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Berufseinstiegsklasse (BEK). Niedersächsisches Kultusministerium. Lösungen für Expertentest. Frage 1: Welche Schüler gehören nicht in die BEK? A Schüler mit einer Durchschnittsnote von 3,2 im HS-Abschluss nach Klasse 9. B Schüler aus dem BVJ.
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Berufseinstiegsklasse(BEK) Niedersächsisches Kultusministerium Lösungen für Expertentest
Frage 1: Welche Schüler gehören nicht in die BEK? A Schüler mit einer Durchschnittsnote von 3,2 im HS-Abschluss nach Klasse 9. B Schüler aus dem BVJ. C Schüler aus der 9. Klasse der Förderschule für Lernhilfe. D Schüler, die aus der Klasse 8 abgegangen sind. Antwort: Nur D ist eindeutig richtig. • Begründung: • Durchführungsbestimmungen zum Schulversuch • Aufnahmevoraussetzung • Schülerinnen und Schüler, die eine Abschlussklasse des Sekundarbereichs I • einer allgemein bildenden Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen haben. • Darüber hinaus können auch Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulab- • schluss aufgenommen werden, wenn • aufgrund einer Schullaufbahnprognose im Rahmen des Aufnahmever- • fahrens nicht zu erwarten ist, dass sie das Ausbildungsziel einer BFS nach • Anlage 2 zu § 36 BbS-VO erreichen werden und • in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch lediglich durchschnittlich • ausreichende Leistungen (Durchschnittsnote geringer als 3,5) nachgewiesen • haben.
Frage 2: Welche Schülerinnen und Schüler können vom Englischunterricht befreit werden? A Schüler, die Sprachfeststellungsverfahren absolviert haben. B Schüler, die keinerlei Grundkenntnisse besitzen. C Schüler ohne HS-Abschluss DSchüler mit HS-Abschluss Antwort: Keine Antwort ist richtig.
Frage 3: Welche Aussage ist richtig? A In allen Fächern ist eine Abschlussüberprüfung vorzunehmen. B In den Fächern Deutsch und Englisch ist eine Abschlussüber- prüfung vorzunehmen. C In den Fächern Mathematik und Fachtheorie ist eine Ab- schlussüberprüfung vorzunehmen. DDie Zeitvorgabe für die Klausur beträgt 90 Minuten. Antwort: C,D • Begründung: • Durchführungsbestimmungen zum Schulversuch: • In den Fächern • Deutsch/Kommunikation • Mathematik und • Fachtheorie Nummer 6.8 des Zweiten Abschnitts der EB-BbS: 6.8 Fachbezogene Überprüfung der Schülerleistungsstände Die in diesen Bestimmungen für den Erwerb eines Abschlusses vorge- sehene fachbezogene Überprüfung der Schülerleistungsstände wird schrift- lich und mündlich durchgeführt. 6.8.1 Schriftliche Überprüfung In den Fächern, in denen eine fachbezogene Überprüfung der Schülerleistungs- stände vorzunehmen ist, wird im zweiten Schulhalbjahr der Abschlussklasse des Bildungsganges eine Klausur mit einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten geschrieben. Die Klausuraufgaben werden von der Lehrkraft, die in dem Fach zuletzt unterrichtet hat, gestellt und bewertet. Das Ergebnis der Klausurarbeit geht bei der Bildung der Endnote für das Fach so ein, als läge eine zusätzliche Lernkontrolle mit gleicher Bewertung (doppelte Wirkung) vor.
Frage 4: Welche Aussage ist richtig? A Die mündliche Überprüfung findet nach Bedarf statt. B Die mündliche Überprüfung soll in der Regel 15 Minuten dauern. C Die mündliche Überprüfung darf auch als Gruppenprüfung durchgeführt werden. D Die mündliche Überprüfung findet nur im Fach Deutsch statt. Antwort: B, C, D Nummer 6.8 des Zweiten Abschnitts der EB-BbS: 6.8.2 Mündliche Überprüfung Die mündliche Überprüfung findet im Fach Deutsch/Kommunikation statt und soll die mündliche Ausdrucksfähigkeit der Schülerin oder des Schülers in einem berufsbezogenen Thema erkennen lassen. Sie soll in der Regel 15 Minuten dauern. Es kann auch eine Gruppe von bis zu drei Schülerinnen und Schülern gebildet werden. In diesem Fall dauert die Überprüfung in der Regel 30 Minuten. Die mündliche Überprüfung soll von der für das Fach Deutsch/Kommunikation unterrichtenden Lehrkraft durch geführt werden.
Frage 5: Was gilt für BEK-Schülerinnen/Schüler, die bereits einen HS-Abschluss besitzen? A ...Brauchen nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen. B Selbst bei sehr guten Leistungen erhalten Sie keinen neuen HS-Abschluss. C Nehmen nur in der Fachtheorie an der Abschlussprüfung teil. D Erhalten bei entsprechenden Leistungen den Sek. I – Haupt- schulabschluss. Antwort: B • Begründung: • Durchführungsbestimmungen zum Schulversuch • 4.4 Abschlussüberprüfung, Leistungsnachweise • In den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch sind die • Bildungsstandards der Hauptschule zu erfüllen. • In den Fächern • Deutsch/Kommunikation • Mathematik und • Fachtheorie • wird eine Abschlussüberprüfung in entsprechender Anwendung der Nummer • 6.8 des Zweiten Abschnitts der EB-BbS durchgeführt. • Bei der Erstellung der Prüfungsaufgaben sind die Standards der entsprechen- • den Empfehlungen des Niedersächsischen Kultusministeriums für die • „Fachbezogenen Leistungsüberprüfungen für die Hauptschule, • Schuljahrgang 9“ (Nds Kultusministerium 1999) einzuhalten.
4.5 Abschlüsse Wer die BEK erfolgreich besucht hat, erhält ein Abschlusszeugnis. Schülerinnen und Schüler, die ohne Hauptschulabschluss in die BEK eingetreten sind, erwerben mit dem erfolgreichen Besuch den Hauptschulabschluss. Grundsätzlich gilt: Eine erfolgreich bestandene Prüfung (Abschluss) kann man nicht wiederholen!
Frage 6: Was gilt für Qualifizierungsbausteine? A Vermitteln fachpraktisches Grundwissen. B Haben eine zeitlichen Umfang von 60 bis 120 Stunden. C Sind anrechnungsfähig, bzw. führen zu einer verkürzten Ausbildung. DEnden mit einer Leistungsfeststellung. Antwort: A, B, D • Begründung: • Durchführungsbestimmung zum Schulversuch • 4.4 Abschlussüberprüfung, Leistungsnachweise (Abs. 2) • In der Fachpraxis soll, in Abstimmung mit der Fachtheorie, die Vermittlung • von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit insbesondere durch inhaltlich • und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten erfolgen, die aus den Inhalten aner- • kannter Ausbildungsberufe entwickelt werden (Qualifizierungsbausteine). • In Anlehnung an das Berufsbildungsgesetz vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), • sollen diese „Qualifizierungsbausteine“ • zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, die Teil einer Ausbildung in einem • anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist, • einen Vermittlungsumfang von wenigstens 60 und höchstens 120 Zeitstunden umfassen • und • durch eine Leistungsfeststellung abgeschlossen werden.
Frage 7: Nach welchen Eckwerten richtet sich das Budget? • 4.2 Klassenbildung/Budget • Für die Dauer des Schulversuches gilt: • es dürfen maximal zwei Klassen pro Schule eingerichtet werden, • das zugewiesene Budget legt zugrunde eine • Klassenfrequenz von 18, • 37 Unterrichtswochen. Für die Schulform sind zwar 4 Wochen Praktikum vorgesehen, es ist jedoch zweifelhaft, ob es gelingt, dass sämtliche Schülerinnen und Schüler zeitgleich für vier Wochen ein Praktikum absolvieren. Da das erforderliche Durchhaltevermögen bei dieser Zielgruppe nicht immer vorausgesetzt werden kann, muss das Praktikum evtl. verkürzt werden. Daher ist das Budget vorerst auf 37 Unterrichtswochen (36 plus 1) ausgelegt. Frage 8: Was ist bei der Klassenbildung hinsichtlich der fachlichen Ausrichtung zu beachten? Darüber hinaus soll die Schulform die Orientierung auf einen bestimmten Berufsbereich bzw. Beruf ermöglichen. Diese Orientierung ist durch be- triebliche Praxiszeiten zu unterstützen. Im Rahmen des Schulversuchs soll auch erprobt werden, in wieweit Berufsbereiche, wie z.B. Bautechnik, Holztechnik und Metalltechnik zu einem Bereich, z.B. „Technik“ zusammengefasst werden können.
Frage 9: Ist eine Wiederholung der Klasse möglich? Wenn ja, wie oft? Antwort: Ja. Eine Wiederholung ist möglich. BbS-VO § 27 Abs. 3: Wer einen Bildungsgang nicht erfolgreich besucht hat, kann die Abschluss- klasse einmal wiederholen. Frage 10: Wann und wie sollten Betriebe in die Jahres- unterrichtsplanung eingebunden werden? Anzustreben ist ein Praktikum von 4 Wochen sowie die Einbindungen von Betrieben im Sinne einer Lernortkooperation für das Unterrichtsfach Fachpraxis. Fachtheorie und Fachpraxis sind in einem Berufsbereich anzubieten. 1)Für den Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung entfällt ein schulisches Unterrichtsfach Fachpraxis; Lernortkooperationen mit den Betrieben sind jedoch anzustreben.