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Herzlich willkommen im Studien-seminar Stade!. Was hat sich verändert in Bezug auf die Rahmenbedingungen durch die APVO-Lehr?. Verkürzte Ausbildungszeit auf 18 Monate und sofortiger Einsatz der L.i.V.s im Unterricht in eigener Verantwortung.
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Was hat sich verändert in Bezug auf die Rahmenbedingungen durch die APVO-Lehr? • Verkürzte Ausbildungszeit auf 18 Monate und sofortiger Einsatz der L.i.V.s im Unterricht in eigener Verantwortung. • Die Schulleitungen beurteilen die Referendare und die Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer arbeiten diesen Beurteilungen mit Hinweisen zu. • Beurteilungen müssen zum Ende des 14. Ausbildungsmonates vorliegen.
Kompetenzorientierte Ausbildung in 18 Monaten • Verbindliche und einheitliche Kriterien und Standards für Seminar und Ausbildungsschulen liegen durch die APVO-Lehr vor (Kompetenzkatalog der APVO-Lehr). • Enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Seminar ist angesichts der Verkürzung der Ausbildungszeit wünschenswert. • Neue Wege der Zusammenarbeit mit AusbildungslehrerInnen werden genutzt: Mentorensystem, Informationsveranstaltungen, Auswertungsbögen für Unterricht.
Neue Aufgaben für L.i.V.s in der Schule • Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule: L.i.V.s bekommen die Möglichkeit, Impulse, Ideen und Anregungen in schulische Gremien einzubringen (z.B. Fachgruppen). • Die Schule stellt sicher, dass den L.i.Vs. Kenntnisse hinsichtlich Schulprogramm, Schulordnung, Schulleben, Arbeit der Fachgruppen usw. vermittelt werden.
Neue Kompetenzen • Personale Kompetenzen: stetige eigenständige Weiterentwicklung der eigenen Berufskompetenz durch reflektierte Praxis (Portfolioarbeit, Kollegiale Beratung). • Aufbau dieser Kompetenzen auf der Basis von grundlegenden personalen Kompetenzen, die vorhanden sein müssen: z.B. fachliche Kompetenzen, grundlegende kommunikative Kompetenzen.
Kompetenz Unterrichten / Rahmenbedingungen: • L.i.V.s erteilen von Beginn der Ausbildung an Unterricht in eigener Verantwortung (Schlüssel: 6 – 8 – 4 U.i.e.V.). • L.i.V.s sind verpflichtet, angeleiteten Unterricht bei den AusbildungslehrerInnen wahrzunehmen, umgekehrt ist auch jede Lehrkraft zum begleiteten Ausbildungsunterricht verpflichtet! • Ausbildungslehrer/innen geben L.i.V.s Möglichkeit zur Hospitation in ihrem Unterricht, bevor L.i.Vs selbst unterrichten. • Betreuter Ausbildungsunterricht soll sich auf Unterrichtseinheiten, nicht auf Einzelstunden, beziehen. • AusbildungslehrerInnen sind gegenüber den L.i.V.s weisungsberechtigt.
Unterrichtsbesuche: Beratungsbesuche, Besondere Unterrichtsbesuche • Teilnahme der Ausbildungslehrer/innen an Unterrichtsbesuchen und deren Besprechung sind wichtig. • Ausbildungslehrer/in äußert sich nach Selbstreflexion des L.i.V.s zur Lerngruppe. • Fokussierung von Ausbildungsaufgaben ggf. unter Einbindung von Hinweisen der AusbildungslehrerInnen.
Kompetenz Unterrichten: Vorbereitung • L.i.V.s planen gemeinsam mit dem / der AusbildungslehrerIn Unterrichtseinheit. • Sie legen Ausbildungslehrer/innen schriftlichen Entwurf vor (ca. 1 Seite) für jeweils aktuelle Stunde vor. • Entwurf enthält folgende Informationen: Stundenlernziel incl. zu schulende Kompetenz, geplanter Verlauf, Tafelbild, Arbeitsmaterialien. • Anlage: Arbeitsmaterialien. • Anlage: Arbeitsmaterialien
Beratung durch Ausbildungslehrer(in) • Einschätzung der Lernvoraussetzungen. • Rückmeldungen über das Auftreten des L.i.V.s vor der Klasse • Aufbau und Arbeit mit Routinen und Ritualen • Lenkungsverhalten: Impulse sinnvoll? Zu eng? Zu weit? • Korrekturverhalten • Schüleraktivierung • Medieneinsatz • Ergebnissicherung
Beratung durch Ausbildungslehrer(in) • Nutzung von Auswertungsbögen für den Unterricht ist möglich. • Für den Aufbau von Kompetenzen ist es sinnvoll, Beratungsschwerpunkte mit den L.i.V.s zu vereinbaren, an denen kontinuierlich gemeinsam gearbeitet wird (z.B. Gesprächsführung). • Transparenz schaffen: Woran sollte L.i.V. weiterarbeiten? Würdigung von Stärken und Anregung von Optimierungsmöglichkeiten.
Tipps der AusbildungslehrerInnen sind in allen Kompetenzbereichen willkommen: • Hinweise bzgl. Konzeption und Korrekturen von Klassenarbeiten (zeiteffizientes Arbeiten), • Reflexion von Unterricht, • Vorbereitung von Exkursionen, Klassenfahrten, • Elterngespräche führen, (…).
Fazit: Was ändert sich für die Ausbildungslehrer/innen und die Schule? • Die Bedeutung im Bereich Beratung wird größer! • Ausbildungslehrer/innen werden der Schulleitung im Bereich Beurteilung der L.i.V.s zuarbeiten müssen! • Beurteilungsbeiträge der AusbildungslehrerInnen werden i.d.R. schriftlich erbeten, da die Schule eine Ausbildungsakte führt! • Es wird auch in der Schule ein Gespräch mit den L.i.Vs über den Ausbildungsstand geführt! • Einige Schulen werden ausgewählte AusbildungslehrerInnen als Mentoren bestimmen!
Für welche Bereiche sind Ausbildungslehrer/innen definitiv nicht zuständig? • Planung der Unterrichtseinheiten und einzelner Unterrichtsstunden, denn die L.i.V.s sollen diese Leistung eigenständig erbringen. • Das Schreiben der Stundenentwürfe für Beratungsbesuche, Besondere Unterrichtsbesuche und Prüfungsstunden, weil die L.i.V.s beraten und beurteilt werden sollen und keineswegs die Ausbildungslehrer/innen.
Generelle Absprachen /Regelungen der Zusammenarbeit mit dem Seminar: • Seminarveranstaltungen haben Vorrang vor schulischen Veranstaltungen (z.B. schul. Fachkonferenzen, Dienstbesprechungen). • Ausnahme: L.i.V.s nehmen an Zeugniskonferenzen und Elternsprechtagen teil. • Teilnahme an Klassen- und Studienfahrten sowie Wandertagen sind prinzipiell erwünscht, bedürfen aber Genehmigung durch Seminarleitung. • L.i.V.s sind befreit von Pausen- und Ordnungsaufsichten. • Vertretungsstunden sind nur in Ausnahmefällen nach durch L.i.V.s zu erteilen.