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Informationsveranstaltung 23. Januar 2013 Abitur an der Kooperationskursstufe IGS Halle & KGS „ U.v.Hutten “. Oberstufenkoordinator Herr Schmidt. Tagesordnung. Allgemeines Organisation der gymnasialen Oberstufe Belegungsverpflichtung Ausblick Abitur 5. Fragen.
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Informationsveranstaltung23. Januar 2013Abitur an der Kooperationskursstufe IGS Halle & KGS „U.v.Hutten“ Oberstufenkoordinator Herr Schmidt
Tagesordnung • Allgemeines • Organisation der gymnasialen Oberstufe • Belegungsverpflichtung • Ausblick Abitur 5. Fragen
Was heißt Kooperationskursstufe der IGS Halle und der KGS „U.v.Hutten“? • Schülerinnen und Schüler lernen mit Eintritt in die Qualifikationsphase gemeinsam im Klassen- und Kursunterricht • Klassenbildung IGS/KGS • Unterricht erfolgt am Standort der IGS Halle • Lehrerinnen und Lehrer beider Schulen sind als Tutoren und Fachlehrer eingesetzt • Kernfächer/Profilfächer: 4 Std. • Wahlpflichtfächer: 2 Std. • Fremdsprachen generell vierstündig
Was heißt Qualifikationsphase? • Die Qualifikationsphase umfasst die Kurshalbjahre (KHJ) QI, QII, QIII und QIV (A15/Abiturjahrgang 2015). • Studienfahrt nach London (A15/II/i.d.R. März 2014) • Zahlreiche Exkursionen in den verschiedensten Fächern (Deutsch, Sozialkunde, Biologie, Physik) • Studien- und Berufsorientierung in Zusammenarbeit mit dem BIZ und der MLU (Studienkompass, Prologe, Vocatium, Berufsberatung Herr Rein) • Sie schließt mit dem Zentralabitur in vier schriftlichen und dem 5. mündlichen Prüfungsfach ab. • Mit dem Bestehen der Abiturprüfung wird die Allgemeine Hochschulreife erworben.
Gibt es ein besonderes Profil in der Kooperationskursstufe? • In den KHJ A15/I und II fertigen die Schülerinnen und Schüler eine Profilarbeit zu einer eigenständig gefundenen und mit dem Betreuer konkretisierten Themenstellung an. • Ziel: Heranführung an fächerübergreifendes Arbeiten zu wissenschaftlich und gesellschaftlich relevanten Fragestellungen • Förderung von Schlüsselqualifikationen – wie selbständiges Lernen, Teamfähigkeit sowie Kooperation und Kommunikation – möglich. • Informationsveranstaltung für die Schüler
Einführungsphase 2012/13 • Versetzung von E nach Q – Berechtigung für Qualifikationsphase • Grundlage für die Versetzung sind die Leistungen in den Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs • Kernfächer: Deu/Mat/1.+2. Fremdsprache • Versetzung erfolgt, wenn in den o.g. Fächern zumindest ausreichende Leistungen vorliegen • Ausgleich kann erfolgen bei 1xNote 5 durch 1xNote3, Kernfach nur durch Kernfach • Freiwillige Wiederholung möglich – Anrechnung auf die Verweildauer
§ 11 Versetzung in die Qualifikationsphase • Absatz 3: „ Die freiwillige Wiederholung der Einführungsphase ist möglich. Sie hat zur Folge, dass die zuletzt ausgesprochene Versetzung rückwirkend als nicht getroffen gilt.“ • (4) „Der freiwillige Rücktritt aus der Einführungsphase ist zum Beginn des zweiten Halbjahres möglich. Am Ende des Schuljahrgangs, in den zurückgetreten wird, erhält die Schülerin oder der Schüler ein Zeugnis, dessen Noten aus den dann im zweiten Halbjahr erreichten Ergebnissen gebildet werden. Eine erneute Versetzungsentscheidung entfällt.“ • (5) „Freiwillige Wiederholung und freiwilliger Rücktritt werden auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet.“
2.Organisation der gymnasialen Oberstufe • Einführungsphase KHJ A15/1+2/10a/10b/10f • Noten 1 … 6 • Pflicht- und Wahlpflichtunterricht • Wahlbereich • Qualifikationsphase KHJ Q I – Q IV (A15/I-III) • Notenpunkte 15 … 00 • Kernfächer • Profilfächer • Wahlpflichtfächer • Wahlbereich
Generell gilt: Hinsichtlich der wählbaren Fächer- und Kursangebote soll sich das Angebot im Rahmen der personellen und sächlichen Möglichkeiten der Schule sowie zugewiesener Lehrerstunden an den Wünschen der SchülerInnen orientieren. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fach- und Kursangebot besteht nicht.
3. Belegungsverpflichtung Qualifikationsphase (Kurswahlbogen)
Kernfächer/Profilfächer - verbindliche Wahlen Kernfächer • Deutsch • Geschichte • Mathematik Belegung durchgängig alle 4 KHJ Profilfächer • Fremdsprachen • Naturwissenschaften Anwahl entweder 1 Fsp/2 Nawioder 2 Fsp/1 Nawi Belegung durchgängig alle 4 KHJ
Wahlpflichtfächer • Kunst/Musik • Geographie/Sozialkunde • Ethik/Ev. Religion • Sport (amtsärztliches Attest: Ersatzbelegung) • Ein weiteres Fach (Informatik/Wirtschaftslehre/Astronomie/Musik/Kunst/Geografie/Sozialkunde/Ethik/Religion/Italienisch) • Fremdsprachen/Naturwissenschaften die nicht als Kernfach oder Profilfach belegt wurden
Wahlpflichtfächer Die Kopplung von Fächern in Leisten kann die Wahlmöglichkeiten einschränken. Bsp. für eine Fächerleiste: Astronomie/Informatik/Französisch/Russisch/Wirtschaftslehre
Sportbelegung Bei amtsärztlichen Attest entfällt die Belegungspflicht • Vor Beginn des KHJ A15/I – Ersatzbelegung • Zu einem späteren Zeitpunkt – sporttheoretische Belegarbeit, Arbeitsumfang entspricht einem 2 Std. Kurs
Sportbelegung • Pflichtkurse (mindestens ein KHJ): Judo, Schwimmen, Leichtathletik, Gerätturnen • Weiteren Kurse: Badminton, Basketball, Ski, Rad, Volleyball, Unihoc • Achtung! Zusatzkosten bei den Kursen Ski und Rad • Schüler wählen Sportleisten (verbindlich), die die Belegung aller vier Halbjahre regelt
Sportbelegung Zur Zeit kann aus folgenden Leisten gewählt werden: • LA – Badminton – Basketball – Schwimmen • Judo – Unihoc– Rad– Leichtathletik (LA) • Gerätturnen – Ski– Unihoc– Volleyball • Schwimmen – Basketball – Badminton - Judo
Sportbelegung • kein Rechtsanspruch auf bestimmte Leiste • Leistenbildung erfolgt entsprechend den Möglichkeiten der Schule • Bei der Wahl der Leisten ist zu berücksichtigen, dass die Kurse Rad und Ski zusätzliche finanzielle Aufwendungen nach sich ziehen. Daraus folgt, dass mit den Verantwortlichen dieser Kurse Verträge abgeschlossen werden müssen.
Belegungsverpflichtung • Die KF/PF/WPF sind durchgängig über 4 KHJ zu belegen. • Die Wahlen sind verbindlich. • Schule kann innerhalb der ersten zwei Unterrichtswochen im 1. KHJ Änderungen zulassen, wenn besondere Gründe dies rechtfertigen. • Belegungsverpflichtungen können nicht mit einem Kurs erfüllt werden, der mit 00 Punkten bewertet wurde. • Ergänzend zu den Belegungsverpflichtungen (mindestens 34 Stunden/Woche) können weitere Wahlpflichtfächer gewählt werden. • Fächer, die über die Mindestbelegung hinaus belegt wurden, können jeweils zum KHJ-Ende abgewählt werden.
Kurswahlbogen Abgabe der Kurswahlbögen bis 14.02.2013 an die Klassenlehrer
Kurswahlbogen Beratungsangebote Herr Schmidt Donnerstag (KGS) 24.01./31.01. 9.00 – 14.00 Montag – Mittwoch/Freitag (IGS) R 1.19 (Rigaer Straße)
Versäumnis von Klausuren, Unterrichtsversäumnisse • Regelung wie in der Einführungsphase • Bis 8.00 Uhr Anruf • Nachweis durch ärztliche Bescheinigung • Laufzettel vom Tutor bestätigen lassen nach Abgabe der ärztlichen Bescheinigung • Laufzettel innerhalb einer Woche nach Gesundschreibung den FL vorlegen und Unterschrift einholen • Reihenfolge: Tutor – Oberstufenkoordinator • Bei Unwohlsein – Abmeldung erst beim FL, dann im Sekretariat, U18: Information der Eltern und Abholung • Berufsorientierung/Bund/Fahrschule – Herr Schmidt
Rücktritt und Wiederholung • In der Qualifikationsphase findet keine Versetzung statt. • Stellt sich bereits am Ende des 1.KHJ heraus, dass die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr erfüllt werden können oder wird der Antrag gestellt, so tritt der/die Schüler/in in die Einführungsphase zurück
Rücktritt und Wiederholung • Zeigt sich am Ende des 2. KHJ, dass die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können oder wird der Antrag gestellt, geht der/die Schüler/in in das 1. KHJ zurück. • 3. KHJ siehe oben – Rücktritt in das 2. KHJ • Keine Zulassung zur Abiturprüfung oder bei nicht bestandener Abiturprüfung – Wiederholung des 3./4. KHJ oder Verlassen der Schule
4. Ausblick Abitur 2015 • 5 Prüfungen • davon 4 schriftliche Prüfungen und 1 mündliche Prüfung • verpflichtend: Deutsch Mathematik Fremdsprache sowie eine Naturwissenschaft oder Geschichte • Für die Wahl der PF gilt: aus jedem Aufgabenfeld muss mind. ein PF gewählt werden.
Aufgabenfelder/Unterrichtsfächer • Unterrichtsfächer sind Aufgabenfelder zugeordnet: • dem sprachlich-literarisch-künstlerischen A. • dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld • dem mathematisch – naturwissenschaftlich – technischen Aufgabenfeld
Abiturprüfung • Aus den Kern- und Profilfächern sind vor Beginn des 3. KJH zwei Fächer zu benennen, in denen die Schülerin oder der Schüler die schriftliche Abiturprüfung auf erhöhtem Anforderungsniveau (300‘) ablegt. • Dabei kann nur eine Fremdsprache und eines der Fächer Geschichte/Naturwissenschaft ausgewählt werden. • Die Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau sind das 1. und 2. Prüfungsfach (schriftlich).
Abiturprüfung Die weiteren 3 Prüfungen benennt der Schüler bei Anmeldung zur Abiturprüfung (zulässig sind Fächer, die seit Beginn der Einführungsphase belegt wurden). • 3. PF/4. PF: schriftlich • 5. PF: mündlich • Diese Fächer werden auf grundlegendem Niveau (210‘) geprüft.
Besondere Lernleistung (BLL)OV § 15 • Leistung auf Abiturniveau, die die Schüler freiwillig und selbständig erbringen können • Arbeitsumfang muss mindestens einem zwei KHJ umfassenden Wahlpflichtkurs entsprechen – Antrag bis • Zulassung einer Leistung als BLL ist beim SL zu beantragen • SL entscheidet über Zulassung und Zuordnung zu einem Aufgabenfeld • BLL § 20 – Prüfungsfächer: Sofern die Schülerin/der Schüler eine besondere Lernleistung einbringt, ersetzt sie eines der schriftlichen Prüfungsfächer auf grundlegendem Niveau.
Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung/Gesamtqualifikation Block I (Qualifikationsphase) In den Block I werden alle im Rahmen der Mindestbelegung (34 Stunden) einschließlich der Prüfungsfächer in den vier Kurshalbjahren erzielten Kurshalbjahresleistungen in einfacher Wertung eingebracht.
Zulassung zur Abiturprüfung/Gesamtqualifikation • Der Gesamtpunktwert für Block I errechnet sich mit der Formel (P/A) x 40. • P = Summe der eingebrachten Punktwerte aus allen Fächern gemäß Mindestbelegung und Kurshalbjahren. • A = Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresleistungen • Von den maximal erreichbaren 600 Punkten müssen 200 erzielt werden. • Von den einzubringenden Kurshalbjahresleistungen dürfen höchstens acht mit weniger als 5 Punkten und keine mit 0 Punkten bewertet worden sein.
Block I Bsp.: 11 Kurse x 4 KHJ x 08 Punkte = 352/44 x 40 = 320 Block I Punktzahl 320 ( 200)
Block II • Block II – Prüfungen: mind. 100 Pkt. • Ergebnisse der fünf Prüfungselemente ( 5 PF oder 4 PF+BLL) sind vierfach gewichtet einzubringen • In allen Prüfungselementen müssen als gewichtetes Prüfungsergebnis mindestens je 04 Punkte, • und in drei der fünf PE, darunter mind. einem PF auf erhöhtem Anforderungsniveau, mind. 20 Pkt. erreicht sein. • Der Gesamtpunktwert für den Block II errechnet sich aus der Summe der einzubringenden Leistungen. • Von den erreichbaren 300 Punkten müssen mindestens 100 erreicht werden.
Block II • 1. – 5. PF jeweils 08 Punkte • Prüfungsergebnis x 4: je Prüfung 32 Punkte • Summe aus den Prüfungsergebnissen der 5 Prüfungen = 160 • Block II Punktzahl 160 (100)
Gesamtqualifikation Abitur Block I + Block II = Summe Block I 320 Block II 160 Gesamt: 480 (900) Abiturdurchschnitt: 3,0
Auslandsschuljahr • Antrag über SL an das LSA Halle (Frau Grinda) • Anerkennung der Einführungsphase unter bestimmten Bedingungen • Nach Rückkehr – Meldung und Abgabe der Zeugnisse im LSA – Entscheidung über Eintritt in die Qualifikationsphase/ freiwillig in Einführungsphase • Kontakt zum Klassenlehrer über Eltern aufrechterhalten – Kurswahl Qualifikationsphase • Keine Unterbrechung der Qualifikationsphase
Abschlüsse • Erweiterter Realschulabschluss IGS (nach 10.KL) • Ein dem erweiterten Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss KGS (nach Einf.phase) • Abgangszeugnis Qualifikationsphase • Schulische Teil der Fachhochschulreife • Erwerb der Hochschulreife (Abitur)
Wie erreichen Sie mich? R 1.19/Rigaer Str. Tel.: 29984910 oberstufenkoordinator@igs-halle.de Jeden Donnerstag 9:00-14:00 Uhr in der KGS.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !