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„Kann ich zwei VL-Verträge, einen zum Sparen in einen Aktienfond und einen Bausparvertrag, abschließen und wie viel muss ich dann monatlich einzahlen, um die höchstmögliche Zulage zu erhalten?“. Antwort: Ja, der Abschluss von zwei Verträgen ist möglich. Monatliche VL-Einzahlung:
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„Kann ich zwei VL-Verträge, einen zum Sparen in einen Aktienfond und einen Bausparvertrag, abschließen und wie viel muss ich dann monatlich einzahlen, um die höchstmögliche Zulage zu erhalten?“ Antwort: Ja, der Abschluss von zwei Verträgen ist möglich. Monatliche VL-Einzahlung: VL-Vertrag Aktienfond 400 : 12 = 33,33 € VL-Bausparvertrag 470 : 12 = 39,17 € - Arbeitgeberleistung 13,29 € = Eigene Sparleistung 59,21€
„Wann kann ich frühestens über das ganze Geld verfügen, wenn ich heute, am 18.08.02 die Verträge unterschreibe? Natürlich will ich die höchstmögliche Sparzulage nicht verlieren!“ Vereinbarung VL-Vertrag Ende Sperrfrist Bauspar-VL Erste Einzahlung Vertragsschluss Ende Sperrfrist Beteiligungs-VL Ende Ansparzeit Beteiligungs-VL Antwort: Beide Verträge gelten mit Eingang der ersten Einzahlung als abgeschlossen. In Verenas Fall wird der AG erstmals im März 2003 zahlen – September + 6 Monate – nehmen wir an am 15.03.03.
Weiterhin müssen wir unterscheiden: • Beteiligungs-VL-Vertrag (Aktienfond) 6 Jahre Ansparzeit • Vertragsabschluss: 31.03.2009 (Ende des Monats) • Sparbeiträge können monatlich/jährlich erbracht werden • Sperrfrist 7 Jahre, errechnet vom Jahresbeginn (01.01.03) • Vertragsschluss des VL-Vertrags am 31.12.09 Bauspar-VL-Vertrag kann 7 Jahrebespart werden, da siebenjährige Sperrfrist nach Wohnungsbauprämiengesetz ab Vertragsschluss berechnet wird ->Ende am 15.03.2010. Nach Ablauf der Sperrfrist hinsichtlich der Verwendung der Bausparmittel keine Vorschrift, Verena kann mit dem Geld machen, was sie will.
„Wie viel bekomme ich eigentlich nach Ablauf der Sperrfristen?“ VL-Bausparvertrag 7 Jahre x (470 € + 42,30 €) = 3586,01 € VL-Aktienfond 6 Jahre x (400 € + 72,00 €) = 2832,00 € Kapitalerträge 1000,00 € Auszahlung rund7418,01€
„Was passiert, wenn ich mal arbeitslos werde und keine weiteren Sparbeiträge eingezahlt werden, weil ich ja keinen Arbeitgeber mehr habe?“ • Abhängig vom Jahr, in dem keine Sparbeiträge/Gutschriften erfolgen