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Feuerwehrverband Ostfriesland e.V.

Feuerwehrverband Ostfriesland e.V. A urich, E mden, L eer, N orden, W ittmund. Sprechfunker - Ausbildung. I. 1. Feuerwehrverband Ostfriesland e.V. Rechtliche Grundlagen. Zuständigkeiten Voraussetzungen zur Teilnahme am BOS-Sprechfunk Vorrangstufen Funkverkehrskreise

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  1. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. Aurich, Emden, Leer, Norden, Wittmund Sprechfunker - Ausbildung I. 1

  2. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. Rechtliche Grundlagen • Zuständigkeiten • Voraussetzungen zur Teilnahme am BOS-Sprechfunk • Vorrangstufen • Funkverkehrskreise • Funkordnungszahlensystematik Aurich, Emden, Leer, Norden, Wittmund I. 2

  3. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. - der Sprechfunk wird auf Bundes- und Landesebene unter Einbeziehung der Regulierungsbehörde für Telekommuni- kation und Post (RegTP) geregelt Zuständigkeiten I. 3

  4. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) Bundesminister des Innern Nachbar-staaten Zuständigkeiten MI Hessen MI Niedersachsen MI N R W B O S - Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben I. 4

  5. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. B O S Behörden und Zuständigkeiten Organisationen mit Sicherheitsaufgaben I. 5

  6. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. BOS sind • Polizei der Länder • Polizei des Bundes und Technisches Hilfswerk • in der Erweiterung des Katastrophenschutzes mitwirkende Behörden und Organisationen • Bundeszollverwaltung • Katastrophenschutzbehörden der Länder • Behördliche Träger der Notfallrettung • mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzliche beauftragte Behörden und Dienststellen Zuständigkeiten - Kommunale Feuerwehren, anerkannte Werkfeuer- wehren und sonstige öffentliche Feuerwehren I. 6

  7. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. Telekommunikationsgesetz(TKG) § 85 Zuständigkeiten Die Benutzer von Funkanlagen sind zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. I. 7

  8. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. Telekommunikationsgesetz(TKG) § 86 Zuständigkeiten Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für eine Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache des Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, anderen nicht mitgeteilt werden. I. 8

  9. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. Telekommunikationsgesetz(TKG) § 95 Zuständigkeiten Wer vorsätzlich entgegen § 86 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. I. 9

  10. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. Verschwiegenheitspflicht • maßgebend Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB) vom 13. November 1998 • verschiedene Paragraphen erhalten Anwendung: • § 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes • § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen • § 331 Vorteilsnahmen • § 332 Bestechlichkeit • § 353 b Verletzung des Dienstgeheimnisses • § 358 Nebenfolgen Zuständigkeiten I. 10

  11. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. Erfolgreiche Teilnahme am Sprechfunkerlehrgang Voraussetzung zur Teilnahme am Sprechfunk I. 12

  12. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. • Sprechfunkgeräte bedürfen einer Einzel- genehmigung • es finden im BOS-Funk nur geprüfte und zugelassene Geräte Verwendung • Prüfung beim Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation („BZT“) • Zentralprüfstelle für drahtlose Fernmeldegeräte (BOS-Prüfnummer der LFS Baden-Württemberg) Voraussetzung zur Teilnahme am Sprechfunk I. 13

  13. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. Einfachnachricht Sofortnachricht Vorrangstufen Blitznachricht Staatsnotnachricht I. 14

  14. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. Einfachnachricht Vorrangstufen • sie erhalten vom Auftraggeber keinen Vermerk • Abfertigung in der zeitlichen Reihenfolge An- und Abmeldung, Eintreffmeldung I. 15

  15. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. Sofortnachricht • dringende Nachrichten, vom Auftraggeber mit dem Vermerk „Sofort“ gekennzeichnet • Abfertigung in der Reihenfolge des Eingangs, jedoch wegen ihrer Dringlichkeit vor Einfachnachrichten • bestehender Sprechfunkverkehr wird nicht unterbrochen Vorrangstufen Lagemeldung von der Einsatzstelle mit Nachforderung weiterer Einsatzkräfte I. 16

  16. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. Blitznachricht • sehr dringende Nachrichten, vom Auftraggeber mit dem Vermerk „Blitz“ gekennzeichnet • Abfertigung in der Reihenfolge des Eingangs, jedoch vor Einfach- und Sofortnachrichten abzufertigen • bestehender Sprechfunkverkehr niederer Vorrangstufen ist zu unterbrechen • nur zum Schutz menschlichen Lebens, zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen, bei Katastrophen Vorrangstufen Nachforderung von der Einsatzstelle, auf der Menschenleben in Gefahr sind I. 17

  17. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. Landkreis Aurich -Feuerwehr- Kanal 468 G/U Landkreis Aurich -Rettungsdienst- Kanal 352 G/U - gemeinsame Funkverkehrskreise können aus taktischen oder betrieblichen Gründen gebildet werden Funkverkehrskreise I. 18

  18. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. Aufbau und Bedeutung von Funkrufnamen - durch Nds. Innenministerium mit Runderlass von 1978 und geänderter Fassung von 1988 eingeführt Funkverkehrskreise • Funkrufname setzt sich zusammen aus: • Grundrufname der Organisation im 4m-Band • Funkverkehrskreisname • Ordnungszahlen I. 19

  19. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. Aufbau von Funkrufnamen ______ Florian ______ Aurich __ 44 __ 10 Funkordnungszahlen Grundrufname der Feuerwehren im 4m-Band FunkverkehrskreisLandkreis / Stadt Ordnungs-zahlen I. 20

  20. FeuerwehrverbandOstfriesland e.V. • OrdnungszahlenXX - XX • Regionalkennzeichnung - Funktionskennung • z. B. Ortsteil einer Stadtz. B. 99 Gemeindebrandmeister • 98stellv. Gemeindebrandmeister • - Funktionskennzeichnung- Funkgeräteunterscheidung • z. B.99Kreisbrandmeister z. B. 70 bis 79Tragbare beweglicheFunkstellen im 4m-Band • Fahrzeugkennung700 bis 799 Tragbare bewegliche • z. B. 10bis19TanklöschfahrzeugeFunkstellen im 2m-Band • 20bis29 andere LöschfahrzeugeBeispiel: Florentine Aurich 44-710 • 30bis39 sonstige FeuerwehrfahrzeugeFlorentine Aurich 88-720 • (DL, SW, ...) • 40bis49 Fahrzeuge für techn.Hilfeleistung (RW, GW, ...) • 50bis59 Rettungsdienst • 60bis69 Einsatzleitwagen • 80bis84 sonstige Feuerwehrfahrzeuge Funkverkehrskreise I. 21

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