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Berufseinstiegsklasse (BEK) Stand: 09. Juli 2008

Berufseinstiegsklasse (BEK) Stand: 09. Juli 2008. Niedersächsisches Kultusministerium. Stand: 01.08.2007. Pilotschulen. Stand: 01.08.2007. Transferschulen. Berufseinstiegsklasse (BEK). Warum diese neue Schulform ?. Einjährige berufliche Grundbildung ohne Eingangsvoraussetzung

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Berufseinstiegsklasse (BEK) Stand: 09. Juli 2008

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Presentation Transcript


  1. Berufseinstiegsklasse (BEK)Stand: 09. Juli 2008 Niedersächsisches Kultusministerium

  2. Stand: 01.08.2007 Pilotschulen

  3. Stand: 01.08.2007 Transferschulen

  4. Berufseinstiegsklasse (BEK) Warum diese neue Schulform ?

  5. Einjährige berufliche Grundbildung ohne Eingangsvoraussetzung BGJ und BFS Schuljahr 2004/2005 Schüler insgesamt: 20.100 davon ca. 4.250 ohne Abschluss (21 %) die Übergangsquote BGJ >> 2. Ausbildungsjahr beträgt ca. 35 % • - Ausbildung • - Arbeit • Berufsvorberei- • tung der Arbeits- • verwaltung • BFS • 7.100 Schüler/innen • davon 1.577 ohne HSA • ohne Erfolg 2.658 (41 %) • BGJ • 13.000 Schüler/innen • davon ca. 2.700 ohne HSA • ohne Erfolg 4.622 (38 %) • ohne Anrechnung 65 % BVJ 7.000 Schüler/innen o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss HAUPTSCHULE Fazit: Kein bedarfsgerechtes Angebot !!

  6. Einjährige berufliche Grundbildung - künftig - Ausbildung BFS Inhalte = 1. Ausbildungsjahr Voraussetzung: HS-Abschluss • - Ausbildung • - Arbeit • Maßnahmen • der Arbeits- • verwaltung • BEK • Inhalte: • insbesondere Deutsch, Mathe, Englisch und Fachpraxis • Ziel: • Steigerung der Ausbildungsreife • HS-Abschluss BVJ o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss HAUPTSCHULE

  7. Berufseinstiegsklasse (BEK) Eckdaten der BEK

  8. Berufseinstiegsklasse (BEK) Klassenbildung/Budget • das zugewiesene Budget legt zugrunde eine Klassenfrequenz von 18, 37 Unterrichtswochen. Fachrichtungen (verbindlich ab 1.8.2009) Die Berufseinstiegsklasse kann geführt werden in den Fachrichtungen   1. Agrarwirtschaft,   2. Bautechnik   3. Chemie, Physik und Biologie   4. Drucktechnik   5. Elektrotechnik 6. Fahrzeugtechnik   7. Farbtechnik und Raumgestaltung   8. Hauswirtschaft und Pflege 9. Holztechnik 10. Körperpflege 11. Lebensmittelhandwerk und Gastronomie 12. Metalltechnik 13. Textiltechnik und Bekleidung 14. Wirtschaft

  9. Berufseinstiegsklasse (BEK) • Aufnahmevoraussetzung • In die Berufeinstiegsklasse wird aufgenommen, wer eine Abschlussklasse des Sekundarbereichs I oder ein Berufsvorbereitungsjahr ohne Hauptschulabschluss verlassen hat. • (2) Darüber hinaus können auch Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulab-schluss aufgenommen werden, die einen Hauptschulabschluss mit einem Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch von schlechter als 3,5 erreicht haben und von denen nach einer Schullaufbahn-prognose im Rahmen des Aufnahmeverfahrens zu erwarten ist, dass sie vor Aufnahme in eine Berufsfachschule ihre Kenntnisse und Fähigkeiten noch verbessern müssen, um deren Ausbildungsziel zu erreichen. • Abschlussüberprüfung, Leistungsnachweise • In der Fachpraxis soll, in Abstimmung mit der Fachtheorie, die Vermittlung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit insbesondere durch inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten erfolgen, die aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden (Qualifizierungsbausteine). In Anlehnung an das Berufsbildungsgesetz vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), sollen diese „Qualifizierungsbausteine“ • zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, die Teil einer Ausbildung in einem • anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung • ist, • einen Vermittlungsumfang von wenigstens 60 und höchstens 120 Zeit- • stunden umfassen und • durch eine Leistungsfeststellung in Theorie und Praxis abgeschlossen werden. Rahmenrichtlinien Die landeseinheitliche Abstimmung der Curricula erfolgt im Rahmen einer Rahmenrichtlinien-Kommission, in der jeweils eine Lehrkraft aller am Schulversuch beteiligten Schulen (Pilotschulen) vertreten ist.

  10. Berufseinstiegsklasse (BEK) Qualifizierungsbausteine in der Berufsausbildungsvorbereitung

  11. Standardsfür Qualifizierungsbausteine • Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses. • Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan. • Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit. • Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar. • Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt.

  12. Qualifizierungsbausteine in der Ausbildungsvorbereitung

  13. Qualifizierungsbausteinenach § 3 der BAVBVO(Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung) Soweit die Vermittlung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit durch Qualifizierungsbausteine (§51 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes) erfolgt, die als inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist (Qualifizierungsziel), 1. einen verbindlichen Bezug zu den im Ausbildungsrahmenplan der entsprechenden Ausbildungsordnung enthaltenen Fertigkeiten und Kenntnisse oder zu den Ausbildungsinhalten einer gleichwertigen Berufsausbildung aufweisen, 2. einen Vermittlungsumfang von wenigstens 140 und höchstens 420 Zeitstunden umfassen sollen und 3. 4. durch eine Leistungsfeststellung abgeschlossen werden, richtet sich ihre Bescheinigung nach den Vorschriften der §§ 4 bis 7 (dieser Verordnung). Nur diese Qualifizierungsbausteine können entsprechend der BAVBVO zertifiziert werden und sind anrechnungsfähig. Bleibt die Frage: Wer rechnet an ??

  14. Berufseinstiegsklasse (BEK) Wissenschaftliche Begleitung Leibniz Universität Hannover, Institut für Berufspädagogik, - Fachgebiet Sozialpädagogik -, Prof. Dr. Bojanowski www.erz.uni-hannover.de/ifbp/sozialpaedagogik.php

  15. Berufseinstiegsklasse (BEK) Danke für Ihr Interesse. Weitere Informationen über die BEK: www.bvj.nibis.de

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