150 likes | 1.03k Views
Lärm. Die Sicherheitsunterweisung. zum Thema Lärm. Vorwort. Vorwort zur LeManSys-Sicherheitsunterweisung. In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Lärm“.
E N D
Lärm Die Sicherheitsunterweisung zum Thema Lärm
Vorwort Vorwort zur LeManSys-Sicherheitsunterweisung In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Lärm“. Arbeiten Sie diese Unterweisung* gewissenhaft durch, denn zum Abschluss erwartet Sie ein Test (Multiple Choice). * Hinweise: Ihr Arbeitgeber ist zu regelmäßigen Unterweisungen im Arbeitsschutz gesetzlich verpflichtet. (§ 12 ArbSchutzG) Die Bearbeitung mit bestandenem Test weist nach, dass Sie die Inhalte gelesen und verstanden haben. Dokumentiert wird, dass Sie die Unterweisung erfolgreich bearbeitet haben. Eine Leistungsbewertung findet nicht statt! Übrigens, mein Name steht für LernManager In diesem Sinne auf gute Zusammenarbeit Viel Spaß und guten Erfolg wünscht Ihnen Ihr LeMan
Lärm • INHALT: • Begriffsbestimmung • Neue EG-Lärmschutz-Richtlinie • Unternehmerpflichten • Ihre Pflicht • Der Lärmpegel • Die Wirkung • Arten von Gehörschutz • Tragedauer, Anpassen u. Einstellen • Otoplastik • Die Anpassung • Das richtige Einsetzen • Die Reinigung • Schlusswort mit Kurzfilm LeManSys – die Sicherheitsunterweisungzum Thema: Lärm In dieser Unterweisung werden Sie über folgende Fakten und Hinweise zum Thema „Lärm“ informiert!
Lärm ist unerwünschter Hörschall, der stören, belästigen, benachteiligen und die Gesundheit gefährden kann. Lärmgefährdung ist die Einwirkung von Lärm auf Personen, die zur Beeinträchtigung der Gesundheit, insbesondere im Sinne einer Gehörgefährdung, führen kann oder zu einer erhöhten Unfallgefahr führt. Der Beurteilungspegel kennzeichnet die Wirkung eines Geräusches auf das Gehör. Er ist der Pegel eines achtstündigen konstanten Geräusches oder, bei zeitlich schwankendem Pegel, der diesem gleichgesetzte Pegel. Lärmbereiche sind Bereiche, in denen Lärm auftritt, bei dem der ortsbezogene Beurteilungspegel 80 dB(A) oder der Höchstwert des nicht bewerteten Schalldruckpegels 135 dB (z. B. Knall, Explosion) erreicht oder überschreitet. Im Sinne dieser Vorschriften werden folgende Begriffe bestimmt: Lärm Begriffsbestimmung Quellen: BGV B3
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bitte beachten Sie:Diese Demoversion beinhaltet nur einen kleinen Ausschnitt der Vollversion Lärm Wichtiger Hinweis