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Armut in Österreich - Gründe, Fakten, Umgang, Perspektiven Robert Buggler. Sbg. Armutskonferenz 31.03.2009. Neue Armut. Ausgangssituation. Armut und soziale Ausgrenzung werden vermehrt zum strukturellen Problem Ö: > 1 Million (12 %) armutsgefährdet
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Armut in Österreich - Gründe, Fakten, Umgang, Perspektiven Robert Buggler. Sbg. Armutskonferenz 31.03.2009
Ausgangssituation • Armut und soziale Ausgrenzung werden vermehrt zum strukturellen Problem • Ö: > 1 Million (12 %) armutsgefährdet • ~ 400.000 davon sind „manifest arm“ (5 %)! • Gründe: Langfristige Entwicklungen: • Säulen des Sozialstaates werden brüchig: Arbeit, Ehe • Sonstige Armutsfaktoren: Migration / mangelnde Integration, psychische Erkrankungen, Bildungsarmut, Altersarmut = Pflege, Ungleichheit der Geschlechter, Kinderarmut • Folgen der aktuellen Wirtschafts“krise“ etc. • Maßnahmen dagegen bislang unzureichend (Prävention, sozialstaatliche Absicherung ..) ; tlw. auch zurückgefahren; • Sozialstaat unter Druck(ambivalente Entwicklung) • Keine umfassende Strategie zur Armutsbekämpfung
Armut in Österreich - Fakten • 1.000.000 in Armutsgefährdung - 12% • Einkommen unter der Armutsgrenze • Nur Privathaushalte!! • Davon 400.000 = manifest arm (5 %) • Armutsgefährdung + materielle Deprivation (mind. 2) • Deprivationsindikatoren: Wohnung warm halten, unerwartete Ausgaben tätigen, Arztbesuch bezahlen, 1 x pro Monat jmd. zum Essen einladen, bei Bedarf neue Kleidung kaufen, regelmäßige Zahlungen begleichen …
„Es gibt Menschen, die sind einem Bettler zeitlebens gram, weil sie ihm nichts gegeben haben!“ Karl Kraus
Landessicherheitsgesetz • Bettel - § 3b • (1) Wer an einem öffentlichen Ort oder von Haus zu Haus von fremden Personen unter Berufung auf wirkliche oder angebliche Bedürftigkeit zu eigennützigen Zwecken Geld oder geldwerte Sachen für sich oder andere erbittet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 500 € und für den Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen. • (2) Bei Vorliegen von Erschwerungsgründen kann auch der Verfall des Erbettelten oder hieraus Erlösten ausgesprochen werden.