Zitierfibel für Juristen, Byrd und Lehmann, 2007, C. H. Beck - Gibt‘s bei der Aufsicht im Seminar Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  25. Fußnoten • Zitat muss zum Fall passen! Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  26. Fußnoten • Zitat muss zum Fall passen! • Beispiel: Den Satz „Daher ist der Versuch des A fehlgeschlagen und ein Rücktritt ausgeschlossen.“ kann man nicht mit einer Fußnote wie „Kühl, AT, § 27 Rn. 41“ belegen – dort steht nichts über A! Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  27. Fußnoten • Zitat muss zum Fall passen! • Beispiel: Den Satz „Daher ist der Versuch des A fehlgeschlagen und ein Rücktritt ausgeschlossen.“ kann man nicht mit einer Fußnote wie „Kühl, AT, § 27 Rn. 41“ belegen – dort steht nichts über A! • Am besten ganz weg lassen, höchstens mit einem „Vgl. Kühl, AT, § 27 Rn. 41“ möglich. Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  28. Fußnoten • Es gibt zwar keine feste Mindestanzahl, 12 Stück auf 20 Seiten sind aber definitiv zu wenig! Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  29. Fußnoten • Es gibt zwar keine feste Mindestanzahl, 12 Stück auf 20 Seiten sind aber definitiv zu wenig! • Die Fußnoten geben schnell zu erkennen, wie ausführlich Sie sich mit Rechtsprechung und Literatur beschäftigt haben Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  30. Fußnoten • Es gibt zwar keine feste Mindestanzahl, 12 Stück auf 20 Seiten sind aber definitiv zu wenig! • Die Fußnoten geben schnell zu erkennen, wie ausführlich Sie sich mit Rechtsprechung und Literatur beschäftigt haben • Letztlich ist eine große Zahl an Fußnoten nur Nebenprodukt einer vertieften Auseinandersetzung – gute Arbeiten sind nicht gut, weil 120 Fußnoten da sind, sondern weil jemand so viel Literatur ausgewertet hat, dass er/sie auf 120 Zitate kam Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  31. Gegenstück zur Fußnote: Literaturverzeichnis • Alphabetisch nach Nachnamen der Autoren sortiert, aber OHNE akademische Grade Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  32. Gegenstück zur Fußnote: Literaturverzeichnis • Alphabetisch nach Nachnamen der Autoren sortiert, aber OHNE akademische Grade • Möglich, aber nicht mehr üblich: Einteilung in Kommentare, Lehrbücher und Aufsätze Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  33. Gegenstück zur Fußnote: Literaturverzeichnis • Alphabetisch nach Nachnamen der Autoren sortiert, aber OHNE akademische Grade • Möglich, aber nicht mehr üblich: Einteilung in Kommentare, Lehrbücher und Aufsätze • Kommentare mit mehreren Bearbeitern werden nur ein Mal ins Literaturverzeichnis aufgenommen Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  34. Gegenstück zur Fußnote: Literaturverzeichnis • Alphabetisch nach Nachnamen der Autoren sortiert, aber OHNE akademische Grade • Möglich, aber nicht mehr üblich: Einteilung in Kommentare, Lehrbücher und Aufsätze • Kommentare mit mehreren Bearbeitern werden nur ein Mal ins Literaturverzeichnis aufgenommen • Zur sonstigen Form:Byrd, Sharon B. und Lehmann, Matthias: Zitierfibel für Juristen, 2007, C. H. Beck Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  35. Äußere Form der Hausarbeit • Formalien sind strikt einzuhalten Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  36. Äußere Form der Hausarbeit • Formalien sind strikt einzuhalten • Rechtschreibfehler: Rekord steht bei ca. 160 auf 20 Seiten Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  37. Äußere Form der Hausarbeit • Formalien sind strikt einzuhalten • Rechtschreibfehler: Rekord steht bei ca. 160 auf 20 Seiten • Die Rechtschreibprüfung von Word [F7] ist das Mindestmaß der anzuwendenden Sorgfalt Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  38. Äußere Form der Hausarbeit • Formalien sind strikt einzuhalten • Rechtschreibfehler: Rekord steht bei ca. 160 auf 20 Seiten • Die Rechtschreibprüfung von Word [F7] ist das Mindestmaß der anzuwendenden Sorgfalt • Zeichensetzung beachten Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  39. Äußere Form der Hausarbeit • Formalien sind strikt einzuhalten • Rechtschreibfehler: Rekord steht bei ca. 160 auf 20 Seiten • Die Rechtschreibprüfung von Word [F7] ist das Mindestmaß der anzuwendenden Sorgfalt • Zeichensetzung beachten • Grammatik beachten Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  40. Äußere Form • Klarer Aufbau Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  41. Äußere Form • Klarer Aufbau • Einteilung in Tatkomplexe Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  42. Äußere Form • Klarer Aufbau • Einteilung in Tatkomplexe • Trennung nach Beteiligten Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  43. Äußere Form • Klarer Aufbau • Einteilung in Tatkomplexe • Trennung nach Beteiligten • Chronologische Prüfung Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  44. Äußere Form • Klarer Aufbau • Einteilung in Tatkomplexe • Trennung nach Beteiligten • Chronologische Prüfung • Wer A sagt, muss auch B sagen:Nicht eine Überschrift 1. XY machen, wenn darauf nicht 2. XYZ folgt! Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  45. Grammatik • FALSCH: „Indem er ... kann sich A der Körperverletzung strafbar gemacht haben.“ Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  46. Grammatik • FALSCH: „Indem er ... kann sich A der Körperverletzung strafbar gemacht haben.“ • RICHTIG: „.. kann sich A wegen Körperverletzung strafbar gemacht haben.“ Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  47. Grammatik • FALSCH: „Indem er ... kann sich A der Körperverletzung strafbar gemacht haben.“ • RICHTIG: „.. kann sich A wegen Körperverletzung strafbar gemacht haben.“ • ODER: „... kann A sich der Körperverletzung schuldig gemacht haben.“ Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  48. Grammatik • FALSCH: „Indem er ... kann sich A der Körperverletzung strafbar gemacht haben.“ • RICHTIG: „.. kann sich A wegen Körperverletzung strafbar gemacht haben.“ • ODER: „... kann A sich der Körperverletzung schuldig gemacht haben.“ • Weswegen macht man sich strafbar? Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  49. Grammatik • FALSCH: „Indem er ... kann sich A der Körperverletzung strafbar gemacht haben.“ • RICHTIG: „.. kann sich A wegen Körperverletzung strafbar gemacht haben.“ • ODER: „... kann A sich der Körperverletzung schuldig gemacht haben.“ • Weswegen macht man sich strafbar? • Wessen macht man sich schuldig? Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

  50. Grammatik • Haarsträubend: Dialekt-Grammatik in der Hausarbeit „Durch den Faustschlag gegen dem O seinen Kopf…“ Lehrstuhl Prof. Dr. Günther - Wiss. Ass. Ch. Dudenbostel

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