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Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Die Ausbildung zum Maschinisten. VI. 1. Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechts-grundlagen. VI. 2. Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen. gilt für alle Verkehrsteilnehmer bei mehr als acht Fahrgastplätzen
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Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Die Ausbildung zum Maschinisten VI. 1
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechts-grundlagen VI. 2
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen • gilt für alle Verkehrsteilnehmer • bei mehr als acht Fahrgastplätzen • zul. Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden • Beleuchtungseinrichtungen an Einsatzfahrzeugen • Warneinrichtungen an Einsatzfahrzeugen Straßenverkehrs-Zulassungsordnung VI. 3
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen § 1 Grundregeln 1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht 2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderergeschädigt, gefährdetoder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,behindertoder belästigtwird Grundsätze der Straßenverkehrsordnung VI. 4
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen • Verkehrsteilnehmer ist als Verband zu kennzeichnen • besondere Rechte unter Beachtung § 1 StVO • mit lichttechnischen Einrichtungen kenntlich zu machen • (z.b. Abrollbehälter / Standrohr) • Verkehrssicherungspflicht beachten • (auch auf Rad- und Gehwegen) Besondere Regelungen der Straßenverkehrsordnung VI. 5
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen • nach einen Unfall unverzüglich halten Hilfe leisten • Personalien austauschen • Dienstfahrzeug (Polizei erforderlich) Merkblatt • ermöglicht Abweichung von StVO unter bestimmten Vorraussetzungen • Vorrecht vor anderen Verkehrsteilnehmern • Anzeige durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn Besondere Regelungen der Straßenverkehrsordnung VI. 6
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen • § 35 „Sonderrechte“ • Befreiung von den Festlegungen der StVO unter folgenden • Bedingungen: • 1. nur für Organisationen • FEUERWEHR • Pol., Bw, Bundespolizei, KatS, Zoll, DLRG • 2. zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben • Brandbekämpfung • Hilfeleistung Straßenverkehrsrecht VI. 7
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen • § 35 „Sonderrechte“ • Befreiung von den Festlegungen der StVO unter folgenden Bedingungen: • 3. Wenn dieses dringend geboten ist • Entscheidung durch FEL bzw. • Entscheidung durch Einsatzleiter • 4. Unter Berücksichtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung • Nur: - BehinderungNicht: - Gefährdung und /oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer ! Straßenverkehrsrecht VI. 8
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen § 38 „Wegerecht“ 1. Nur für Fahrzeuge, die mit Warneinrichtungen ausgerüstet sind, durch - rote Lackierung - akustische Einrichtungen (Einsatzhorn) - optische Einrichtungen („Blaulicht“) 2. Akustische und optische Warneinrichtungen müssen eingeschaltet sein ! Straßenverkehrsrecht VI. 9
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen • § 38 „Wegerecht“ • 3. Hoheitliche Aufgaben • - Brandbekämpfung • - Hilfeleistung • müssen wahrgenommen werden! • Alle anderen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen ! Straßenverkehrsrecht VI. 10
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Verhalten bei einem Unfall mit einem Einsatzfahrzeug • Sofort anhalten • Fahrzeug an der Unfallstelle stehen lassen • Sicherung der Unfallstelle • Verletzte sofort versorgen • Polizei benachrichtigen • Andere beteiligte Fahrzeuge/Fahrer feststellen • Anschriften von Zeugen festhalten Straßenverkehrsrecht VI. 11
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Verhalten bei einem Unfall mit einem Einsatzfahrzeug • Skizze/Foto von der Unfallstelle anfertigen • Zeitpunkt des Unfalls festhalten • Umfang der Beschädigung • Dienststelle informieren • Keine Erklärung zur Schuldfrage abgeben • Unfallort nicht verlassen • Bei Beteiligung ausländischer Fahrzeuge: • Name / Anschrift / Versicherung festhalten Straßenverkehrsrecht VI. 12
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Grundlage zu diesem Thema bildet generell die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“. Unfallverhütungsvorschriften VI. 13
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen §16 Instandhaltung §17 Verhalten im Feuerwehrdienst §18 Feuerwehranwärter, JF ... §19 Wasserförderung §20 Betrieb von Verbrennungsmotoren §21 Sprungrettung §22 Abseilübung §23 Luftheber §24 Hydraulisch betriebene Rettungsgeräte §25 Dienst an und auf Gewässern §26 Tauchereinsatz §27 Einsatz mit Atemschutzgeräten §28 Einsturz- und Absturzgefahren §29 Gefährdung durch elektrischen Strom 5. Prüfungen §30 Sichtprüfungen §31 Regelmäßige Prüfungen 6. Ordnungswidrigkeiten §32 Ordnungswidrigkeiten 7. Übergangsregelungen 1. Geltungsbereich §1 Geltungsbereich 2. Begriffsbestimmungen §2 Begriffsbestimmungen 3. Bau und Ausrüstungen §3 Allgemeines §4 Bauliche Anlagen §5 Feuerwehrfahrzeuge §6 Leitern, usw. §7 Kraftbetriebene Aggregate §8 Sprungrettungsgeräte §9 Luftheber §10 Hydraulische Rettungsgeräte §11 Kleinboote §12 Persönliche Schutzausrüstung 4. Betrieb §13 Allgemeines §14 Persönliche Anforderungen §15 Unterweisung § Unfallverhütungsvorschriften VI. 14
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Die Freiwilligen Feuerwehren gelten versicherungsrechtlich als Unter- nehmen zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen. Warum gibt es die UVV ? Unfallverhütungsvorschriften Der Verband der Gemeinde-Unfallversicherungen Wer erläßt die UVV ? VI. 15
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen • die UVV hat Gesetzescharakter • jeder Angehöriger der FF ist verpflichtet, die UVV zu beachten und danach zu handeln • Vorgesetzte sind verantwortlich für die Einhaltung der UVV • die Feuerwehrangehörigen sollen über die Gefahren im Dienst informiert sein Welchen Einfluss hatdie UVV auf das Dienstgeschehen ? Unfallverhütungsvorschriften VI. 16
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Welchen Einfluss hatdie UVV auf das Dienstgeschehen ? Unfallverhütungsvorschriften VI. 17
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Befolgen von Weisungen Unfallverhütungsvorschriften Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bestimmungsgemäße Verwendung von Einrichtungen VI. 18
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Beseitigen von Mängeln Unfallverhütungsvorschriften keine unbefugte Benutzung von Einrichtungen / Fahrzeugen VI. 19
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen § 5: Feuerwehrfahrzeuge und - anhänger Verladen, Transport und Entladen der Geräte Unfallverhütungsvorschriften § 7: Kraftbetriebene Aggregate Be- und Entladen, Tragen, Inbetriebnahme, Betrieb VI. 20
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen § 17:Verhalten im Feuerwehrdienst Es dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden ermöglichen. Ausnahme: Einsatz zur Rettung von Menschenleben ! Unfallverhütungsvorschriften § 20:Betrieb von Verbrennungsmotoren Sie müssen so betrieben werden, dass eine Gefährdung durch Abgase nicht eintritt. VI. 21
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen • § 35: Fahrzeugführer; hier: Fahrer, bzw. Maschinist • Anforderungen: • 18. Lebensjahr vollendet • Körperlich und geistig geeignet • Unterweisung und Nachweis der Befähigung • Aufgaben zuverlässig erfüllen Unfallverhütungsvorschriften § 36: Zustandskontrolle, Mängel an Fahrzeugen • Wirksamkeit der Bestätigungs- und Sicherheitseinrichtungen prüfen • Zustand des Fahrzeuges auf augenfällige Mängel beobachten • kleinere Mängel sind selbst zu beheben • andere Mängel sind dem Gerätewart zu melden • bei Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, Betrieb einstellen VI. 22
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Alter: mind. 18 Jahre Motorsäge mit sicherheitstechnischer Ausrüstung Unfallverhütungsvorschriften Schutzkombination „Forsthelm“ mit Gesichts- und Gehörschutz Sicherheitshandschuhe spezielle Hose mit SchnittschutzeinlagenForm C = Rundumschutz Tragzeit: max. 5 Jahre VI. 23