360 likes | 745 Views
Was ist Sozialhilfe und wer bekommt unter welchen Bedingungen die Grundsicherung?. Von Janina Ullrich und Rachael Morgan. Erläuterung: Sozialhilfe und Grundsicherung. SGB XII Notstandshilfe – setzt Bedürftigkeit voraus
E N D
Was ist Sozialhilfe und wer bekommt unter welchen Bedingungen die Grundsicherung? Von Janina Ullrich und Rachael Morgan
Erläuterung: Sozialhilfe und Grundsicherung • SGB XII • Notstandshilfe – setzt Bedürftigkeit voraus • ermöglicht ein menschenwürdiges Leben • Erwerbsfähigkeit entscheidet über Anspruch an Sozialhilfe • Geld-, Dienst- und Sachleistungen • umfasst sieben Lebenslagen
Sieben Lebenslagen • Hilfe zum Lebensunterhalt • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung • Hilfen zur Gesundheit • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen • Hilfe zur Pflege • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten • Hilfe in anderen Lebenslagen
Grundsätze der Sozialhilfe • Bedarfsdeckungsgrundsatz • Nachranggrundsatz • Individualisierungsgrundsatz
1. Hilfe zum Lebensunterhalt • Kapitel 3 im SGB XII • Voll erwerbsgeminderte Menschen unter 65 • Lebensunterhalt: Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse • Bedarf – Einkommen = Höhe der Leistung
Definition: volle Erwerbsminderung • Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden • Prüfung durch gesetzliche Träger der Rentenversicherung • „Jeder fünfte Berufstätige wird heutzutage vor Erreichen der Altersrente berufsunfähig“.
Regelsatz Lebenspartner 90%
Mehrbedarf (zusätzliche Leistungen) • Schwangere über der 12. Schwangerschaftswoche 17% • Alte Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben 17% • voll Erwerbsgeminderte (unter 65 Jahren) mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen G) 17% • Alleinerziehende - Kind unter 7 Jahren oder bis zu drei • Kindern unter 17 Jahren 36% • - vier Kinder oder mehr 12% pro Kind • (höchstens jedoch 60%) • Menschen über 15 Jahren mit Behinderung + Eingliederungshilfe • 35%
Einmalige Leistungen • Mehrtägige Klassenfahrten • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte • Erstausstattungen für Bekleidung • Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt • 100€ für jedes neue Schuljahr Festgelegte Geldbeiträge
Einkommen • Arbeitseinkommen • Kindergeld • Rente • Arbeitslosengeld • Wohngeld
Nicht zum Einkommen gehören: • Leistungen nach dem SGB XII • Grundrente für Beschädigte, Witwen oder Waisen nach dem Bundesversorgungsgesetz • Elterngeld bis max.300€ (für ab dem 1.1.2007 geborene Kinder) • Kindererziehungsleistungen für Mütter (geboren vor 1921) • Schmerzensgeld • Leistungen der „Mutter und Kind Stiftung“
vom Einkommen abzusetzen • Steuern • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung • Versicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) • Altersvorsorgebeiträge • Fahrtkosten • 30% des Arbeitseinkommens – höchstens jedoch 50% des Regelsatzes
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung • Kapitel 4 SGB XII • Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben • Volljährige, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
3. Hilfen zur Gesundheit • Kapitel 5 im SGB XII • Krankenversicherung bei einer Krankenkasse ihrer Wahl • Kostenübernahme, falls sie 2% des Regelsatzes überschreiten
4. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen • Kapitel 6 im SGB XII • ermöglicht das Führen eines selbstständigen Lebens: • angemessene Schulausbildung • angemessener Beruf und/oder dessen Ausbildung • Werkstatt für behinderte Menschen • heilpädagogische Hilfen für noch nicht schulpflichtige Kinder • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen • ermöglicht die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben • Versorgung mit nicht medizinischen Hilfsmitteln (z.B. Kraftfahrzeug) • Kostenübernahme, Beschaffung oder Umbau einer behinderungsgerechten Wohnung • z.B. Übernahme von Kosten für eine kulturelle Veranstaltung
Das persönliche Budget • pauschale Geldleistung • Betroffene entscheiden selbst welche Leistung sie wann, wo, wie und durch wen sie in Anspruch nehmen möchten • Betrag ist auf den Hilfebedarf des Betroffenen abgestimmt
5. Hilfe zur Pflege • Kapitel 7 im SGB XII • Betroffene ohne Pflegeversicherung oder deren Leistungen durch ihre eigene private o. gesetzliche Pflegeversicherung nicht abgedeckt sind • Bedarfsdeckungsgrundsatz • Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Krankheit (mind.6 Monate)
6. Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten • Kapitel 8 im SGB XII • ein Leben in der sozialen Gemeinschaft ist nicht möglich Folge: Ausgrenzung • Beispiele: - Straffälligkeit - Entlassung aus einer Anstalt - fehlende Allgemeinbildung • Leistung: Beratung, Betreuung oder Vermittlung eines Arbeitsplatzes
7. Hilfe in anderen Lebenslagen • Kapitel 9 im SGB XII • regelt: • Weiterführung des Haushalts • Altenhilfe • Blindenhilfe • Hilfe in anderen Lebenslagen • Übernahme von Bestattungskosten
Literaturverzeichnis • BÄCKER, Gerhard u. a. (2008): Sozialpolitik und Soziale Lage in Deutschland. Band 1: Grundlagen, Arbeit, Einkommen und Finanzierung (4., grundlegend überarb. und erw. Aufl.), Wiesbaden: VS Verlag. • BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES (Hg.) (2009): Sozialhilfe und Grundsicherung (Informationsbroschüre), Bonn • GOTHAER VERSICHERUNGSBANK (2009): Berufsunfähigkeit: die unterschätzte Gefahr. In: Gothaer Magazin November • SOZIALGESETZBUCH XII (SGB XII), 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3023), idF. Vom 28. Mai 2008, (BGBl. I S. 874, 901).