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Elterngeld. Elterngeld. - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen. Elterngeld. - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen. Merle Pepmeier stellvertr. Leiterin Elterngeld Amt für soziale Sicherung und Integration 31.01.2012. Elterngeld.
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Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen
Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen Merle Pepmeier stellvertr. Leiterin Elterngeld Amt für soziale Sicherung und Integration 31.01.2012
Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen Merle Pepmeier stellvertr. Leiterin Elterngeld Amt für soziale Sicherung und Integration 31.01.2012
Historie • Bis 2006 Erziehungsgeld / ab 2007 Elterngeld • Zuständigkeit des Landes / der Versorgungsämter bis zum 31.12.2007 • Die Landeshauptstadt Düsseldorf übernimmt die Aufgabe zum 01.01.2008 Amt für soziale Sicherung und Integration
Elterngeld in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Düsseldorf • 10 Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen für ca. 7000 Anträge pro Jahr • Für Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger zahlt der Bund jährlich rund 44 ,6 Millionen Euro Amt für soziale Sicherung und Integration
Voraussetzungen • Eltern mit Wohnsitz in Deutschland / mit deutschem Arbeitgeber • Betreuung des Kindes im eigenen Haushalt • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (maximal 30 Stunden-Woche) Amt für soziale Sicherung und Integration
EU-Bürger/EU-Bürgerinnen Grundsätzlich gilt: • Elterngeldanspruch für Personen, die • sich in Deutschland aufhalten und • eine Freizügigkeitsbescheinigung besitzen Ausnahme: vergleichbare Leistungsansprüche im EU Ausland • Evtl. Elterngeldanspruch, wenn ein deutsches Arbeitsverhältnis besteht, der Wohnort aber im Ausland ist. • Auch bei Entsendung ins Ausland besteht ein Elterngeldanspruch Amt für soziale Sicherung und Integration
Nicht EU-Bürger/EU-Bürgerinnen Grundsätzlich gilt: • ein auf Dauer angelegter Aufenthalt und • eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis !!!! Dann besteht ein Anspruch auf Elterngeld !!!! Amt für soziale Sicherung und Integration
Höhe des Elterngeldes • ca. 65% des letzten Nettogehaltes während der Bezugszeit • Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung • es besteht Krankenversicherungsschutz für Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenversicherung • Sockelbetrag von 300 Euro für Personen ohne Erwerbseinkommen • Maximalbetrag als Lohnersatzleistung 1.800 Euro Amt für soziale Sicherung und Integration
Bezugsmöglichkeiten • Elterngeld kann maximal bis zum 14. Lebens-monat in Anspruch genommen werden • Anspruch auf maximal 12 Monate, wenn nur ein Elternteil bezieht wenn kein realer Einkommensverlust vorliegt • Anspruch auf maximal 14 Monate, wenn Vater und Mutter gemeinsam Elternzeit beanspruchen und realen Verdienstausfall haben für Elternteile mit alleinigem Sorgerecht und realem Verdienstausfall Amt für soziale Sicherung und Integration
Bezugsmöglichkeiten • Seit Anfang 2009 müssen mind. 2 Monate in Anspruch genommen werden • Zu beachten: Es sind immer volle Lebensmonate zu beantragen Amt für soziale Sicherung und Integration
Besondere Hinweise zum Elterngeld • Lebensmonate können gemeinsam mit dem Partner im gleichen Zeitraum genommen werden • Sofern möglich ist darauf zu achten, dass die Elternzeit in Lebensmonaten genommen wird • Splittung in Monate mit und ohne Erwerbstätigkeit möglich Amt für soziale Sicherung und Integration
Gesetzesänderung zum 01.01.2011 • Absenkung des Elterngeldes auf ca. 65% des letzten Lohnes • auch der Sockelbetrag von 300,00 Euro wird im AlG II angerechnet • Kein Anspruch auf Elterngeld bei Einkommen von 250.000/500.000 Euro Amt für soziale Sicherung und Integration
Zahlen / Daten / Fakten(01.01. bis 31.12.2011) • insgesamt 7037 Anträge: davon 5674 Anträge von Müttern (80,6%) davon 1363 Anträge von Vätern (19,4%) davon 3339 Bewilligungen Sockelbetrag 300 Euro davon 1000 Bewilligungen Höchstbetrag 1800 Euro davon 1591 Anträge von ausländischen Mitbürgern • Ausgabevolumen 2011: rund 44,6 Millionen Euro Amt für soziale Sicherung und Integration
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit… Amt für soziale Sicherung und Integration