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Gestreckte Abschlussprüfung im Berufsbild Kaufmann/frau im Einzelhandel. Neue Prüfungsstruktur Verkäufer und Kaufmann im EH ab 01.07.2009. * Die bisherigen Prüfungszeiten bleiben für die VK-Prüfung unverändert bestehen lt. AKA Nürnberg. Änderungen Verkäufer und Kaufmann im Einzelhandel.
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Gestreckte Abschlussprüfung im Berufsbild Kaufmann/frau im Einzelhandel
Neue Prüfungsstruktur Verkäufer und Kaufmann im EH ab 01.07.2009 * Die bisherigen Prüfungszeiten bleiben für die VK-Prüfung unverändert bestehen lt. AKA Nürnberg
Änderungen Verkäufer und Kaufmann im Einzelhandel Was wird sich mit der Einführung der gestreckten Abschlussprüfung im Einzelhandel ändern? beim Berufsbild Verkäufer: - die Ausbildung und die Prüfungen bleiben unverändert, aber … - … identische Prüfungsinhalte von schriftlicher Verkäuferprüfung und Abschlussprüfung (AP) KiE Teil 1; dadurch deckt schon Verkäuferprüfung zu 35 % eine spätere AP KiE ab - … keine doppelte schriftliche Prüfung für Verkäufer von Inhalten der ersten 2 Ausbildungsjahre, die im Berufsbild KiE ihre Ausbildung fortführen beim Berufsbild KiE: • - Wegfall der bisher bekannten Zwischenprüfung • hohe Lernmotivation bei allen Prüfungsteilen • Entlastung der Auszubildenden bei der schriftlichen AP am Ende der Ausbildungszeit (Inhalte der ersten beiden Jahre werden nicht mehr geprüft)
Gegenüberstellung alte und neue schriftliche Prüfungsinhalte
Schriftliche Aufgaben Prüfung Verkäufer und Kaufmann im EH ab 01.07.2009 Kaufmann im EH Verkäufer Abschlussprüfung Teil 2 (nach 3 Jahren) Verkauf und Marketing 25 % Geschäftsprozesse im Einzelhandel 25 % Warenwirtschaft und Rechnungswesen 15 % Fallbezogenes Fachgespräch 40 % Wirtschafts- und Sozialkunde 10 % Fachbezogenes Fachgespräch Abschlussprüfung Teil 1 (Ende 2. Ausbildungsjahr) 50 % Verkauf und Marketing Zwischenprüfung am Anfang des 2. Ausbildungsjahres 15 % Warenwirtschaft und Rechnungswesen 10 % Wirtschafts- und Sozialkunde 10 %
Bestehensregelungen Kaufmann im Einzelhandel ab 01.07.2009 • • mindestens „ausreichend“ im Prüfungsteil • „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ • mind. „ausreichend“ im Prüfungsteil „Fallbezogenes Fachgespräch“ • mindestens „ausreichend“ im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2
Anmerkungen zu den Prüfungen • Das Ergebnis von Teil 1 wird den Prüflingen vor Teil 2 schriftlich mitgeteilt. • Teil 1 ist nicht eigenständig wiederholbar. • Teil 1 alleine entscheidet nicht über das Bestehen (daher Gewichtung unter 50 %). • Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nur im Rahmen von Teil 2 möglich (auf Antrag des Prüflings, bei Bewertung eines Prüfungsfachs von Teil 2 mit „schlechter als ausreichend“).
Anmerkungen zu den Prüfungen – Beispiel Vertragsumstellung VK auf KiE • Wechsel des Berufsbildes während laufender Verkäuferaus-bildung auf KiE vor oder nach Durchführung der Zwischenprüfung Verkäufer • Teilnahme an der Abschlussprüfung KiE, Teil 1 am Ende des 2. Ausbildungsjahres • sowie • Teilnahme an der Abschlussprüfung KiE, Teil 2 am Ende des 3. Ausbildungsjahres
Anmerkung zu den Prüfungen – Beispiel Verstagsumstellung KiE auf VK • Umstellung einer KiE-Ausbildung auf das Berufsbild VK • Teilnahme an Zwischenprüfung ist beim Verkäufer zwingend vorgeschrieben. • Vorsicht: frühzeitige Umstellung, damit Teilnahme an Zwischenprüfung sichergestellt werden kann.
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