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Global Governance. Die Vereinten Nationen & internationale Strafgerichtsbarkeit. Auf dem Weg zur Weltrisikogesellschaft. 1950 – 1959: 20 große Naturkatastrophen mit einem Schaden von 42 Milliarden Dollar 1990 – 1999: 89 große Naturkatastrophen mit einem Schaden von 652 Milliarden Dollar
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Global Governance Die Vereinten Nationen & internationale Strafgerichtsbarkeit
Auf dem Weg zur Weltrisikogesellschaft • 1950 – 1959: 20 große Naturkatastrophen mit einem Schaden von 42 Milliarden Dollar • 1990 – 1999: 89 große Naturkatastrophen mit einem Schaden von 652 Milliarden Dollar („große Naturkatastrophen“: die betroffenen Regionen können sich nicht mehr selbst helfen)
Auch die Politik muss sich globalisieren • Kein Global Government • Global Governance: „Weltordnungspolitik“ • Staatliche und nichtstaatliche Akteure müssen auf verschiedenen Ebenen zusammenarbeiten • UN, internationale Regime und regionale Zusammenschlüsse
Neudefinition staatlicher Souveränität • Verdichtung und Verrechtlichung der internationalen Beziehungen • Erweiterung des Kreises der Akteure über die Staaten hinaus • Neues Verständnis für Außenpolitik, bei dem ein normatives, am „Weltgemeinwohl“ orientiertes Verständnis vorherrscht
5 Säulen der Global Governance Architektur • Eine Welthandelsordnung • Eine internationale Wettbewerbsordnung • Eine Weltwährungs- und Finanzordnung • Eine Weltsozialordnung • Eine Weltökologieordnung
Weltgipfel in Johannesburg • 26.8.-4.9.2002: „World Summit on Sustainable development“ • 152 Richtlinien und Pläne für eine nachhaltige Entwicklung (Wasser, Energie, Klima, Artenvielfalt, Meere, Handle und Globalisierung…)
Demokratieproblem • Territorialität und Souveränität erschweren global governance • Einbezug unterschiedlicher politischer Ebenen • Einbezug staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen • Zivilgesellschaftliche Mindeststandards (Umverteilungsarrangements, rechtsstaatliches Gewaltmonopol, selbstbewusste Öffentlichkeit)
Die neue Weltordung – Machtmonopol auf Zeit • Eine Welt, die von den Regeln des Rechts und von kollektiven Institutionen gelenkt wird, an deren Spitze die reformierte UNO steht Oder • Multipolarität
1909 gab es 37 große internationale Organisationen und Vereinigungen auf der Welt, heute sind es 350
Gründung: 26.Juni 1945 • zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 192 Staaten der Erde und als globale Internationale Organisation uneingeschränkt anerkanntes Völkerrechtssubjekt • die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit • Generalsekretär: Ban Ki-moon aus Südkorea (*13.6.1944) • Amtssprachen: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch
Der Sicherheitsrat tagt mittlerweile fast ununterbrochen und verabschiedet pro Jahr etwa 50 Resolutionen • 1990-2001 verhängte er in 26 Fällen Sanktionen • 1945- 1987 nur 13 Friedensoperationen • 1989- 2000 Blauhelmeinsätze • 2005: mehr als 70.000 Blauhelme und Polizisten sowie 12.000 Zivilisten, davon ¾ in Afrika • dabei stützen sie sich militärisch immer mehr auf regionale Organisationen
Die UNO & die USA • Scheitern des New Yorker Reformgipfels im September 2005 • Der hegemoniale Anspruch der USA ist ein Hindernis für die UNO sich zu erneuern und ihre internationale Rolle aufzuwerten • UN-Sicherheitsrat legitimierte den Angriff der USA auf den Irak nicht • 2005 ernannte Bush einen „Falken“ des Irakkriegs, John Bolton, zum UN-Botschafter
Mangelnde Effizienz • Schlechte finanzielle und militärische Ausstattung • Aufwendungen für Friedensmissionen und internationale Tribunale entsprechen nur 1 bis 2 Prozent der weltweiten Militärausgaben
Kritikpunkte • Viele Resolutionen wurden nie umgesetzt (insbesondere im Nahostkonflikt) • Unfähigkeit den Zerfall Somalias, den Völkermord in Ruanda oder die Massaker in Bosnien zu verhindern • Auf der Suche nach einer neuen Legitimation • Administrative Unregelmäßigkeiten („Öl für Nahrung“) • UN als „Schutzschild und Legitimierungsinstrument“ für das Handeln der Großmächte
Chronologie des Völkerstrafrechts • 1872 Gustave Moynier schlägt die Schaffung eines Weltgerichtshofs vor • 1921 Leipziger Kriegsverbrechertribunal • 1945-46 Nürnberger Militärtribunal (IMT) • 1946-48 Tokioter Militärtribunal (IMTFE) • 1947 Einsetzung der Völkerrechtskommission zur Kodifizierung des Völkerrechts durch die UN-Generalversammlung • 1993 Internationaler Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien (ICTY) in Den Haag • 1995 Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) in Arusha • 1996 Kommission zur Errichtung des IStGH • 1998 Saatenkonferenz von Rom
Internationale Strafgerichtsbarkeit • Die Militärgerichtshöfe von Nürnberg und Tokio • Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien • Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda • Der internationale Strafgerichtshof • Der spezielle Gerichtshof für Sierra Leone • Das Völkermord-Tribunal für Kambodscha
Die Militärgerichtshöfe von Nürnberg und Tokio • Erste internationale Strafgerichtsbarkeit • Londoner Abkommen August 1945 • Je 1 Richter der 4 Siegermächte („Siegerjustiz“)
Die internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda • Jeweils durch einen Beschluss des Sicherheitsrates der VN ins Leben gerufen • Unabhängige Gerichte • Art 41 der Satzung des VN, Kompetenz ein Gericht als „Nebenorgan“ gemäß Art.29 einzurichten
Der Internationale Strafgerichtshof • IStGH; International Criminal Court (ICC) • „Römisches Statut“ am 1. Juli 2002 nach Ratifikation durch 60 Staaten in Kraft getreten • Zuständigkeit nicht mehr sachlich, räumlich oder zeitlich begrenzt • Auf Initiative der GV der VN • „Kernverbrechen“: Völkermord, Ver- brechen Menschlichkeit, Kriegsver- brechen, Verbrechen der Aggression
ICC-Mitgliedsstaaten Bis zum 1. November 2006 hatten 102 Staaten das Rom-Statut zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ratifiziert.
Der spezielle Gerichtshof für Sierra Leone (SCSL) • Abkommen zwischen den VN und der Regierung von Sierra Leone, SR-Res 1315 vom 14.August 2000 • In Freetown Aburteilung der Verbrechen des über zehnjährigen Bürgerkrieges mit über 200.000 Toten
Das Völkermord-Tribunal für Kambodscha • 1975-1979 von den „Roten Khmer“ begangener Genozid mit 2 Mio. Toten • Kriegsverbrechertribunal untersteht kambodschanischem Recht • Internationale und nationale Richter • Juli 2004 wurde Abkommen in Phnom Penh parlamentarisch genehmigt
Das neue Weltinnenrecht ergänzt als „Rechtsordnung einer globalen Weltgesellschaft“ die völkerrechtliche Ordnung
Das „zivilisatorische Hexagon“ - eine Architektur des Friedens • Entprivatisierung von Gewalt • Kontrolle des Gewaltmonopols und Herausbildung von Rechtsstaatlichkeit • Interdependenz und Affektkontrolle • Demokratische Beteiligung • Soziale Gerechtigkeit • Konstruktive politische Konfliktkultur