1 / 19

Das neue Elterngeld – Häufig gestellte Fragen Telefonvortrag am 27.02.2007 für das Portal www.mittelstand-und-familie.de

Das neue Elterngeld – Häufig gestellte Fragen Telefonvortrag am 27.02.2007 für das Portal www.mittelstand-und-familie.de. Astrid G. Lethert, work & life, Bonn www.mittelstand-und-familie.de - infoline@mittelstand-und-familie.de. Das neue Elterngeld .

lenka
Download Presentation

Das neue Elterngeld – Häufig gestellte Fragen Telefonvortrag am 27.02.2007 für das Portal www.mittelstand-und-familie.de

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Das neue Elterngeld –Häufig gestellte FragenTelefonvortrag am 27.02.2007für das Portal www.mittelstand-und-familie.de Astrid G. Lethert, work & life, Bonn www.mittelstand-und-familie.de - infoline@mittelstand-und-familie.de

  2. Das neue Elterngeld • Welche Voraussetzungen müssen zur Inanspruchnahme von Elterngeld erfüllt sein? • Das Kind muss von Mutter oder Vater selbst betreut und erzogen werden • Die Eltern dürfen nicht mehr als durchschnittlich 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein • sie müssen mit dem Kind in einem Haushalt leben • der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland sein

  3. Das neue Elterngeld • Wie hoch ist das Elterngeld? • Erwerbstätige Eltern, die Ihre Tätigkeit zur Erziehung und Betreuung des Kindes unterbrechen bzw. auf maximal 30 Wochenstunden reduzieren, erhalten mindestens 67% des wegfallenden Netto-Einkommens, höchstens jedoch € 1.800,00 • Wenn der Vater oder die Mutter während des Elterngeldbezuges bis zu 30 Wochenstunden arbeitet, bemisst sich der Anspruch auf die Differenz des zuvor (vor Elterngeld) verdienten und dem jetzigen Einkommen. Das Elterngeld wird dann i.H.v. 67% auf die entstehende Differenz gezahlt

  4. Das neue Elterngeld • Berechnung des Elterngeldes • Das Elterngeld berechnet sich nach dem durchschnittlichen individuellen Einkommen des jeweiligen Elternteils, das Elterngeld beantragt • Grundlage zur Berechnung ist das Einkommen in den vergangenen 12 Kalendermonaten vor Geburt des Kindes • Nicht mitgezählt werden Monate, in denen Mutterschaftsgeld und Elterngeld bezogen wurde (NICHT Erziehungsgeld!!!) • Ebenso werden Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt, sondern weiter zurückliegende • Zum Einkommen zählen Einkünfte während eines Urlaubs oder einer Krankheit

  5. Das neue Elterngeld • Wie lange dauert der Elterngeldbezug? • Elterngeld kann in den ersten 14. Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden • Ein Elternteil kann max. 12 Monate Elterngeld beanspruchen • Der Bezug des Elterngeldes kann um weitere 2 Monate ausgedehnt werden, wenn auch der andere Elternteil mindestens 2 Monate seine Erwerbstätigkeit reduziert und Elterngeld beantragt • Während des gesetzlichen Mutterschutzes erhält die Mutter das so genannte Mutterschaftsgeld, dass das entfallende Einkommen zu 100% ersetzt • Ab dem dritten Lebensmonat des Kindes setzt dann das Elterngeld ein. D.h., dass das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird.

  6. Das neue Elterngeld • Kann das Elterngeld auch gesplittet werden? • Ja, das Elterngeld kann auch in hälftigen Monatsbeträgen für die Dauer von maximal 2 Jahren ausgezahlt werden • Eine Person kann dann bis zu 24 Monate halbes Elterngeld beziehen, eine alleinerziehende Person bis zu 28 Monate • Die Partnermonate können ebenfalls gesplittet werden

  7. Elterngeld • In welcher Höhe bekommen Eltern das neue Elterngeld, wenn sie sich aktuell in der Elternzeit befinden und Erziehungsgeld beziehen? • Das neue Elterngeld bemisst sich nach dem Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. • D.h., dass die Eltern, die Vollzeit-Elternzeit in Anspruch genommen haben, Anspruch auf den sogenannten Sockelbetrag in Höhe von € 300,00 pro Monat haben. • Grund hierfür ist, dass es sich um ein Stichtagsgesetz handelt, dass keine Übergangsregelung vorsieht.

  8. Elterngeld • Was gilt nach der Stichtagsregelung zur Berechnung des Elterngeldes? • Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (NICHT Erziehungsgeld!) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt • Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.

  9. Das neue Elterngeld • Was regelt die Geringverdienerkomponente? • Gering verdienende Eltern erhalten ein erhöhtes Elterngeld. • Als gering verdienend gilt, wer im Jahr vor der Geburt durchschnittlich weniger als 1.000 €uro netto monatlich verdient hat. • Für jede 20 €uro, die das monatliche Einkommen unter 1.000 €uro liegt, steigt der Elterngeldanspruch um 1% • Rechenbeispiel bei einem durchschn. Einkommen von 650 €uro: • 1000 – 650 = 350 • 350 / 20 = 17,5 • 67% + 17,5% = 84,5% • 84,5% von 650 Euro entspricht 549,25€uro

  10. Das neue Elterngeld • Elterngeld bei Selbstständigen • Berechnungsgrundlage ist hier der Gewinn gemäß Steuerbescheid. Das entfallene Einkommen wird ebenfalls zu 67% ersetzt. • Liegt der Steuerbescheid zum Zeitpunkt der Beantragung noch nicht vor, so kann das generierte Einkommen auch mittels anderer Belege (Einnahmen/Ausgaben-Überschuss-Rechnung, GuV oder Bilanz) glaubhaft gemacht werden • Auf dieser Grundlage wird der Elterngeldanspruch vorläufig berechnet bis der Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt nachgereicht werden kann. • Auch für Selbstständige gilt: Eine wöchentlich Arbeitszeit von max. 30 Stunden ist erlaubt. Eine entsprechende Erklärung gegenüber der Elterngeldstelle ist ausreichend.

  11. Das neue Elterngeld • Steuerklassenwechsel • Die gewählte Steuerklasse hat Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes und den auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträgen. • Grundsätzlich kann einmal pro Jahr die Steuerklasse gewechselt werden. • Ein solcher Wechsel wird für das Elterngeld anerkannt, sofern er unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten gewählt wurde und nicht ausschließlich der Erzielung höherer Sozialleistungen dient.

  12. Das neue Elterngeld • Elterngeld und Krankenversicherung • Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind während des Elterngeldbezuges beitragsfrei weiterversichert • Freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und auch Privatversicherte müssen die Beiträge weiterhin selbst bezahlen

  13. Das neue Elterngeld • Was ist der Geschwisterbonus? • Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus erhalten. • Der Geschwisterbonus beträgt i.d.R. 10% des Elterngeldes, mindestens jedoch 75 €uro. • Bei zwei Kindern im Haushalt besteht der Anspruch auf den Erhöhungsbetrag so lange, bis das ältere Geschwisterkind das dritte Lebensjahr vollendet hat. • Bei drei und mehr Kindern im Haushalt erhalten Sie den Geschwisterbonus, wenn mindestens zwei Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben • Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seine dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Geschwisterbonus

  14. Das neue Elterngeld • Elterngeld bei Mehrlingsgeburten • Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das zustehende Elterngeld um je € 300,00 für jeden Mehrling

  15. Das neue Elterngeld • Partnermonate und Verteilung der Elternzeit • Die Eltern können die Anzahl der Monatsbeiträge bis auf die zwei Partnermonate frei untereinander aufteilen • Das Elterngeld kann nacheinander oder auch gleichzeitig ausgezahlt werden • Wichtig ist, dass die 14 Monatsbeiträge nicht überschritten werden • Der Elterngeldanspruch endet spätestens mit dem 14. Lebensmonat des Kindes • Bei gleichzeitigem Elterngeldbezug reduziert sich die Zahl der Monate entsprechend • Die Partnermonate müssen nicht an einem Stück genommen werden

  16. Das neue Elterngeld • Wie wird das Elterngeld steuerrechtlich betrachtet? • Grundsätzlich ist das Elterngeld steuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt • Das bedeutet: Zur Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes wird das Elterngeld dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet • Der so ermittelte Steuersatz wird dann auf das Einkommen abzüglich des Elterngeldes angewendet • Bsp: Eine Familie hat bezieht Elterngeld i.H.v. 10.000 €. Das zu versteuernde Einkommen beträgt 30.000€. • Der zu anzuwendende Einkommensteuersatz wird auf Basis von € 40.000 berechnet • Angewandt wird er allerdings auf das zu versteuernde Einkommen von € 30.000

  17. Das neue Elterngeld • Elterngeld für Alleinerziehende • Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, erhalten allein für die vollen 14 Monate Elterngeld. • Bedingung: Das Kind lebt mit dem Elternteil allein in der Wohnung und dem Elternteil die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine zusteht.

  18. Elterngeld • Haben auch ausländische Eltern Anspruch auf Elterngeld? • Ausländische Eltern haben Anspruch auf Elterngeld, wenn ihr Aufenthalt und ihr Zugang zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft ist • Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Vorraussetzungen ohne Weiteres. • Wer nur eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen nur dann, wenn die Person auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist und hier schon gearbeitet hat. • Kein Elterngeld erhalten ausländische Eltern, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung oder in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis nur für einen Höchstzeitraum besitzen

  19. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihre Fragen werden nun gerne beantwortet. Weitere Fragen per Mail oder Telefon an die Infoline: infoline@mittelstand-und-familie.de Telefon: 0180 - 3 444 333

More Related