70 likes | 347 Views
Grundsätze nach dem SGB VIII. SGB VIII/KJHG § 1 Kinder und Jugendhilfegesetz. Elternverantwortung/Abs. 2 Garantierter Vorrang zur Erz. Pflege und Erziehung Nach eigenen Vorstellungen Eine Abwehrfunktion gegen Eingriffe. Zielrichtung der Jugendhilfe/Abs. 3
E N D
Grundsätze nach dem SGB VIII SGB VIII/KJHG § 1 Kinder und Jugendhilfegesetz Elternverantwortung/Abs. 2 Garantierter Vorrang zur Erz. Pflege und Erziehung Nach eigenen Vorstellungen Eine Abwehrfunktion gegen Eingriffe Zielrichtung der Jugendhilfe/Abs. 3 Individuell u. sozialen Entwicklung Beraten und unterstützen vor Gefahren zu schützen Einfluss nehmen auf gesamtgesellschaftliche Bedingungen Recht auf Erziehung/Abs. 1 kein subj.-öffentl. Rechtsanspruch Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG/§ 1 Abs. 1 S. 1 Erz. ist nicht primär Ausdruck d. JHilfe Präventionswegweiser e.V. Eltern und Staat/Abs. 1 Generalklausel Leitnorm Für alle Erziehungsträger Rechte u. Pflichten/Abs. 2 S. 1 Ein Recht im Interesse der j. Menschen Lebens- u. Wertvorstellungen d. E. - außer Schulbesuch Soziale(Kriminal)prävention primäre u. sekundäre Prävention Lebensweltorientiertes Handeln Alltagsorientierung i. d. institutionellen Settings und Methoden Integrative Orientierung Partizipation und Freiwilligkeit Staatl. Wächteramt/Abs. 2 S. 2 Eltern die sich der Verantw. entziehen Rechtsanspruch f. d. j. Menschen 1
Grundsätzliche Überlegungen zu den Aufgaben Kooperation Koordination • Institutionen mit gemeinsamen Zielen • Öffnen aber auch Abgrenzen • Nutzung der verschieden Ressourcen • Zuarbeiten • Transparenz nach außen Vernetzung Ressourcen • Forum • Info- und Referentenbörse • Fachlich • personell • strukturell • materiell Präventionsarbeit im Jugendbereich AG Prävention Inhalte 2 • Prävention (Gewalt - Sucht - JKriminalität) • Förderung der sozialen Entwicklung der Jugend • Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der seelischen Gesundheit • Ansprechpartner sein für junge Menschen und Familie
Struktur: Verein + Vorstand Beirat • 1. Vorsitzende/n • 2. Vorsitzende/n • Schriftführer/in • Kassenwart/in • max. 3 Beisitzer/innen Vorstand schlägt vor bildet Ad-hoc-Gruppen aus Experten SKIN-Modell wählt AG Prävention Mitgliederversammlung = Arbeitskreis 3 M i t g l i e d e r Rollenverständnis des Mitgliedes Privatpersonen Vertreter von Institutionen / Firmen
Struktur Mitglieder • 8 - 10 Personen • Beratung des Vorstands • Teilnahme an Vorstandssitzungen möglich • werden berufen • Personen aus dem öffentl. Leben • Verwaltung • Finanzen • Schule • Kirchen • Politik • Freie Träger Der Beirat AG Prävention Aufgabe 4 Austausch von Informationen Vernetzung • Institutionen • Personen nach oben nach unten Austausch