220 likes | 362 Views
Das hochkarätige Publikum, alle sind gespannt…. „Das Amtsgericht Olten-Gösgen tagt“. Strafprozess. Gerichtspräsidentin / Gerichtsschreiber: Barbara Hunkeler, Heinz Müller Vertreter des Geschädigten: Rechtsanwalt (RA) Roger Zenari Beschuldigte: Bauleiter, Gerüstersteller, Gerüstbenutzer.
E N D
„Das Amtsgericht Olten-Gösgen tagt“ Strafprozess Gerichtspräsidentin / Gerichtsschreiber: Barbara Hunkeler, Heinz Müller Vertreter des Geschädigten: Rechtsanwalt (RA) Roger Zenari Beschuldigte: Bauleiter, Gerüstersteller, Gerüstbenutzer
Ablauf Strafprozess: Sachverhaltsschilderung Bekanntgabe der Vorhalte Befragung der Beschuldigten Bauleiter Gerüstersteller Arbeitgeber - Gerüstbenutzer Abklärung der sozialen Verhältnisse Plädoyer der Strafverteidiger Urteil und Begründung
Situation vor dem Unfall 16. Juni 2006, schön und trocken
Sachverhalt ca. 250 cm 40 cm
Sachverhalt • Bei der Montage des Gerüstes wurde es versäumt, die Distanz Gerüst / Deckenaussenkante zu messen. • Eine formelle Abnahme des Gerüstes ist unterblieben. • Bei der Erstbegehung fragt der Arbeitgeber den Architekten/Bauleiter, ob der Gerüstabstand in Ordnung sei. • Eine verbindliche Antwort gibt es nicht. • Trotz diesen Bedenken erfolgte keine Kontrolle und die Korrektheit des Abstandes wird auch nicht weiter in Frage gestellt. • Niemand verlangt oder veranlasst eine Überprüfung.
Sachverhalt • Im Verlauf des späteren Nachmittags konsumiert der Arbeitnehmer eine kleine Flasche Bier (3.3dl, 4.8 Vol.% alc.). • Beim Tragen einer sperrigen Last macht der Arbeitnehmer einen Fehltritt. • Er stürzt darauf zwischen Gerüst und dem Gebäude ab und 2.50 m tiefer auf am Boden liegende Ziegelsteine. • Der Verunfallte zieht sich dabei ein Schädel-Hirntrauma sowie diverseWirbel-, Knochen- und Rippenbrüche zu.
Gesundheitsbeeinträchtigungen des Verunfallten: • Mittelschwere Störung der Hirnfunktion. • Die kognitiven Fähigkeiten sind stark eingeschränkt. • Ein bleibender Rückenschaden beschränkt das Heben und Tragen auf 5 kg. • Eine Heimeinweisung erweist sich indes als nicht notwendig.
Strafantrag • Gestützt auf diesen Sachverhalt werden die drei folgenden Beschuldigten dem Amtsgericht Olten-Gösgen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung gemäss Art. 125 Abs. 2 StGB überwiesen.
Architekt / BauleitungVorhalt Rechtsanwalt (RA) Patrick Thomann Fritz Fürst wird vorgehalten, sich der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig gemacht zu haben, indem er das Gerüst pflichtwidrig nicht auf die geltenden Vorschriften kontrolliert und dadurch die eingetretenen schweren Verletzungen des Verunfallten Emanuel Schmid zu verantworten hat.
GerüsterstellerVorhalt Rechtsanwalt (RA) Michel Meier Ernst Wälchli wird als verantwortlicher Gerüstersteller vorgeworfen, sich der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig gemacht zu haben, indem er ein Gerüst aufgebaut hat, welches nicht den geltenden Vorschriften entsprach und dessen Benutzung zugelassen hat, so dass der Geschädigte Emanuel Schmid infolge unvorschriftsgemässem Mehrabstand zwischen Gerüst und Wand heruntergefallen ist und sich schwer verletzt hat.
Arbeitgeber des VerunfalltenVorhalt Rechtsanwalt (RA) Marc Finger Urs Ruch wird vorgehalten, sich der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig gemacht zu haben, in dem er es unterlassen hat, seine Verpflichtungen wahrzunehmen, zu überprüfen, ob sich das Gerüst in vorschriftskonformem Zustand befindet und dadurch zugelassen hat, dass sein Arbeitnehmer Emanuel Schmid das mangelhafte Gerüst benützte und dabei abstürzte. Die Folgen davon führten zu einer schweren Beeinträchtigung seiner Gesundheit.
Rechtsbegehren Vertreter des Geschädigten, RA Roger Zenari • Der Beschuldigte Fritz Fürst sei der schweren fahrlässigen Körperverletzung (Art. 125 StGB), begangen am 16. Juni 2006, zum Nachteil von Emanuel Schmid schuldig zu sprechen. • Der Beschuldigte Ernst Wälchli sei der schweren fahrlässigen Körperverletzung, begangen am 16. Juni 2006, zum Nachteil von Emanuel Schmid (Art. 125 StGB) schuldig zu sprechen. • Der Beschuldigte Urs Ruch sei der schweren fahrlässigen Körperverletzung (Art. 125 StGB), begangen am 16. Juni 2006, zum Nachteil von Emanuel Schmid schuldig zu sprechen. • Der Geschädigte Emanuel Schmid sei zur Geltendmachung seiner Schadenersatz- und Genugtuungsforderung auf den Zivilweg zu verweisen. • Unter Kosten- und Entschädigungsfolge
Plädoyers der RA (Vertreter der Beschuldigten) Zusammenfassung der Plädoyers: Eine jeweilige Schuld wurde verneint. Die Schuld wurde gegenseitig und dem Verunfallten zugeschoben. Alle plädierten auf Freispruch. Plädoyers können unter folgendem Link vollständig nachgelesen werden: RA Patrick Thomann – Bauleiter RA Michael Meier – Arbeitgeber des Verunfallten RA Marc Finger - Gerüstersteller
Bauleiter MittelschweresVerschulden 60 Tagessätze à Fr. 180.-, bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-
Gerüstersteller MittelschweresVerschulden 60 Tagessätze à Fr. 150.-, bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-
Arbeitgeber des Verunfallten MittelschweresVerschulden 30 Tagessätze à Fr. 70.-, bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-