180 likes | 330 Views
Jugendliche wünschen sich geistliche Begleitung und kein Seelsorger/keine Seelsorgerin hat Zeit… Unvorstellbar? Und doch Realität!. Deshalb. Ausbildung Ehrenamtlicher zur geistlichen Begleitung Ein Rahmenkonzept des BDKJ in der Erzdiözese München und Freising. Theolog i sche Argumente.
E N D
Jugendliche wünschen sich geistliche Begleitung und kein Seelsorger/keine Seelsorgerin hat Zeit… Unvorstellbar? Und doch Realität!
Deshalb Ausbildung Ehrenamtlicher zur geistlichen Begleitung Ein Rahmenkonzept des BDKJ in der Erzdiözese München und Freising
Theologische Argumente 2. Vatikanisches Konzil: „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi.“ Jugendliche bedürfen der Unterstützung und Begleitung, um die Herausforderungen in ihrer Lebenswelt und im Erwachsenwerden im Horizont des christlichen Glaubens zu bewältigen. Geistliche Begleitung = Dienst an der Jugend
Theologische Argumente Deutsche Bischöfe (2007): Geistliche Verbandsleitung „gewährleistet, dass der Jugendverband als Teil der Kirche … stets auf die vorausgehende Zuwendung Gottes in Jesus Christus verwiesen bleibt.“ Durch Taufe und Firmung sind alle Christen befähigt, die Frohe Botschaft zu verkünden – aufgrund der verschiedenen Gnadengaben übernehmen einige den Dienst der Geistlichen Begleitung. Geistliche Begleitung = ein eigener Dienst
Theologische Argumente Würzburger Synode: „Daher kommt es in der kirchlichen Jugendarbeit entscheidend darauf an, dass die Botschaft Jesu den Jugendlichen in glaubwürdigen Menschen begegnet.“ Grundlage kirchlicher Jugendarbeit ist das „personale Angebot“ von Gruppen, Gleichaltrigen, Erwachsenen und Hauptamtlichen. Ehrenamtliche geistliche Begleiter/innen = glaubwürdiges personales Angebot
Pastorale Situation Hauptamtliche Seelsorger/innen • ihre Aufgabenfülle wächst • ihre Anzahl geht zurückgeht • in den „Modellen für eine zukunftsfähige Seelsorge“ verändert sich ihre Rolle Viele Jugendgruppen werden nicht mehr von Hauptamtlichen geistlich begleitet Ehrenamtliche geistliche Begleiter/innen = Antwort auf pastorale Situation
Aufgabe und Auftrag Ehrenamtliche als geistliche Begleiter/innen • stehen auf der jeweiligen Ebene des Verbandes oder in der Pfarrei als personales Angebot zur Verfügung, • begleiten und beraten Gruppen, Leitungskräfte sowie Einzelpersonen in religiösen und kirchlichen Fragen, • tragen Sorge für authentisches Feiern des Glaubens in der Gruppe, • sind Anwalt und Brückenbauer zu anderen Gremien und nach außen.
Aufgabe und Auftrag Ehrenamtliche als geistliche Begleiter/innen • sollen Glaubenserfahrungen im Leben der Jugendarbeit Raum geben (Martyria) • sorgen sich um Gebet und Gottesdienst und deren jugendgemäße Gestaltung (Leiturgia) • erinnern an die gesellschaftliche und politische Verantwortung (Diakonia) • fördern das Zusammenwirken der Jugendlichen untereinander und ihre Verbundenheit mit der Kirche (Koinonia)
Standards der Ausbildung Ausbildung • wird vom BDKJ und seinen Mitgliedsverbänden auf Mittlerer- oder Diözesanebene angeboten • erfolgt zusammen mit Kooperationspartnern (z.B. Katholische Jugendstelle) • umfasst mindestens 36 Arbeitsstunden, in der Regel an mindestens zwei Wochenenden, über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten.
Standards der Ausbildung Teilnehmer/innen • kennen (verbandliche) Jugendarbeit oder haben Interesse an ihr • sind getauft, gefirmt und mind. 21 Jahre alt • besitzen das Einverständnis des Ortspfarrers zur Übernahme der Aufgabe der geistlichen Begleitung
Standards der Ausbildung Teilnehmer/innen • sind bereit und fähig, Auskunft über den eigenen Glauben zu geben • sind kommunikationsfähig, dialogbereit und konfliktfähig • haben Verständnis für die Lebenssituation heutiger Jugendlicher in unserer Gesellschaft • identifizieren sich mit den Leitprinzipien kirchlicher Jugendarbeit Selbstorganisation - Freiwilligkeit - Subsidiarität • verfügen über gesunde Kirchlichkeit und identifizieren sich mit der Katholischen Kirche.
Inhalte der Ausbildung • Spirituelle Kompetenz:Auseinandersetzung mit eigener Spiritualität und Glaubenspraxis. • Jugendpastorale Grundlagen: Beschäftigung mit den „Leitlinien für die kirchliche Jugendarbeit“ und den Grundlagenpapieren der Jugendverbände. • Geistliche Grundkenntnisse: Einführung in Jugendliturgie, Bibelarbeit und Gesprächsführung. Praktische Übungen.
Inhalte der Ausbildung • Pastorale Feldkenntnisse: Strukturen, Gremien, Zuständigkeiten und Akteure im Tätigkeitsfeld (Pfarrei, Pfarrverband, Jugendverband) • Klärung der eigenen Rolle: Rollenverständnis gegenüber den jungen Menschen und gegenüber anderen Akteuren, Aufgabe und Funktion als ehrenamtliche geistliche Begleiter/innen.
Beauftragung Wahl und Befristung: • bei Jugendverbänden:Wahl und Amtszeit gemäß Satzung • bei nicht-verbandlichen Gruppen: üblicherweise Befristung auf 2 Jahre Vereinbarung mit den Jugendverantwortlichen der Pfarrei
Beauftragung Die Beauftragung • erfolgt durch - den Jugendreferenten der Erzdiözese, - den Diözesanjugendpfarrer - und den zuständigen (Verbands-) Seelsorger • erfordert - Zertifikat über die Kursteilnahme - Bestätigung der Eignung durch die Kursleitung. • ist auf den Zeitraum und die zu begleitende Gruppe bezogen.
Beauftragung Beauftragungsfeier Die Beauftragung zur geistlichen Begleitung wird • in einer örtlichen oder regionalen liturgischen Feier • mit einem angemessenem Ritual und persönlichem Segen • durch den zuständigen (Verbands-) Seelsorger vollzogen.
Begleitung • Praxisbegleitung und kollegialer Austausch • nach Ablauf der Amtszeit/Befristung: Beratungsgespräch zur Klärung der persönlichen Perspektive verantwortlich: zuständige/r (Verbands-)Seelsorger/in • persönliche geistliche Begleitung
Kontakt BDKJ-Diözesanstelle Diözesanjugendpfarrer und BDKJ-Präses Klaus Hofstetter info@bdkj.org 089/4 80 92 - 23 10 … oder hier am Stand bei Jugendkorbinian www.bdkj.org