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ERA-Einführung. Bisher: . Unterschiedliche Entgeltsysteme für Arbeiter und Angestellte. Mit ERA (Entgelt-Rahmen-Abkommen):. Einheitliches 12 stufiges Entgeltsystem. ERA-Einführung. Allgemeine Eingruppierungskriterien:. fachliche Qualifikation und Handlungsspielraum (aufgabenbezogen).
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ERA-Einführung Bisher: • Unterschiedliche Entgeltsysteme für Arbeiter und Angestellte Mit ERA (Entgelt-Rahmen-Abkommen): • Einheitliches 12 stufiges Entgeltsystem
ERA-Einführung Allgemeine Eingruppierungskriterien: • fachliche Qualifikation und Handlungsspielraum • (aufgabenbezogen) • Summarik • (Gesamtbetrachtung der niveauprägenden Anforderungen) Eingruppierungsmaßstab: • Entgeltgruppentexte • 70 Orientierungsbeispiele
ERA-Einführung Aufbau Orientierungsbeispiele: • Aufgabenbezeichnung mit zugeordneter EG • Beschreibung der Aufgabe • (personenunabhängige Beschreibung der Anforderungen) • Bewertungsbegründung • (Gegenüberstellung Anforderung und erforderliche Qualifikation )
ERA-Einführung ERA-Ersteingruppierung: • Beschreibung der einzugruppierenden Arbeitsaufgabe • Summarische Betrachtung und Ermittlung der wertprägenden • Anforderungen • Bewertung gemäß Eingruppierungskriterien • Vergleich mit Entgeltgruppentext und Orientierungsbeispielen • Arbeitsaufgabe der passenden ERA-Entgeltgruppe zuordnen
ERA-Einführung Leistungszulage • Spanne: bisher: 0 – 19 % mit ERA: 0 – 28% • Umrechnungsformel: exakt: vereinfacht (für VerdienstgradALT = 109,5) :
ERA-Einführung Beispiel: VII(4), 50 Leistungspunkte -> ERA-EG 12B Bisher: mit ERA: Grundgehalt: 4302 € 4120 € Leistungszulage: 408 € (9,5%) 576 € (14%) __________________________________________ Summe: 4710 € 4696 €
ERA-Einführung Altes Tarifgehalt < ERA-Tarifgehalt (Unterschreiter) • Anpassungsregelung Altes Tarifgehalt > ERA-Tarifgehalt (Überschreiter) • Besitzstandsregelung
ERA-Einführung Altes Tarifgehalt < ERA-Tarifgehalt (Unterschreiter) • Anrechnung von übertariflichen Sonderzulagen • Anpassungsbetrag Anpassungsbetrag = GehaltERA - GehaltALTges(bei ERA-Einführung) tariffähig jährlich werden 100 € in Auszahlungsbetrag umgewandelt evtl. verbleibender Rest wird nach spätestens 5 Jahren zu Auszahlungsbetrag • Auszahlungsbetrag tariffähig steigt jährlich um 100€, bis Anpassungsbetrag verbraucht ist entspricht spätestens 5 Jahre nach ERA-Einführung dem vollen ERA-Tarifgehalt
ERA-Einführung Altes Tarifgehalt > ERA-Tarifgehalt (Überschreiter) • Ausgleichszulage nicht tariffähig, wird gegen Tariferhöhungen verrechnet, max. 10% des bisherigen Tarifgehalts, • Überschreiterzulage tariffähig, wird bei Höhergruppierung gegen Erhöhungen von Grund- und Leistungsentgelt verrechnet
ERA-Einführung Nächste Schritte: • Tarifkonformes Verhalten des Arbeitgebers durchsetzen • Fragebogenaktion zur Aufgabenbeschreibung • Interviews • Widersprüche zur ERA-Eingruppierung entwerfen